Das Reißverschlussverfahren ist an den Stellen angesagt, an denen Fahrbahnen verengt werden. Doch wie funktioniert es und wann müssen Sie auf die andere Spur wechseln? Autofahrer sollten sich niemals ineinander verhaken, das ist natürlich klar. Beim Reißverschlussverfahren ist allerdings genau das gefordert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das Reißverschlussverfahren dann, wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrbahnen eine Spur in eine Richtung endet oder nicht mehr durchgängig befahrbar ist. Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie ein echter Reißverschluss, bei dem beide Teile ineinander geführt werden. Die von der Weiterfahrt gehinderten Fahrzeuge wechseln vor der verengten Stelle abwechselnd mit den Fahrzeugen der benachbarten Spur auf deren Fahrbahn hin. Dort lassen sich alle Fahrer genügend Platz und es wird rechtzeitig geblinkt. Zumindest ist das die Theorie.
Zu frühes Rüberziehen oder nicht hineinlassen!
Auf der Straße funktioniert es aber häufig nicht so reibungslos. Zum Beispiel deswegen, weil manche Fahrer sich zu früh einordnen oder von den anderen Fahrern nicht auf die Spur gelassen werden. Der frühere Wechsel einer Spur ist zwar nicht verboten, aber es ist nicht besonders sinnvoll. Dadurch geht nämlich viel Platz verloren und je nach Verkehrsaufkommen kann ein Rückstau entstehen oder der gesamte Stau sich unnötig in die Länge ziehen. Die StVO besagt, dass erst unmittelbar vor der verengten Stelle auf die andere Spur zu wechseln ist, wo das Einordnen ermöglicht werden muss. Der Spurwechsler muss aber besonders wachsam sein, da er im Falle eines Unfalls häufig großteils haftet. Der Spurwechsel darf außerdem weder erzwungen noch verhindert werden. Somit verletzten auch Blockierer die sogenannte Sorgfaltspflicht. In diesem Fall können beide Parteien haften.
Wo gilt das Reißverschlussverfahren nicht?
Sehr wichtig: Beim Befahren einer Autobahn gilt das Verfahren nicht. Auf die Autobahn darf nur gewechselt werden, wenn eine dementsprechend große Lücke vorhanden ist. Die dort Fahrenden haben aber immer Vorfahrt – auch im Stau.
Darum fehlt beim Sicherheitsgurt auf der Fahrerseite die Schlaufe! |