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Tunen von Glühlampen? Immer auf das Prüfzeichen achten!

Seit Jahren werden auch die Autoscheinwerfer mehr oder weniger einem Tuning unterzogen. Wobei vor allem die LED-Technologie die Herzen der Tuning-Fans höherschlagen lässt. Dabei sollten Sie sich jedoch nicht nur von der überwältigenden Auswahl an Tuning-Sets verführen lassen, sondern auch genau darauf achten, welche überhaupt legal sind. Denn nicht zugelassene Lampen stellen einen gravierenden Mangel dar und im Zuge einer Hauptuntersuchung sogar die Vergabe der Plakette verweigert werden.

mit der Fachwerkstatt absprechen

Wollen Sie Umbauten an der Lichtanlage vornehmen, klären Sie diese vorher am besten mit einer Fachwerkstatt ab. Denn es gibt viele Richtlinien, welche beachtet werden müssen. Glühlampen in den Scheinwerfern dürfen nämlich nicht einfach so gegen LED-Leuchtdioden ausgetauscht werden, auch wenn der Sockel passt und alles funktioniert. Solche Retrofits-Birnen sind in den meisten Fällen unzulässig. Mittlerweile gibt es am Markt aber auch schon zugelassene LED-Retrofits für Halogenscheinwerfer, welche auf den jeweiligen Fahrzeugtyp angepasst sind und über eine in Deutschland zulässige Genehmigung verfügen. Als Beispiel sind hier die LED Osram Night Breaker zu nennen. Diese sind aber längst nicht für jedes Fahrzeug kompatibel, sondern nur für besondere Baureihen. Weitere Auskünfte dazu gibt es direkt bei Osram und auf den entsprechenden Verpackungen der LED Osram Night Breaker. Ein zugelassenes LED-Retrofit erkennen Sie ganz einfach am Prüfzeichen, einer Wellenlinie und der dazugehörenden Genehmigungsnummer des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt). Nach dem Tuning muss die allgemeine Bauartgenehmigung übrigens stets im Auto mitgeführt werden. Alternativ kann man mit den Unterlagen eventuell auch eine Eintragung direkt in die Fahrzeugpapiere vornehmen lassen. Weitere Infos dazu kann jede Prüforganisation und der Hersteller geben. Hat das geklappt, dann ist das ständige Mitführen der Unterlagen nicht mehr nötig.

Tunen nur mit Genehmigungszeichen

Überraschenderweise gibt es auch für Oldtimer mit einer R2 Bilux-Scheinwerferanlage bereits legale Lösungen um auf eine zeitgemäße Halogentechnik umrüsten zu können. Einzige Voraussetzung für die Umrüstung ist ein angebrachtes Genehmigungszeichen, besser bekannt als E-Zeichen. Dieses E-Zeichen wird in Form eines Kreises dargestellt. Im Kreis befindet sich ein großes E und eine Zahl. Zusätzlich muss eine Genehmigungsnummer vorhanden sein. Durch diese Kennzeichnung wird bestätigt, dass die Lichtquelle den Regelungen der ECE (Economic Commission for Europe) entspricht.

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ECE-Prüfzeichen

Gesetzlich zugelassen ist auch der komplette Tausch der Scheinwerfer und Leuchten, auch wenn später eine andere Lichttechnologie eingebaut wird. Aus diesem Grund werden im Handel zahlreiche Komplett-Umrüstungssets von Halogen auf Xenon oder LED angeboten. Aber auch in diesem Fall ist der Wechsel nur mit gültigem Genehmigungszeichen am Bauteil legal. Meist können durch den Umbau oder das Nachrüsten, besonders bei Xenon, auch noch zusätzliche Umbauten am Fahrzeug, wie der Einbau einer automatischen Leuchtweitenregulierung oder die Montage einer Scheinwerferreinigungsanlage, gesetzlich vorgeschrieben sein. (Hier gibt es mehr Infos zur Xenon-Umrüstung für das Auto und hier alles zum Thema Leuchtweitenregulierung / LWR Nachrüsten)

Beispiel: LED-Birnen als Rücklichter/Bremslichter

  • Vorteile:
    – reagieren schneller als Glühbirnen
    – halten länger, gehen praktisch nicht kaputt
    – brauchen statt je 55 Watt nur ca. 4 Watt
    – werden nicht heiß
    – leuchten in schönerem Rot
  • Nachteile:
    – kosten ab ca. 15€ / Paar (etwa doppelt so viel wie herkömmliche Birnen)
    – sind nicht zugelassen im deutschen Straßenverkehr.

Folgen von nicht genehmigten Scheinwerfern!

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug nicht zugelassene Scheinwerfer oder andere illegale lichttechnische Lösungen anbringen, kann dies zu starken Problemen führen, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig wird. Neben einem hohen Bußgeld können solche Vergehen auch zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung führen. Sollte es zu einem Unfall kommen, der nachweislich durch das Tuning verursacht wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern und Regressansprüche stellen. Ist beim Unfall dann sogar ein Personenschaden oder gar eine Todesfolge dabei, dann kann eine illegal verbaute Beleuchtung schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe mit sich bringen. Aufgrund der enormen Komplexität zum Thema Scheinwerfer-Tuning haben wir ein großes Special veröffentlicht.

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