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GesetzMund-Nasen-Schutz am Innenspiegel - ist das erlaubt?

Mund-Nasen-Schutz am Innenspiegel – ist das erlaubt?

Die Mund-Nasen-Schutzmasken sind durch das Coronavirus mittlerweile zum alltäglichen Kleidungsstück avanciert. Viele Autofahrer hängen ihre Maske während der Fahrt aber gern am Innenspiegel des Fahrzeugs auf. Ist dies gesetzlich überhaupt erlaubt? Um diese Frage beantworten zu können, sollte Ihnen der Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung ein Begriff sein. Denn dieser besagt, dass das Aufhängen von Gegenständen jeglicher Art im Fahrzeug verboten ist, wenn die Gegenstände so aufgehängt werden, dass sie die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Wird ein Gegenstand dennoch im Fahrzeuginneren so aufgehängt, dass er die Sicht beeinträchtigt, muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

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Bußgeld in Höhe von 10 Euro

Ist es aber wirklich verboten seine Maske am Innenspiegel aufzuhängen?
Bei diesem Thema gehen die Meinungen auseinander. Zahlreiche Verkehrsanwälte sind der Auffassung, dass Masken nicht als Sichtbehinderung angesehen werden können. Doch eine Maske, die ständig am Innenspiegel baumelt, kann den Fahrer auf Dauer vom Verkehrsgeschehen ablenken. Da die Maske während der Fahrt ständig in Bewegung ist, kann sich der Fahrer daran gewöhnen und möglicherweise Aktionen anderer Verkehrsteilnehmer, welche er sonst im Augenwinkel sieht, nicht mehr wahrnehmen.

Bei einem Unfall haftet immer der Fahrer

Versicherungsunternehmen bestätigen, dass das Sichtfeld des Fahrers immer frei bleiben muss. Da ein Mund-Nasen-Schutz in der Regel meist deutlich größer ist als beispielsweise ein Duftbaum, handelt es sich bei einer solchen Maske laut Versicherungsunternehmen um eine deutliche Beeinträchtigung. Sollte ein Unfall verursacht werden und im schlimmsten aller Fälle auch jemand verletzt werden, könnte der Fahrer wegen der Maske am Innenspiegel wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden. Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann eine Maske am Innenspiegel sogar zu einer Mit- oder Alleinhaftung führen. Daher empfiehlt es sich die Maske besser in einem der Staufächer des Fahrzeugs oder im Handschuhfach abzulegen. Im Idealfall in einem kleinen Plastikbeutel, damit die Maske auch vor Verunreinigungen bestens geschützt ist.

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CD gegen Radarwarner/Blitzer?

Alle Gegenstände wie Duftbäumchen, kleine Kuscheltiere, große Würfel, Ketten, Bänder, Anhänger, der Wimpel vom Lieblings-Fußballclub, CD’s usw. als Deko sollten nicht am Rückspiegel befestigt werden. Das gilt eigentlich auch für den beliebten Duftbaum. Schon vergleichsweise kleine Anhänger am Spiegel sind gefährlich. Oder sind Sie etwa der Überzeugung, mit einer reflektierenden CD am Innenspiegel kann Ihnen der Blitzer nichts anhaben? Schwachsinn! Er macht trotzdem ein gutes Foto von Ihnen und Ihrem Auto. Übrigens, die CD kann bei entsprechend einfallendem Licht den Gegenverkehr blenden. Somit können Unfälle verursacht werden. Also: runter damit!

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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