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Info: Das ändert sich 2021 bei der Führerscheinprüfung!

Bei der praktischen Führerscheinprüfung gibt es im kommenden Jahr eine größere Änderung. So erfolgt zum Beispiel eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs, eine Verlängerung der Prüfung um 10 Minuten und des Weiteren wird die Prüfung nicht mehr handschriftlich dokumentiert – stattdessen wird ein elektronisches Protokoll verwendet, in dem die einzelnen Aspekte der Prüfung festgehalten werden. Außerdem muss jeder Prüfer nach der Prüfung ein fünfminütiges Gespräch mit dem Prüfling führen, um auf Fehler oder auch besonders gute Leistungen einzugehen. Diese sogenannte optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung, kurz OPFEP, tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.

mehr Objektivität und Rückmeldung

Ab Januar dauert die praktische Fahrprüfung 55 Minuten. © Dekra

Die DEKRA bezeichnet die neuen Regelungen als Meilenstein für das deutsche Fahrerlaubniswesen. Entwickelt wurde das neuartige System von der DEKRA, dem TÜV, technischen Prüfstellen, Fahrlehrerverbänden, einigen Behörden und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Bereits im Voraus wurde die neue Art der Prüfung in 9000 Prüfungen getestet. Ziele der OPFEP sind unter anderem mehr Objektivität und eine verbesserte Rückmeldung für den Prüfling zu gewährleisten. Letztendlich soll es dadurch auch insgesamt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit kommen. Die Veränderung der Fahrerlaubnisverordnung erfolgte bereits im März 2019.

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Entscheidung liegt allein beim Prüfer

Beim neuen digitalen Prüfprotokoll handelt es sich um eine extra entwickelte Software auf einem Tablet. Hier kann der Prüfer die komplette Prüfung dokumentieren und beispielsweise gemachte Fehler vermerken. Insbesondere wird hier auf die acht Fahraufgaben eingegangen (Fußgängerüberweg, Kreisverkehr, Fahrstreifenwechsel, etc.), aber auch auf die fünf Fahrkompetenzbereiche wie zum Beispiel Verkehrsbeobachtung, Kommunikation oder Geschwindigkeitsanpassung, was zu einer ganzheitlichen Bewertung der Fahrleistung führt. Dennoch hat allein der Prüfer am Ende zu entscheiden, ob die Prüfung bestanden ist und nicht etwa die Software. Auch Fahrschulen können zum Üben eine abgewandelte Version der Software erhalten.

© Dekra

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