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GesetzParkscheibe falsch eingestellt? Das kann teuer werden!

Parkscheibe falsch eingestellt? Das kann teuer werden!

Die Parkscheibe gehört in jedes Fahrzeug. Wird die Parkscheibe beim Parken gefordert, so sollte der Autofahrer diese nutzen. Ansonsten wird gegen die Regeln verstoßen. Denn es kann leichter als gedacht teuer werden. Mittlerweile werden bis zu 30 Euro Bußgeld fällig, wenn die Drehscheibe fehlt. Im ersten Moment denkt jeder, eine Parkscheibe ist kein Hexenwerk. Die Uhrzeit eingestellt und auf das Armaturenbrett gelegt und schon ist alles richtig gemacht. Doch wir klären nun ein wenig auf. Der Fehler liegt nämlich im Detail. Die weiß-blaue Parkscheibe darf nicht auf die genaue Ankunftszeit eingestellt werden.

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Die Parkscheibe und die Tücke liegt im Detail

Genau genommen soll sie auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit vorgestellt werden. Konkret heißt das, wird das Fahrzeug fünf Minuten nach der vollen Stunde bspw. 14.05 Uhr abgestellt, dann wird die Parkscheibe auf 14.30 Uhr eingestellt. Denn ansonsten würde der Parkende falsch handeln. Tatsächlich würde das Verhalten 10 bis 30 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Und ein Blick muss reichen, damit die Parkscheibe klar und deutlich mit der eingestellten Uhrzeit zu erkennen ist.

Nachstellen ist nicht erlaubt!

Die Zeit reicht nicht aus, was dann? Der Fahrzeughalter darf nicht an der Parkscheibe nochmals drehen. Das ist verboten! Schon nach 30 Minuten Überschreitung der erlaubten Parkzeit droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wer gar 60 Minuten überzieht muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen und bei zwei Stunden gar mit 20 Euro. Und sind es drei Stunden drüber, dann kostet das schlappe 30 Euro.

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Es gibt jedoch die Möglichkeit der Parkplatzverlängerung. Dazu bedarf es einer Fahrt einmal um den Block. Ob der Parkplatz dann noch da ist, ist aber fraglich. Innerhalb der Parklücke vermeintlich clever gemeintem Vor- und Zurückfahren reicht übrigens auch nicht aus.

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Der Teufel sitzt manchmal im Detail

Ein Supermarktbetreiber verfolgt das Interesse, dass nur seine Kunden auf dem Kundenparkplatz für den zu erledigenden Einkauf parken. Der Autofahrer sollte deshalb wissen, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Der Besitzer hat deshalb das Recht, ein Fahrzeug nach dem Überschreiten der Parkzeit laut Parkscheibe oder beim Parken ohne Parkscheibe abschleppen zu lassen. Dies kann sogar Vertragsstrafen mit sich ziehen. Es ist also dringend zu empfehlen, sich an die Regeln zu halten. Tipp: Auto abgeschleppt? Das gilt es, bei den Kosten und der Bezahlung zu beachten.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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