Mit dem folgenden Rechner können ca. Werte zum Alkoholgehalt berechnet werden!
Quelle: bussgeldrechner.org
Wer kennt den Spruch nicht: „Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren…“ Für viele Fahrzeugführer ist eine Flasche Bier oder ein Glas Wein am Abend, nach dem Feierabend oder beim kurzen Schwatz in der Tuning-Garage ganz normal. Doch das ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch richtig teuer, wenn man erwischt wird oder schlimmstenfalls einen Unfall baut. Und das gilt auch für E-Scooter Fahrer!
Warum die Promille-Grenze?
Mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Unfälle wegen Trunkenheit am Steuer sind seit jeher ein Thema und tragen einen großen Teil in der Verkehrsstatistik bei. Jedes Jahr gibt es tausende Unfälle mit Personenschaden, die auf ein nachgewiesenes Fehlverhalten der Fahrzeugführer wegen Alkoholeinfluss zurückzuführen sind.
„Promille“ – Was ist die Bedeutung?
Was bedeutet eigentlich Promille, und wie kann man den Wert berechnen? Der Begriff definiert den Alkoholgehalt im Blut, soll heißen es wird das Verhältnis von Alkohol zur Körperflüssigkeit ermittelt. Mit einem einfachen Bluttest lässt sich dieser Wert in wenigen Minuten bestimmen. Man nutzt dafür die sogenannte Widmark-Formel. Sie berücksichtigt neben der getrunkenen Menge Alkohol sowie der Menge an Körperflüssigkeit noch das Körpergewicht. Der Anteil an Körperflüssigkeit kann deshalb den Promille-Wert durchaus beeinflussen.
Alkohol am Steuer, das sind die Strafen!
Wer den Wert von 0,5 überschreitet und angehalten wird, dem droht ein Bußgeldbescheid mit Bußgeldern von mindestens 500 Euro. Je nach schwere können daraus schnell 3.000 Euro werden und dazu gibt es bis zu drei Punkte in Flensburg. Auch ein Fahrverbot von mehreren Monaten oder eine Freiheitsstrafe (bei Fahrerflucht, Unfall, Verletzten/Toten) können ausgesprochen werden. Teils noch härter können die Strafen sogar ausfallen, wenn man versucht bei der Atem-Alkoholkontrolle das Messgerät auszutricksen.
- 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit:
– relative Fahruntüchtigkeit
– Sanktionen sind abhängig von der Anzahl der Delikte (erstmalig, öfter etc.) - Promillewert von 0,3 kann unter Umständen auch schon eine Strafe mit sich bringen:
– auffälliger Fahrstil
– Fahrunsicherheit die zur Gefährdung vom Straßenverkehr führt
– ebenfalls abhängig von der bisherigen Anzahl der Delikte
– Sanktionen können Bußgelder, max. 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbote und sogar eine Gefängnisstrafe sein - Promillewert mindestens 1,1 Promille:
– gilt als absolute Fahruntüchtigkeit
– Straftatbestand mit viel höheren Sanktionen als bei einer Ordnungswidrigkeit
– deutlich höhere Geldstrafen
– Gefängnisstrafe ist denkbar
– Entzug der Fahrerlaubnis
– acht- bis zwölfmonatige Sperrfrist für eine Wiedererteilung
– Fahrer kann Fahrerlaubnis auch lebenslang verlieren
Verkehrsdelikt |
Bußgeld/Punkte |
Fahrverbot, MPU |
Ersttat: +0,5 Promille | 500 Euro / 2 | 1 Monat + MPU |
Zweittat: +0,5 Promille | 1.000 Euro / 2 | 3 Monat + MPU |
Dritttat: +0,5 Promille | 1.500 Euro / 3 | 3 Monat + MPU |
die Promillegrenzen im Ausland
Strafe | Promillegrenze | Land |
Geld-/Freiheitsstrafe | 0,5 – 0,8 | USA |
min. 100 Euro | 0,0 | Tschechien |
min. 545 Euro | 0,5 | Schweiz |
min. 145 Euro | 0,2 | Polen |
min. 300 Euro | 0,5 | Österreich |
min. 325 Euro | 0,5 | Niederlande |
min. 145 Euro | 0,5 | Luxemburg |
min. 135 Euro | 0,5 | Frankreich |
Max. 1 Monatsgehalt | 0,5 | Dänemark |
Spezielle Regeln für Fahranfänger?
