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Gelbes Kurzzeitkennzeichen: so funktioniert die Beantragung!

Früher konnte man bei einem privaten Fahrzeugkauf oder einer Überführungsfahrt problemlos ein rotes Kennzeichen beantragen. Seit dem Jahr 1998 sind diese jedoch nur noch Autohändlern und Sachverständigen vorbehalten. Als Privatperson muss man daher auf ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen (gibt es auch als historisches Kurzzeitkennzeichen) zurückgreifen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das gelbe Kfz-Kennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen (oder auch Überführungskennzeichen) wird umgangssprachlich „gelbes Kennzeichen“ oder „gelbes Nummernschild“ genannt. Typischerweise beginnt es mit der Stadt- oder Landkreiskennung, gefolgt von einer Nummernkombination beginnend mit „03“ oder „04“. In der rechten Ecke des Schildes befindet sich zudem das namensgebende gelbe Kästchen, in dem in schwarzer Schrift das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens gedruckt ist.

gelbes Kurzzeitkennzeichen

Das Ablaufdatum wird über drei Zeilen mit jeweils zwei Stellen angegeben: Von oben nach unten sind Tag, Monat und Jahr aufgeführt. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und darf nach Fristablauf nicht mehr genutzt werden. Als Nutzungsarten für dieses Kennzeichen sind Fahrten zum TÜV oder zur Dekra zulässig sowie Probefahrten und Fahrzeugüberführungen, weshalb das Kennzeichen auch Überführungskennzeichen genannt wird. Allerdings gibt es Unterschiede zum Überführungskennzeichen / Ausfuhrkennzeichen.

so schaut die Zulassung von einem Kurzzeitkennzeichen aus

Per Gesetz handelt es sich bei Probefahrten um Fahrten mit konkreter Kaufabsicht für das jeweilige Fahrzeug. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen darf am Ablauftag bis 23:59 Uhr genutzt werden. Nach dieser Frist muss es nicht zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden, sondern kann entsorgt oder als Erinnerung aufgehoben werden. Keinesfalls darf das Kennzeichen weiterverwendet werden. Zudem ist es an das Fahrzeug gebunden, für das es beantragt wurde.

Ist die Hauptuntersuchung Pflicht für den Betrieb eines Kurzzeitkennzeichens?

Dekra-Pruefstelle-Tuev-Kues-Hauptuntersuchung

Das Kurzzeitkennzeichen erhält man seit April 2015 generell nur noch mit Fahrzeugpapieren sowie einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). Ohne die HU dürfen die Kennzeichen nur betrieben werden, wenn sie dem Zweck der Erlangung einer HU bei TÜV, Dekra etc. dienen oder der Beantragung einer Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung. Allerdings darf das Kurzzeitkennzeichen auch „ohne HU“ in einem festgelegtem Bereich mit festgelegtem Zweck betrieben werden. Zu diesen Bereichen zählen:

  1. Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle
  2. Bei Mängeln: Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt
  3. Hin- und Rückfahrt zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung
  4. Gültigkeitsbereich: kürzester Weg im Zulassungsbezirk, maximal angrenzender Bezirk
anderes Thema:  Aufkleber auf dem Auto: Was erlaubt ist und welche Strafen drohen

Folgende Fahrten dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen mit gültiger HU durchgeführt werden:

  1. Überführung eines Fahrzeugs
  2. Probefahrt mit Kaufabsicht
  3. Gültigkeitsbereich: Deutschland und teilweise im Ausland

Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens!

Benötigt wird ein Kurzzeitkennzeichen bei einem Autokauf oder bei der Überführung eines Autos ohne Zulassung. Das passende Kennzeichen kann bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Sollte ein spontaner Autokauf erfolgen, kann das Kurzzeitkennzeichen auch am Standort des Autos beantragt werden. Hierzu wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt, die bei der Versicherungsgesellschaft – Voll- bzw. Teilkasko oder Haftpflicht – beantragt werden kann. Nach Erhalt der eVB-Nummer kann das Kurzzeitkennzeichen unter Vorhaltung folgender Dokumente beantragt werden:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  2. Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für max. fünf Tage
  3. Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  4. Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  5. Ggf. Vollmacht
  6. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister

Online-Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Mittlerweile ist bei manchen Zulassungsstellen oder privaten Anbietern eine Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens möglich. Lange Wartezeiten bei den Zulassungsstellen können so umgangen werden, allerdings dauert es meist mindestens einen Tag bis zur Genehmigung des Kennzeichens. Zudem ist die Online-Beantragung häufig mit höheren Kosten verbunden. Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens kostet 13,10 EUR. Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt in eine Umweltzone liegen beispielsweise in München bei etwa 50 EUR zusätzlich. Die Schilderprägung schlägt mit etwa 20 bis 30 EUR zu Buche. Ferner muss die eVB-Nummer für die Tageszulassung gezahlt werden, welche bei etwa 30 EUR liegt, wobei die Kosten je nach Versicherung oder Versicherungstarif variieren.

anderes Thema:  Ist eine Chromfolierung erlaubt? Es gibt einiges zu beachten!

Unterschied zwischen gelben und roten Kennzeichen

Abgesehen von dem offensichtlichen Farbunterschied, weicht zudem der Nutzerkreis beider Kennzeichen voneinander ab. Die roten Kennzeichen dürfen nur von Kfz-Händlern und amtlich anerkannten Sachverständigen sowie Prüfern genutzt werden. Privatpersonen ist die Nutzung der gelben Kennzeichen vorbehalten. Beide Kennzeichenarten erfüllen trotzdem denselben Zweck: Probe- und Überführungsfahrten. Die Gültigkeitsdauer von roten Kennzeichen ist mit einem Jahr allerdings viel länger.

Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit ist ebenso möglich. Die gelben Kennzeichen sind hingegen lediglich fünf Tage gültig. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass rote Kennzeichen nicht fahrzeuggebunden sind, was konkret heißt, dass Kfz-Händler diese an jedem ihrer Autos anbringen dürfen. Allerdings muss zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden. Die gelben Kennzeichen sind dagegen fahrzeuggebunden und dürfen daher nur an einem bestimmten Fahrzeug verwendet werden. Keinesfalls dürfen diese an einem anderen Auto angebracht oder gar verliehen werden.

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