Handy am Steuer – das wird teuer! So hoch sind die Strafen

Eigentlich möchte man nur noch schnell eine WhatsApp-Nachricht beantworten oder einen eingehenden Anruf wegdrücken. Doch das kann schnell fatale Folgen haben! Daher wird das Handy am Steuer hart bestraft – und auch andere elektronische Geräte sind laut Bußgeldkatalog im Auto Tabu. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet grundsätzlich die Bedienung aller elektronischen Geräte durch den Fahrer. Dazu gehören nicht nur das Smartphone, sondern auch die Smart Watch und das Navigationsgerät. Der Fahrer des Fahrzeugs begeht schon eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Gerät nur berührt – unabhängig davon, ob er mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist oder an einer roten Ampel wartet. Und Achtung: Der Fahrer muss mit dem Handy am Steuer nicht zwingend geblitzt werden, damit der Bußgeldbescheid verschickt wird. Es reicht aus, wenn Polizisten einen Autofahrer dabei beobachten, wie er das elektronische Gerät bedient, um die Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.

Hohe Strafen für die Nutzung des Smartphones am Steuer

Der Bußgeldkatalog sieht unterschiedlich hohe Strafen für Handyverstöße vor – je nach Folgen, die der Verstoß hat. Wird der Autofahrer dabei beobachtet, wie er das Handy am Steuer in die Hand nimmt, werden 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird durch die Ablenkung eine andere Person gefährdet, beläuft sich die Strafe auf 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Hat die Bedienung eines elektronischen Gerätes sogar einen Sachschaden zur Folge, muss der verantwortliche Fahrer 200 Euro Strafe zahlen und erhält zudem zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Und das gilt auch für ein internes und vielleicht sogar ab Werk verbautes Infotainment-System. Auch hier kann es richtig Ärger geben wie dieser Beitrag und das dazugehörige Urteil für einen Tesla Fahrer zeigen. Übrigens zieht die Nutzung des Smartphones während der Fahrt auch für Fahrradfahrer Konsequenzen nach sich: Wer das Handy oder die Smart Watch auf dem Rad bedient, muss 55 Euro Strafe zahlen.

Handy am Steuer während der Probezeit: Was passiert dann?

In der Probezeit stehen die ungeübten Autofahrer unter besonderer Beobachtung. Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit mit einem Handy am Steuer erwischt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Das ist ein schwerwiegender Regelbruch. Daher verlängert sich die Probezeit als Konsequenz um zwei auf vier Jahre. Zudem muss der Fahranfänger an einem verpflichtenden Aufbauseminar (ASF) teilnehmen. Hinzu kommen selbstverständlich die ohnehin fälligen Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Kommt es innerhalb der Probezeit zu zwei weiteren A-Verstößen, wird dem Fahranfänger der Führerschein wieder entzogen.

Lesen Sie auch:  Aufkleber auf dem Auto: Was erlaubt ist und welche Strafen drohen

Handyverbot zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer

Der Grund für das strikte Handyverbot am Steuer sind die fatalen Folgen, die auch nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr haben kann. Denn: Die Ablenkung des Fahrers ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Daher soll das Bedienungsverbot elektronischer Geräte während der Fahrt den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer vor Unfällen schützen. Die hohen Strafen sollen also eine abschreckende Wirkung haben. Hinzu kommt, dass einige Versicherungen den Versicherungsschutz des Autofahrers einschränken, wenn ein Unfall aufgrund von Ablenkung durch ein Handy geschehen ist. Der so entstandene Schaden wird dann nicht oder nur teilweise von der Versicherung übernommen.

Ausnahmen für die Bedienung elektronischer Geräte am Steuer

Zwar wird die Bedienung von elektronischen Geräten hart bestraft, aber es gibt auch Ausnahmen, die die Nutzung erlauben: Geräte wie Navis oder Smartphones, die per Sprache gesteuert werden, sind erlaubt – es ist lediglich verboten, das Gerät zu berühren. Der Fahrer sollte aber sicherstellen, dass er die Geräusche des Verkehrs – wie das Martinshorn oder das Hupen anderer Autos – wahrnehmen kann, während er die elektronischen Geräte per Sprache bedient. Freisprechanlagen und Headsets sind also legal. In Ordnung ist es auch, das Handy oder Navi in die Hand zu nehmen, wenn das Auto mit abgeschaltetem Motor an einem Bahnübergang oder im Stau steht und wartet. Aber Vorsicht: Damit ist nicht die Start-Stopp-Automatik gemeint! Wer an einer roten Ampel nur kurze Zeit wartet, darf das Smartphone nicht berühren. Auch hier ist nur die Sprachsteuerung erlaubt.

Wenn du mehr zum Thema Handy am Steuer erfahren möchtest, schau auf unserer Internetseite oder unserem Youtube-Kanal RECHT EINFACH – VON RUEDEN vorbei.

Du hast einen Bußgeldbescheid wegen der Nutzung des Handys am Steuer bekommen und bist nicht einverstanden? Dann nutze unsere kostenlose Erstberatung, um deinen individuellen Fall prüfen zu lassen. Rufe uns unter 030 / 200 590 770 an oder schreibe uns eine Mail an info@rueden.de. Ps. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:

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„tuningblog.eu“ 

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