GesetzGeschwindigkeitsaufkleber am Lkw - die Bedeutung!

Geschwindigkeitsaufkleber am Lkw – die Bedeutung!

50, 60, 70 oder doch 80 km/h? Viele Lkw sind gleich mit einer ganzen Reihe an Geschwindigkeitsaufklebern am Heck ausgestattet. Doch wofür sind die unterschiedlichen Kennzeichnungen eigentlich? Hier ist die Antwort. Das Wichtigste vorweg: In Deutschland haben die Aufkleber, die oftmals aussehen wie ein Tempolimit Schild keinerlei Bedeutung. In einigen Ländern sind diese Angaben auf dem Lkw aber vorgeschrieben. So kann die Polizei bei einer Kontrolle gleich sehen, wie schnell der Lastkraftwagen fahren darf. Sind gleich mehrere Aufkleber auf einem Lkw angebracht, können diese zum Beispiel für unterschiedliche Straßentypen, also Landstraße oder Autobahn, gelten. Auch für bestimmte Fahrsituation gibt es verschiedene Kennzeichen, etwa bei einer Fahrt mit Anhänger oder wenn der Lkw Gefahrgut geladen hat. Diese Angaben gelten immer für das Land, in dem der Lastkraftwagen zugelassen ist.

Kurz und knapp – die Infos

In Deutschland haben die verschiedenen Tempolimit-Aufkleber am Heck eines Lkw also keinerlei Bedeutung. In manchen Ländern ist eine solche Kennzeichnung aber vorgeschrieben, damit die Polizei bei Kontrollen sehen kann, wie schnell der jeweilige Lkw fahren darf. Und das gilt, soweit uns bekannt auch für Busse, Wohnmobile & Co. Die Angaben sind immer nur in dem Land gültig, in dem der Lkw, der Bus oder der Wohnwagen zugelassen ist. Für den Fahrer bedeuten die Aufkleber „Ich fahre soundso schnell und darf auch auf diese Strecke fahren!“ und geben dem nachfolgenden Verkehr den Hinweis: „ich darf je nach Strecke nur 60/80/90 fahren!

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auch in Deutschland gibt es Einsatzgebiete

Auch in Deutschland können diese Schilder eine Funktion besitzen. Es ist möglich, dass in einer Ausnahmegenehmigung eine maximale Geschwindigkeit gefordert wird und damit ein entsprechendes Schild am Lkw. Mit solchen Schildern oder Aufklebern wird auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angezeigt, zum Beispiel bei einem Mobilkran mit 62 km/h, um auf der Autobahn fahren zu dürfen oder 25 km/h bei einem TÜV- und zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger. Auch für 20-, 40-, 50- und 6 km/h gibt es solche Kennzeichnungen.

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