GesetzDie Kosten und der Nutzen eines Kfz-Gutachters!

Die Kosten und der Nutzen eines Kfz-Gutachters!

Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zu Streit zwischen den Beteiligten. Einer der häufigsten Gründe für einen solchen Streit ist der genaue Unfallhergang und damit die Frage nach dem Schuldigen. Auch der Umfang und die Kosten des entstandenen Schadens können auf den ersten Blick unklar sein. In diesem Fall ist es ratsam, einen Kfz-Gutachter respektive Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann durch die Versicherung, ein Gericht oder auch durch den Geschädigten selbst den Auftrag erhalten. Ein Gutachter ist durch seine besondere Sachkunde dazu in der Lage, Unfallschäden zu beziffern und den Hergang zu rekonstruieren. Dazu kommen noch weitere Einsatzgebiete. Viele Kfz-Gutachter verdienen ihr Geld damit, dass sie Unfälle rekonstruieren und den dabei entstandenen Schaden einschätzen. Bei unklarer Schuldfrage können Gerichte oder Versicherungen der Auftraggeber eines solchen Gutachtens sein, da diese oft weder über die Zeit noch über einen vergleichbaren Sachverstand verfügen. Er stellt zusammen mit den Beteiligten den Unfall am „Originalschauplatz“ nach und fertigt mithilfe von Skizzen, Videos und Fotos eine genaue Analyse des Geschehens an. Hierzu gehören auch Messungen und die Berücksichtigung weitere Faktoren, wie unter anderem das Wetter. Im Anschluss daran schreibt er ein unabhängiges analytisches Gutachten, aus dem im Idealfall Unfallhergang sowie der entstandene Schaden hervorgehen.

Der Nutzen des Gutachters!

Das Gutachten eines Sachverständigen hat vor Gericht hohe Beweiskraft bezüglich dem Unfallhergang. Versicherungen sichern sich dadurch ab, inwiefern sie zu Schadenersatz verpflichtet sind und wie viel sie dem Geschädigten zu zahlen haben. Auch die Geschädigten eines Unfalls können einen Gutachter beauftragen, um so die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs zu ermitteln. Der Gutachter dokumentiert zu diesem Zweck die Schäden und sichert die Beweise, um im Zweifelsfall sämtliche Ansprüche auch vor Gericht belegen zu können. Ein weiteres Betätigungsfeld von Kfz-Gutachtern ist die Bewertung von Gebraucht-, Leasing- oder Oldtimer-Fahrzeugen. So kann er etwa den genauen (historischen) Wert eines Oldtimers ermitteln und dessen Zustand bewerten. Ein solches Gutachten ist notwendig, damit ein Auto als historisches Fahrzeug anerkannt wird. Das Wertgutachten hingegen ist nötig, um im Schadensfall den tadellosen Zustand des Fahrzeugs nachzuweisen.

Ein Kfz-Gutachter sorgt für Chancengleichheit bei Streit mit der gegnerischen Versicherung!

Im Falle eines Unfalls versucht die Versicherung des Unfallverursachers meistens schnell den Fall an sich zu ziehen, um so die Kosten möglichst zu verringern. Dadurch kann es dazu kommen, dass der Geschädigte auf einem Teil des Schadens sitzenbleibt. Bei Schäden, die eine Schadenssumme von 750 Euro übersteigen, wird dem Geschädigten vom Gesetz zugestanden, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

So wird eine Chancengleichheit zwischen den Konfliktparteien gewährleistet. Schließlich hat in den meisten Fällen die Versicherung aufgrund ihrer großen Expertise im Abwickeln von Kfz-Schäden zunächst die Nase vorn. Der Gutachter besichtigt die Schäden auf Wunsch am Wohnort des Geschädigten und fertigt ein Gutachten an, dass zur Not auch vor Gericht einer Überprüfung standhält, sollte es zu einem Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung kommen. Er beziffert sämtliche Kosten, die nötig sind, um das Fahrzeug wieder in seinen Ursprungszustand zu versetzen. Dies beinhaltet auch die realistischen Kosten für besondere Teile wie Spoiler oder teure Felgen.

Der Gutachter setzt bei der Einschätzung des Schadens eine Reparatur in einer Vertrags-/ bzw. Markenwerkstatt voraus. Diese Kosten muss der Versicherer übernehmen.

