Tarnen möchte man das alles schon VOR dem Kauf! Gerade eben haben wir wieder auf Facebook ein Video gesehen das sogenannte Anti Radar Sticker (Kennzeichenfolie, Blitzerschutz usw.) angepriesen hat. Bezeichnet als Mückenschutz fürs Kennzeichen, Schutz für Vielfahrer oder auch Black Magic hat der Onlineshop der das Video zur Verfügung stellte sein spezielles Zubehör angepriesen und mit Keywords bestückt. Doch funktioniert das überhaupt und wie ist die gesetzliche Lage? Kommen wir erst zum rechtlichen. Natürlich ist es verboten! Laut § 22 Absatz 1 bis 3 StVG darf das amtliche Kennzeichen weder verändert, beseitigt, stark verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt werden. Teils drakonische Strafen können folgen und mitunter wird die ganze Sache sogar als Straftat gewertet.
Und läuft es richtig schlecht für den Fahrzeugführer und Halter dann kann sogar ein Jahr Gefängnis rausspringen. Und auch der Gedanke, dass eventuell in einer düsteren Nacht jemand unbekanntes Euch einen Gefallen tun wollte und die Folie angebracht hat wird wohl kaum helfen. Ihr seid verantwortlich, dass Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und Zulässigkeit zu prüfen. Wer mit der Folie am Nummernschild erwischt wird und behauptet sie nicht angebracht zu haben muss glaubhaft nachweisen nicht der Verursacher zu sein. Sicherlich fast ein Ding der Unmöglichkeit. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass man eine klassische Urkundenfälschung begeht. Das Kfz – Kennzeichen ist nämlich eine Urkunde.
Und funktioniert das überhaupt?
Darüber hinaus lohnt sich der ganze Spaß noch nicht einmal wirklich. Die teilweise mehrere 100 € teuren Folien sorgen zwar fast immer dafür, dass auf Radarfotos das Kennzeichen als weiße Fläche erscheint, aber auch die Technik der Behörden hat deutlich aufgerüstet. Zwar stelle die Folie die Polizei teilweise vor Probleme bei der Auswertung der Radarfotos aber dank deutlich verbesserter Entwicklungsmethoden (fotogrammetrische Auswertung) ist die Behörde in der Lage die Umrisse der Buchstaben und Zahlen wieder sichtbar zu machen. Somit kann das Vergehen natürlich dem Halter zugeordnet werden und darüber hinaus kommen die Kosten des Analyseaufwands dazu. Mal ehrlich: Die Menschheit fliegt zum Mond aber ist nicht in der Lage eine Folie auf einem Bild rückgängig zu machen? Wer das glaubt…
Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos? Dann ist der folgende Auszug bestimmt genau das richtig.
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