Handy am Steuer: Bestrafung in Deutschland & Österreich

Das Smartphone am Steuer ist eine ernst zu nehmende Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer. Deswegen gibt es auch in den meisten Ländern ein Handyverbot beim Autofahren mit einer zugehörigen Strafe wenn keine Freisprecheinrichtung genutzt wird. Trotzdem hat sicher fast jeder von uns schon einmal beim Autofahren zum Telefon gegriffen. Wenn man erwischt wird, muss in Deutschland recht tief in die Tasche gegriffen werden. In manchen Fällen kann es auch zu einem Fahrverbot kommen. In Österreich ist das Gesetz dagegen etwas dezenter ausgelegt.

die Rechtslage in Deutschland

Zum Thema Handy am Steuer gibt es in Deutschland einen Bußgeldkatalog für unterschiedliche Szenarios. Generell muss ein Kraftfahrer, der ein Handy verbotswidrig am Steuer benutzt hat, 100 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Lag zusätzlich eine Gefährdung vor, kommen noch 50 Euro drauf, also 150 Euro Bußgeld insgesamt. Außerdem bekommt der Fahrer dann zwei Punkte und ein Fahrverbot für einen Monat. Für eine Sachbeschädigung gilt das Gleiche, bloß müssen dann sogar noch zusätzlich 200 Euro bezahlt werden. Das Verbot fürs Handy am Steuer zählt, wenn ein Telefon vom Kraftfahrer bei laufendem Motor ohne die angesprochene Freisprecheinrichtung genutzt wird. Das heißt, dass in diesem Fall nicht nur Telefonieren, sondern auch Nachrichten Schreiben/Lesen oder im Internet Surfen während des Fahrens verboten ist.

Motor aus – Smartphone an

Ist der Motor deaktiviert, kann man das Smartphone vollumfänglich nutzen und sich beispielsweise die Zeit vertreiben auf Deutsches Online Casino und eines der vielen Games zocken. Jeder Griff zum Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor kann dagegen, sei es zum Ablehnen eines Anrufs oder zum Nachschauen der Uhrzeit, bestraft werden. Natürlich ist es erlaubt, ein Smartphone als Navigationsgerät zu verwenden, sofern es dazu nicht in die Hand genommen oder während der Fahrt bedient wird. Im Normalfall lassen sich alle gängigen Smartphones mittlerweile mittels Sprachbefehl steuern und so kann die Navigation während der Fahrt komplett ohne Griff zum Smartphone gestartet oder beendet werden. PS. Die Nutzung einer Blitzer APP wird am besten komplett unterlassen da verboten!

Gesetz in Österreich ist (noch) weniger streng

Genau wie in Deutschland wird die Benutzung des Telefons am Steuer, abgesehen vom Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung, auch in Österreich bestraft. Hier ist das Gesetz aber deutlich gnädiger als in Deutschland: Es wird ein sogenanntes Organmandat von 50 Euro fällig. Dies ist äquivalent zum Strafzettel in Deutschland. Weigert sich der Betroffene, den Strafbetrag zu zahlen, wird das an die Behörde angezeigt. Diese kann wiederum eine Geldstrafe von bis zu 72 Euro oder bei Uneinbringlichkeit für maximal 24 Stunden sogar eine Freiheitsstrafe verhängen. In Österreich spielt es also noch keine Rolle, ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung durch das Handy am Steuer entstanden sind. Auch liegt hier das Bußgeld nur bei der Hälfte des Preises in Deutschland ohne dessen besonderen Szenarien. Abgesehen von der Möglichkeit einer eintägigen Freiheitsstrafe bei Weigerung der Zahlung fallen in Österreich keine anderen Bestrafungsformen als das Bußgeld an. In Deutschland werden dagegen sogar Punkte vergeben und eventuell ein Fahrverbot verhängt.

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Zusätzlich gibt es teilweise Unterschiede in der Auslegung des Handyverbots in Österreich im Vergleich zum deutschen Modell. So ist es in Österreich beispielsweise erlaubt, das Handy in einer Hand zu halten, sofern dabei die Körperhaltung fürs Lenken nicht wesentlich geändert und der Blick nicht vom Verkehrsgeschehen abgewandt wird. Das heißt trotzdem, dass auch die Benutzung für Nachrichten, Social Media oder im Internet surfen verboten ist. Außerdem darf das Handy nicht an das Ohr oder den Kopf gehalten werden, da dies den Anschein erwecken könnte, dass der Fahrer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert. Bei der Verwendung zur Navigation ist es Vorschrift, das Handy zu fixieren und das Ziel bereits vor Fahrtantritt einzugeben oder mittels Sprachsteuerung. Ein weiterer Unterschied ist, dass in Österreich das Handy uneingeschränkt genutzt werden kann, solange das Auto steht (zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau). Man kann also im Stau auf Online Casino Österreich gehen und eines der vielen Games zocken. Dazu muss der Motor, im Gegensatz zum deutschen Recht, nicht ausgeschaltet sein.

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1 Kommentar

  1. Mein Vater wurde neulich mit Handy am Steuer erwischt und hatte infolgedessen wohl auch einen kleinen Unfall gebaut. Gut zu wissen, dass man bei der Nutzung des Telefons ohne Freisprechanlage, während eines laufenden Motors, 100 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet. Nun kommt noch hinzu, dass mein Vater auch eine Gefährdung und einen Schaden verursacht hat. Das klingt nun nach einem etwas ernsteren Fall, daher sollte er sich hierfür wahrscheinlich besser einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht holen.

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