Die meiste Zeit des Autofahrers wird im Kfz verbracht. Etwa weil es sich um lange Arbeitswege oder regelmäßige Außentermine handelt, die wahrgenommen werden müssen. Einige kommen dann auf die Idee, sich beim Autofahren mit Filmen die Zeit zu versüßen. Doch ist es erlaubt, beim Autofahren TV zu schauen? Welche Folgen könnte ein Unfall haben, bei dem ein abgelenkter Fahrer die Ursache war? Dieser Ratgeber informiert Sie über die rechtlichen Grundlagen, drohende Konsequenzen und über das Vorgehen der Versicherungen bezüglich dem Thema „Fernsehen beim Autofahren„.
FAQ: Beim Autofahren Fernsehen
Ist Fernsehen während der Fahrt erlaubt?
- Derzeit ist kein explizites Verbot bezüglich des Fernsehens am Steuer vorhanden. Dennoch verstoßen Autofahrer hierbei gegen die Sorgfaltspflicht, welche in der StVO vorgeschrieben ist.
Ist es erlaubt, einen Fernseher oder Multimediasystem im Auto zu haben?
- Ja. Allerdings haben viele Fahrzeuge eine automatische Sicherung. Dies beugt Ablenkung am Steuer vor, indem es unmöglich ist, während der Fahrt fernzusehen.
Zu welchen Folgen kann das Fernsehen während der Fahrt führen?
- Das Nutzen vom Smartphone etwa hat die Folge von einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Sollte es während der Nutzung zu einem Unfall kommen, so kann es unter Umständen dazu kommen, dass sich die Kfz-Versicherung querstellt.
Beim Autofahren mit einem Smartphone fernsehen
Laut StVO gibt es kein explizites Verbot für Fernsehen während der Fahrt. Sollte der Fahrer allerdings sein Handy / Smartphone nutzen, so gilt der Tatbestand „Handynutzung am Steuer„. Und in Deutschland ist dies strikt verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Der Tatbestand gilt aber erst dann als rechtlich, wenn das Handy / Smartphone in der Hand gehalten wird – sei es, um einen Film oder Video zu suchen oder zu starten. Sollte sich das Handy in einer entsprechenden Halterung im Fahrzeug befinden, so wird in der Regel kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass beim Fernsehen der Autofahrer dennoch durch die Geräusch- und Bildberieselung deutlich vom Verkehr abgelenkt wird. Sofern solch eine Beeinträchtigung vorliegt, sind teure Folgen nicht zu vermeiden.
Beim Autofahren Fernsehen: folgende Bußgelder drohen:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (§ 1 StVO)
Dieser Grundsatz steht an erster Stelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollte gegen diese wichtigen Verkehrsregeln verstoßen werden, gibt es in Folge ein Verwarngeld in Höhe von 20 bis 35 Euro. Die endgültige Höhe des Bußgeldes ist allerdings abhängig von verschiedenen Faktoren, unter anderem, ob andere Verkehrsteilnehmer beim Autofahren durch das Fernsehen behindert, gefährdet oder sogar geschädigt worden.
Fernsehen durch Multimediasysteme im Auto: Welche Konsequenzen folgen?
Einige Autos haben ein umfangreiches Multimediasystem, oft mit DVD-Player inbegriffen. Üblicherweise sind diese Geräte aber im Besitz einer eingebauten Sperre, die verhindern soll, dass sie während der Fahrt benutzt werden können. Bei älteren Modellen ist die Sperre meist in Verbindung mit der Handbremse gekoppelt. TV funktioniert dann nur, wenn die Handbremse angezogen ist. Bei neueren Geräten ist es nicht mehr die Handbremse, sondern die Geschwindigkeitsanzeige des Tachos. Wenn sich das Auto bewegt, wird der Dienst durch das System verweigert. Diese Sperre zu umgehen, ist für Tuning-Experten aber ein Kinderspiel, dadurch wird das Fernsehen auch während der Fahrt ermöglicht.
Heutzutage listen selbst gewerbliche Anbieter solch eine Freischaltung in ihren Angeboten auf. Die Sperre ist nämlich eine freiwillige Verpflichtung der Systemhersteller. Somit ist eine Manipulation der Sperrfunktion auch keine Straftat. Es sollte aber beachtet werden, dass das Auto aufgrund solcher Veränderungen als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft werden kann. Laut § 23 StVO zieht die Fahrt mit einem Kfz, das als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft ist, die Folge eines Bußgeldes in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.
Es drohen nicht nur Bußgelder: Bei einem Unfall macht die Versicherung nicht mehr mit!
Sollten Sie beim Autofahren ein Video geschaut und dadurch ein Unfall verursacht haben, sind die oben genannten Bußgelder nicht die einzigen. Die Schadensregulierung kann bei Verkehrssünden, die durch Fernsehen entstanden sind, teurer werden. Viele Versicherungen stufen das Fernsehen beim Fahren oft als grob fahrlässig oder sogar als bedingt vorsätzliches Verhalten ein. Bei dieser Einstufung haben Versicherungen das Recht, die gewährte Leistung zu kürzen oder vollständig zu verweigern. Ein Haftungsausschluss bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung betrifft nicht nur die Haftpflicht, sondern auch die Teilkasko- sowie die Vollkaskoversicherung.