- Werbung -
GesetzDer Winter naht: Den Motor Warmlaufen lassen wird teuer!

Der Winter naht: Den Motor Warmlaufen lassen wird teuer!

Ein jeder kennt es: wenn die warmen Tage schwinden, ist es morgens unangenehm kühl im Auto. Bereits im Herbst aber vor Allem im Winter greift der eine oder andere dann zum altbewährten Trick: Warmlaufen lassen. Schnell raus in die Garage, Motor an und wieder rein ins Haus, um gemütlich noch fünf Minuten Kaffee trinken zu können. Und manch einer hat sich dafür sogar schone ein Motorfernstart System installieren lassen. Alles so bequem wie möglich und nur mit Vorteilen behaftet!? Denn es ist doch gut für den Motor, wenn dieser nur langsam erwärmt wird, oder? Und es ist auch noch kuschelig warm in der Kabine.

Binsenweisheiten ohne Fakten!

Leider sind die angeblichen „Fakten“ nur Halbwissen und weitverbreitete Volksirrtümer, denen der intelligente Autobesitzer nicht auf den Leim gehen sollte. Hier räumen wir mit diesen Irrtümern auf:

- Werbung-
  1. NICHT schonend für den Motor
    Was vielleicht für alte Autos eine gängige Praxis war, ist heutzutage längst überholt. Denn laut der spanischen Volkswagen-Tochter Seat kann den modernen Motoren das Warmlaufen lassen sogar schaden! Grund: Dank der geringen Last im Leerlauf erwärmt sich der Motor nur sehr langsam. Dadurch dauert auch das Aufheizen länger – was zu einer nicht optimalen Schmierung führt, denn auch die Öltemperaturen sind nun natürlich gering. Hierdurch ist es möglich, dass man sogar einen höheren Verschleiß riskiert!
    Der Kat hat es gern warm, bevor er seinen  Dienst verrichtet. Kalt stößt er 70 Prozent mehr Schadstoffe aus.
    Besser: Fahren Sie direkt nach dem Kaltstart mit niedriger Drehzahl los. Dadurch kommt der Motor sehr viel schneller auf Betriebstemperatur und es wird auch warm im Auto.
  2. NICHT schneller warm im Innenraum
    Auch dies ist ein Irrtum. Denn der Innenraum wird bei klassischen Autos mit Verbrenner-Motoren durch die Motorwärme geheizt. Aufgrund des Laufenlassens im Stand erhitzt sich das Kühlwasser jedoch nur sehr langsam, dadurch kann kaum Wärme ins Innere abgegeben werden.
    Besser: Direkt losfahren, dadurch wird es schneller warm im Auto!
  3. NICHT völlig legal
    Unabhängig von der Jahreszeit, das unnötige Laufenlassen des Motors ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §30 geregelt. Konkret steht hier das Verbot darüber, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Hiermit sollen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verhindert werden.

Bei einem Verstoß drohen 80 Euro Strafe!

Und wenn Sie nun sagen: mein Privatgrundstück unterliegt nicht der StVO, somit kann ich hier machen, was ich will, ist dies leider nur zur Hälfte richtig. Zwar unterliegt ihr privates Grundstück in der Regel nicht der StVO, jedoch greift dann das jeweilige Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), in dem dieses Verbot auch ausgesprochen wird. Aber es gibt auch Ausnahmen: Sollten Sie bei Minusgraden z.B. eine Autopanne auf der Landstraße haben und zwingend im Auto warten müssen, ist es unter Umständen erlaubt, den Motor laufen zu lassen. Checkliste für den Winter -> Eiskratzen – Motor an – Anschnallen – Losfahren mit bis zu 2.500 u/min mit einem Benziner und weniger Drehzahl mit einem Diesel.

Standheizung als Alternative!

Wer nun missmutig der kalten Jahreszeit entgegenblickt, hat eine Alternative zum Frieren: die Standheizung. Sie wärmt das Auto schonend auf, stößt deutlich weniger Emissionen aus und bringt den Innenraum nach bereits 15 bis 20 Minuten auf angenehme Temperaturen. Es gibt sogar einige Modelle, die zusätzlich den Motor aufwärmen – was sich positiv auf den Verbrauch und die Abgasemissionen des Fahrzeugs auswirkt. Somit fällt der leichte Mehrverbrauch durch die Standheizung kaum ins Gewicht. Alternativ gibt es auch elektrische Standheizungen, die beispielsweise über eine Zeitschaltuhr gesteuert werden können. Die sind zwar nicht ganz so effektiv und bequem, aber dafür deutlich günstiger. Worauf gilt es eigentlich zu achten, wenn das Fahrzeug fit für die dunkle Jahreszeit gemacht werden soll? Die wichtigsten Infos dazu gibt es in unserem Winter-Check.

Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E-Scooter-Fahrer!

BayObLG Urteil Alkohol Scooter 3 310x165 Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E Scooter Fahrer!

Blitzer erhalten? Ist das Blitzerfoto vielleicht ungültig?

Blitzerfoto unscharf ungueltig Bussgeld 310x165 Blitzer erhalten? Ist das Blitzerfoto vielleicht ungültig?

Führerscheinentzug – alles andere als eine angenehme Situation!

Fahren ohne Führerschein Strafen Polizei e1592630600486 310x165 Führerscheinentzug alles andere als eine angenehme Situation!

- Werbung -
Google News button

Interessante Themen

- Werbung -

Follow us

Beliebte Artikel

- Werbung -