Man sollte meinen, dass jeder Bescheid weiß das weder die Rückleuchten, noch die Blinker oder die Hauptscheinwerfer lasiert oder foliert werden dürfen. Ein 19 jähriger BMW Fahrer aus Selb fiel deshalb kürzlich einer Polizeistreife aus Marktredwitz auf. Die Rückleuchten seines BMW waren deutlich abgedunkelt und an den Rändern gab es sogar eindeutige Farbnasen. Diese Art von Tuning an der Beleuchtungseinrichtung führt zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs und dem damit verbundenen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Obendrauf gibt es eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung.
mindestens 25 bis 90 Euro Bußgeld
Eigenhändig abgedunkelte Rückleuchten (Scheinwerfer) sind immer illegal. Völlig unerheblich, ob Sie lackiert oder foliert wurden. Schließlich wird durch die Veränderung immer die Leuchtkraft beeinträchtigt. Darum sollte man nur Zubehör-Rückleuchten mit ECE-Prüfzeichen (Economic Commission for Europe) kaufen. Sind die gekauften Rückleuchten komplett schwarz ist erforderlich gut sichtbare Rückstrahler in rot am Fahrzeug anzubringen. Hierzu sollte man vorab genau die StVZO § 49a zu den „allgemeinen Grundsätzen der lichttechnischen Einrichtungen“ studieren.
Polizei hat illegales Autorennen mit 30 Fahrzeugen verhindert |
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Schlechter Schnitt: 50 Kontrollen & 17 Verfahren gegen Tuner |