In der heutigen Zeit sind dem Tuning „fast“ keine Grenzen gesetzt. Vom Motor über die Karosserie zum Innenraum und sogar dem Zubehör wie Anhängern, An-und-Aufbauten kann alles verändert werden. Wer jedoch legal unterwegs ein möchte und auch weiterhin ein Fahrzeug mit gültiger Betriebserlaubnis besitzen möchte sollte die folgenden Tipps beherzigen. Nicht alles was schick aussieht und schnell macht ist leider erlaubt. Wer seinen Wagen komplett umbaut oder große Zubehörteile gegen originale wechselt muss darauf achten das die Fahrtüchtigkeit und die Sicherheit des Fahrzeuges keinesfalls eingeschränkt wird. Wer ein Tuningteil mit EG oder ECE Genehmigung hat muss im Normalfall bei keiner Prüfstelle vorfahren, die Unterlagen zum Bauteil sollten aber stets im Wagen verbleiben.
Infos zum Anbau oder auch bestimmte Auflagen und Einschränkungen im Bezug auf die Straßenzulassung finden Sie im Teilegutachten (TGA) oder auch der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Wenn Ihr Einbau alle Bestimmungen aus diesen Unterlagen erfüllt ist die Zulassung nach StVZO (§ 19) problemlos. Sollte eine gesonderte Abnahme bei TÜV, Dekra etc. nötig sein so wird in den Unterlagen darauf hingewiesen.
Chiptuning und alle anderen Arten von Tuning die, die Motorleistung Ihres Wagen deutlich erhöhen, haben oft auch zur Folge das die Bremsen sowie das Fahrwerk angepasst werden müssen. Dies kann auch für Chiptuning gelten. Wichtig ist auch das jede Art der Leistungssteigerung in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Ist das Motortuning verantwortlich für eine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Besonders in diesem Fall muss die ABE oder das Teilegutachten mitgeführt werden.
Wer die Scheiben verändert oder die Beleuchtung des Fahrzeuges sollte ganz genau auf die Vorschriften der StVZO achten. Eine Folie für die Windschutzscheibe muss zb. mindestens 75% Lichtdurchlässigkeit haben. Der Rest mindestens 70%. Wer sich nicht sicher ist sollte also immer eine Profi das Tuning überlassen. Jedes neue Bauteil muss der StVZO §19 und §22 entsprechen.
Hi, sehr schöner ausführlicher Blog, schaut doch mal bei uns vorbei. Bauen gerade unsere Halle.
Hallo Tuning-Keller Team,
Danke für das nette Feedback. Sobald Ihr einen Wagen „am Start“ habt so lasst uns doch ein paar Bilder & Daten zukommen und wir verfassen einen Bericht darüber.
Wir freuen uns!
VG T. Wachsmuth
tuningblog.eu