Radarwarner dienen dem Zweck, Autofahrer vor Radarfallen zu warnen und so zu verhindern, dass man wegen erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird. In einigen EU-Ländern sind die Geräte deshalb verboten. Und das ist auch in Deutschland so. Allerdings mit einigen interessanten Unterpunkten. Die Nutzung eines solchen Gerätes ist hierzulande eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Gerät zur Erkennung einer behördlichen Geschwindigkeitsmessanlage ist im Fahrzeug in Deutschland verboten. Ebenfalls verboten sind Smartphone-Apps oder Navigationsgeräte, die den gleichen Zweck verfolgen. Welche Bußgelder in diesem Zusammenhang im In- und Ausland drohen, erfahren Sie hier.
Strafen bei Verwendung in Deutschland
In Deutschland riskiert ein Autofahrer, der einen Radarwarner benutzt, ein Bußgeld in Höhe von 75 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister von Flensburg. Außerdem darf die Polizei das Gerät sicherstellen und vernichten. Zumindest dann, wenn es bei einer Verkehrskontrolle gefunden wurde. Die Beschlagnahme von Smartphones oder Navigationsgeräten hingegen ist in dem Fall nur schwer möglich, da die Geräte primär anderen Zwecken dienen und nicht als reiner Radarwarner gedacht sind. Auch kann nicht ohne Weiteres ein sogenannter Verkehrsalarm wie von Ooono oder Saphe einfach eingezogen werden. Es muss schon nachgewiesen werden, dass das Gerät aktiv als Radarwarner genutzt wurde. Ist hingegen nur die Warnung vor Gefahrenstellen aktiv, kann eine Beschlagnahmung nicht einfach mal so durchgeführt werden. Und hat der Beifahrer oder einer der Mitfahrer das Gerät verwendet, dann kann unseres Wissens sogar die Radarwarnerfunktion genutzt werden.
Update: Die Rechtslage für den Beifahrer hat sich geändert. Mehr Information dazu gibt es
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Info: Wir möchten hier KEINEN animieren einen Radarwarner aktiv im Straßenverkehr zu nutzen, zeitgleich wollen wir aber detailliert auf die gesetzliche Regelung im Detail verweisen. Eine Garantie auf die Korrektheit unserer Aussage geben wir ausdrücklich NICHT.
Radarwarner im EU-Ausland
Es gibt in Europa bisher keine einheitlichen Regeln bezüglich des Mitführens von Radarwarnern. Laut ADAC bemüht sich die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) aber, dies zu ändern und hat eine Empfehlung festgemacht, die diese Geräte verbietet.
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Maria Holler
Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.