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Mehrfachänderung – das gilt es bei Kombinationen zu beachten!

Ab und an gibt es Hinweise in diversen Gutachten, Teilegenehmigungen und ABE’s mit dem Satz „müssen die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen mit Hilfe der „Prüfzeugnisse“ auszuschließen sein…“ – man spricht hier auch von einer Mehrfachänderung. Doch was bedeutet das eigentlich? Konkret heißt das, dass ein Sportauspuff-Endschalldämpfer mit einer ABE noch längst nicht legal sein muss, wenn das Fahrzeug auch noch einen zusätzlichen Sport-Katalysator, eine Downpipe oder ein Chiptuning erhält. Werden mehrere Änderungen in diesem Bereich vom Fahrzeug durchgeführt so muss eine individuelle Prüfung der Zulassungsfähigkeit vorgenommen. Anders schaut es aus wenn beispielsweise der angesprochene Sportauspuff-Endschalldämpfer verbaut wird und darüber hinaus ein neuer Satz Felgen an das Fahrzeug kommen soll.

ausschlaggebend: die Art der Änderung!

Diese beiden Komponenten beeinträchtigen sich nicht gegenseitig und so kann es zu „keiner gegenseitigen Beeinflussung“ kommen. Eine Prüfung ist dann nicht nötig.

Anders schaut das wieder aus, wenn beispielsweise die Alufelgen, die bestenfalls eine ABE besitzen, in Kombination mit Spurverbreiterungen verbaut werden sollen. Dann muss geprüft werden, ob eine gegenseitige Beeinflussung der Kombinationen entsteht und die ordnungsgemäße Funktion vielleicht nicht mehr gewährleistet ist. Die gewünschten Änderungen müssen dann mit Hilfe von einem „Prüfzeugnis“ ausgeschlossen und bescheinigt werden. Während die Felge mit ABE trotz der eventuell größeren Dimensionen noch problemlos im Radhaus unterkommt, kann eine zusätzlich verbaute Spurverbreiterung dazu führen, dass der Reifen beim Einfedern am Radkasten schleift. Dies ist der Grund warum die Kombination der beiden Änderungen gesondert geprüft werden muss und warum die für die Felgen ausgestellte ABE in diesem Fall nicht pauschal gültig ist!

Lesen Sie auch:  Homologation! Was ist das eigentlich?

() = keine gegenseitige Beeinflussung
(x) = gegenseitige Beeinflussung möglich, in ABE /Teilegutachten / Genehmigung muss ein Hinweis auf die Zulässigkeit der Kombination der Änderungen vorhanden sein

Mehrfachänderung und das Thema „Einzelprüfung“

Weiteres Beispiel: Welchen Einfluss haben 60 Millimeter kürzere Sportfedern in Kombination mit härteren Dämpfern, mit Distanzscheiben sowie einem Sportstabilisator auf das Fahrverhalten? Dies kann nur mittels Einzelprüfung herausgefunden werden. Welche Auswirkungen hat das auf ABS, ASR, ESP etc.? Das sind die entscheidenden Faktoren bei der Betrachtung! Hätte eines oder mehrere der neuen Bauteile eine ABE oder eine Teilegenehmigung, wäre es dennoch einzeln zu prüfen und nicht pauschal zulässig so zu fahren. Laut DEKRA muss, Zitat:Bei Mehrfachänderungen eine eventuelle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch negative gegenseitige Beeinflussung der Änderungen mithilfe der „Prüfzeugnisse“ auszuschließen sein, ansonsten ist eine Begutachtung des Fahrzeugs erforderlich.

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Beeinflussung, in Kombination geprüft) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären.

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