Wenn es zu Unfällen im Straßenverkehr kommt, ist es wichtig, dass Krankenwagen und Co. schnell zur Unfallstelle kommen. Oft ist es aber leider so, dass die Einsatzkräfte dabei behindert werden. Eine Rettungsgasse soll dabei helfen, dass der Weg für die Einsatzkräfte frei ist und so den Verletzten schneller geholfen werden kann.
Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben.
Mittlerweile ist es so, dass die Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben ist und man sich an diese halten muss. Vor allem im Stau auf der Autobahn, ist man nun verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Somit haben Rettungskräfte freie Bahn und können deutlich schneller zur Unfallstelle kommen. Da der Stau fast immer durch einen Unfall ausgelöst ist, zählt natürlich jede Sekunde. Gerade bei schweren Verletzungen kann es sein, dass eine fehlende Rettungsgasse die Sekunden kostet um einen Menschen noch retten zu können.
Bußgeld wird fällig
Wenn man sich nicht an die Regel hält und keine Rettungsgasse bildet werden Bußgelder fällig. Eine Strafe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot können das Resultat sein, wenn man den Anweisungen nicht Folge leistet und den Verkehr behindert.
So wird es gemacht: Die Rettungsgasse nicht erst bei Stillstand bilden, sondern bereits, wenn sich die Fahrzeugkolonne nur noch im Schritttempo bewegt. Autos auf der äußersten linken Spur fahren möglichst weit nach links, die auf den anderen Spuren entsprechend nach rechts. Achtung: Der Standstreifen ist in der Regel nicht nutzbar. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Polizei dazu auffordert und wenn es aus Platzgründen nicht anders geht. Und zum Vordermann sollte man immer etwas mehr Platz lassen. Bei Stillstand kann man dann leichter zur Seite fahren. Und die Rettungsgasse darf erst aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder normal rollt. Die Rettungsgasse ist übrigens nicht nur auf der Autobahn Pflicht, sondern auch auf mehrstreifigen Straßen außerhalb der Ortschaft.