Aus beruflichen Gründen kann es sein, dass dem Geschädigten ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zusteht. Der Gutachter nimmt diese zusätzlichen Kosten in sein Gutachten auf und macht sie somit gegenüber der Versicherung geltend. Auch Nutzungsausfall und der Wertverlust beim Unfallwagen sollten mit in das Gutachten aufgenommen werden. Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter den Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Viele Gutachter bieten auch eine komplette Regulierung des Schadens an. So müssen sich die Betroffenen nicht mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

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Wertgutachten bei Oldtimern und anderen Fahrzeugen

Für Oldtimer-Liebhaber kann es nichts Schlimmeres geben als ein Unfall mit ihrem teuren Lieblingsgefährt. Gegnerische Versicherungen versuchen hier häufig nicht den eigentlichen Wert des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage zu verwenden, sondern orientieren sich bei der Regulierung an den marktüblichen Preisen für vergleichbare Fahrzeuge. Gerade bei in großen Stückzahlen produzierten Fahrzeugen kann das einen enormen Wertverlust bedeuten. Mit einem Oldtimer-Gutachten ist dieser Vermögenswert vorm dem Unfall entsprechend abgesichert. Die Chancen, dass der durch das vor dem Unfall angefertigte Gutachten ermittelte Wert gezahlt wird, sind sehr viel höher als ohne ein solches Gutachten. Der Nachteil ist, dass ein solches Gutachten aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und damit einen Anspruch auf Schadenersatz durch die gegnerische Versicherung hat, trägt die Kosten für ein Gutachten nicht selbst. Eine Ausnahme entsteht, wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze von 750 Euro bleibt. In diesem Fall kann die Versicherung eine Zahlung des Gutachtens verweigern. In diesem Fall kann der entstandene Schaden aber durch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt nachgewiesen werden. Dies ist häufig bei oberflächlichen Schäden wie Kratzern oder Lackplatzern der Fall. Wird hingegen ein Schaden an der Fahrzeugstruktur (beschädigt oder verzogen) befürchtet, sollte in jedem Fall ein Gutachter aufgesucht werden.

Gut zu wissen: Der Preis für ein solches Gutachten richtet sich nach der Schadenssumme. Je höher der festgestellte Schaden am Fahrzeug, desto mehr Geld erhält der Gutachter.

Preis für Kfz-Gutachten

Die Kosten für einen Gutachter errechnen sich prozentual zur Schadenssumme. Bei einem Schaden von 1.500 Euro erhält der Gutachter 525 Euro, also 35 % der Schadenssumme. Durch steigende Kosten für die Regulierung vom Schaden nimmt der Prozentsatz aber immer mehr ab. So sind es bei beispielsweise bei 20.000 Euro Schaden nur noch 7,5 %. Bei Kaskoschäden hingegen läuft ein Gutachten anders ab. Hier lässt zunächst die Versicherung ein Gutachten anfertigen. Sollten die Erwartungen des Versicherten nicht erfüllt werden, kann dieser noch einen eigenen Gutachter über ein Sachverständigenverfahren beauftragen und ein Obergutachter entscheidet am Ende, welches Gutachten plausibler ist. Die Kosten hierfür können häufig über eine Rechtsschutzversicherung beglichen werden.

Oldtimer- und Gebrauchtwagen-Gutachten

Bei den Kosten für ein Wertgutachten bei Gebraucht-, Leasing- oder Oldtimerfahrzeugen ist der Aufwand maßgeblich. Oldtimergutachten sind entsprechend teuer, da sie viel Spezialwissen über das jeweilige Auto und dessen Historie erfordern. Der durchschnittliche Preis hierfür liegt bei etwa 500 Euro. Bei besonders teuren Autos kann er hingegen auch schnell vierstellig ausfallen.

Tipps für die Beauftragung des Kfz-Gutachters

Nach einem Unfall sollte der Gutachter eigenständig gewählt werden. Empfehlungen der gegnerischen Versicherung sollten ignoriert werden. Bei einem Kaskoschaden sollte nur ein eigener Gutachter beauftragt werden, wenn das Angebot der Versicherung deutlich zu niedrig ist. Das Risiko, selbst die Kosten tragen zu müssen, ist sonst oftmals zu hoch. Besitzer eines Oldtimers sollten den Wert des Fahrzeugs durch ein Oldtimer-Gutachten absichern lassen. Im Schadensfall kann es sonst zu unangenehmen Überraschungen kommen.

Fazit: Geschädigte bei einem Verkehrsunfall sollten unbedingt die Dienste eines Kfz-Gutachters in Anspruch nehmen. Dieser kann den Schaden neutral und unparteiisch einschätzen und hat keine finanziellen Interessen. So versucht er nicht etwa die Kosten zu drücken, wie es etwa der gegnerischen Versicherung in den Sinn kommen könnte. Auch ein Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht sollte hinzugezogen werden, um die eigenen Interessen gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

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2 Kommentare

  1. Es ist gut, dass der Kfz Gutachter ein hohes Ansehen durch seine Objektivität in einem Fall hat. Ich finde es besonders wichtig einen Gutachter um Hilfe zu fragen, wenn es zu einem Unfall kommt, der wegen Streitigkeiten nicht gelöst werden kann. Oft kommt man mit einem Gutachter dann zu einem schnellen Urteil.

  2. Vielen Dank für den Artikel, sehr hilfreich. Wir denken darüber nach, ein Auto-Gutachten erstellen zu lassen. Ich weiß nicht viel über diese, so werde ich lassen Sie die professionelle Behandlung dieser.

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