Fahranfänger sowie junge Autofahrer bis 21 Jahre dürfen keinen Alkohol vor der Fahrt trinken. Die Promillegrenze liegt hier bei 0,0. Wird sie überschritten, sind Bußgelder ab 250 Euro und Punkte in Flensburg fällig. Auch eine Verlängerung der Probezeit und der Führerscheinentzug können die Folge sein. Wer die Fahrerlaubnis dann wiederhaben möchte, muss an einer kostenpflichtigen Nachschulung / Aufbauseminar teilnehmen. Ist man Wiederholungstäter drohen neben höheren Bußgeldern auch drei Punkte in Flensburg. Steht die Fahrt unter Alkohol in Verbindung mit einem Unfall und vielleicht sogar einer Körperverletzung kann auch eine Freiheitsstrafe drohen.
Fahrverbot auch ohne Führerschein
Als Fahrradfahrer darf man betrunken nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ab einem Promillewert von 1,6 steht eine Strafe an. Egal ob die betreffende Person einen Führerschein besitzt oder nicht. Ist man im Besitz so drohen sogar drei Punkte, eine Geldstrafe und auch ein Fahrverbot sowie eine Anordnung zur MPU können die Folge sein. Ist der Blutalkoholwert bei 0,3 Promille oder mehr und äußert sich in einem fahrauffälligen Verhalten gibt es eine Strafanzeige. Fährt man ein E-Bike, so kommt es auf die Höchstgeschwindigkeit an. Bis maximal 25 km/h sind die Regeln identisch mit normalen Radfahrern, ist man schneller gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Wann steht eine MPU an?
Wurde man mit 1,6 Promille oder mehr erwischt, steht fast immer die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Nur so hat man Gelegenheit den entzogenen Führerschein zurückzubekommen. Ist man Wiederholungstäter, dann kann die Untersuchung auch bei geringeren Alkoholwerten angeordnet werden.
Was ist eine MPU?
Die MPU ist auch als „Idiotentest“ bekannt und setzt sich aus drei Teilen zusammen. Die medizinische Untersuchung, der Leistungs- und Reaktionstest und die verkehrspsychologische Untersuchung. Die MPU soll die Gefahr einer Wiederholungstat minimieren. Sind die drei Tests bestanden kann man die Fahrerlaubnis zurückerhalten. Fällt man aber durch, muss eine weitere MPU durchgeführt werden. Weitere Kosten sind dann vorprogrammiert.
Alkohol am Steuer und Versicherung?
Baut man unter Alkoholeinfluss einen Unfall, dann kann es passieren, dass der Versicherungsschutz zum Teil oder sogar komplett verloren geht. Hat man den Unfall durch einen erhöhten Alkoholpegel mitverschuldet, so ist für die Versicherung eine Kürzung vom Anteil der Kosten prozentual denkbar. Hat man grob Fahrlässig gehandelt kann es sein, dass die Versicherung generell nicht zahlt. Das kann übrigens pauschal ab einem Wert von 1,1 Promille der Fall sein. Somit kann man als Unfallverursacher in Regress genommen werden, was extrem teuer werden kann.
Damals waren 1,5 Promille in D erlaubt!
Fast jeder der Alkohol trinkt, wird es merken. Mit Alkohol sinkt die Hemmschwelle und es steigt die Risikobereitschaft. Eine Flasche Bier macht sich schon bemerkbar und damit kann ein Alkoholspiegel von 0,3 Promille durchaus locker erreicht sein. Die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Sehleistung lassen nach. Das Resultat ist ein höheres Unfallrisiko. Im Jahr 1953 hat Bundesgerichtshof eine Grenze von 1,5 Promille festgelegt. Ein völlig verrückter Wert nach heutigen Maßstäben. 20 Jahre später (1973) senkte der Bundesrat den erlaubten Blutalkohol-Wert auf 0,8 Promille und hat zudem einen entsprechenden Paragraphen in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen. Seither ist Alkohol am Steuer mindestens eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Da die Unfallquote aber noch immer hoch blieb, wurde am 1. Mai 1998 die aktuelle Promillegrenze von 0,5 beschlossen. Seither gingen die Unfälle durch Trunkenheit am Steuer zurück.
Ihr wollt noch mehr Infos zu diesem Thema? Dann lest Euch den „Alkohol am Steuer“ Gastartikel der VON RUEDEN Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Berlin zu diesem Thema durch.
PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie für zusammengefasst:
Bei Rot über die Ampel gefahren: Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstößen |
Übrigens: tuningblog hat noch ganz andere Möglichkeiten zur Berechnung der verschiedensten Dinge online. Die folgende Galerie liefert eine Übersicht aller verfügbaren Rechner: