GesetzFelgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Felgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem Teilegutachten? Eine Frage, die uns häufig erreicht und auf die wir mit diesem kurzen Artikel eingehen möchten. Ein Festigkeitsgutachten ist nur eine Momentaufnahme. Das Gutachten stellt die Prüfbedingungen fest und die technischen Werte der Prüfteile. Man kann mit dem Festigkeitsgutachten sogenannte Vergleichsprüfungen durchführen. Im Hinblick auf die Felgen liefert das Ergebnis dann eine Aussage, ob die Felgen der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen gefertigt wurden, wie die damaligen Prüfräder. Doch oft werden wir angeschrieben, ob ein Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, eingetragen werden kann, wenn ein Festigkeitsgutachten vorliegt. In der Tat gibt es viele Anbieter im Netz die Felgen mit dem Hinweis „Festigkeitsgutachten zur Eintragung“ verkaufen.

keine Eintragung mit Festigkeitsgutachten

Doch auch, wenn manch ein Prüfer es noch macht, die Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, ist nicht zulässig. Werden Teile in Serie hergestellt, dann ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig. Und das gilt nicht nur für Leichtmetallfelgen, sondern auch für andere Tuningteile. Die Tuning-Teile wie Felgen, Auspuff und Co. müssen deshalb ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 mitbringen. Alternativ geht natürlich auch die erwähnte ABE. So gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere! Es entspricht also der Tatsache, dass Felgen allein mit einem Festigkeitsgutachten nicht mehr eingetragen werden. Beim TÜV oder der Dekra also nur mit dem Festigkeitsgutachten vorfahren kann man sich sparen. Hat der gewünschte Satz Felgen KEIN Teilegutachten speziell für das gewünschte Auto, gibt es aber ein Teilegutachten für die Felgen für ein anderes Auto und dazu noch vergleichbare Felgen mit Teilegutachten für das eigene Fahrzeug, dann lässt sich das vielleicht mittels Vergleichsgutachten eintragen. Hier entscheidet aber oft der Einzelfall.

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Festigkeitsgutachten aus der Rubrik Autotuning gefallen hat.

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1 Kommentar

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Felgen. Meine Schwester möchte neue Felgen für ihre Reifen kaufen. Gut zu wissen, dass die Verwendung von nicht eingetragenen Felgen durch Festigkeitsgutachten bestätigt werden muss.

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