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GesetzSaisonkennzeichen: alles was man wissen muss!

Saisonkennzeichen: alles was man wissen muss!

Für Schnäppchenjägern unter den Autobesitzern ist das Saisonkennzeichen eine interessante Alternative. Denn dank ihnen kann man für einen bestimmten Zeitraum auf öffentlichen Straßen fahren und während der restlichen Zeit Steuern und Versicherungsgebühren sparen. Was Saisonkennzeichen sind, wie man sie beantragt und was man noch alles dazu wissen muss, erfahren Sie im Folgenden.

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Saisonkennzeichen – die Infos!

Wer sein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen möchte, kann mit einem Saisonkennzeichen Geld sparen. Denn wer das Fahrzeug bspw. für nur 6 Monate im Jahr benutzen möchte, kann das mit dem Saisonkennzeichen machen. Damit fallen die Kosten für Versicherung und Steuer für den restlichen Zeitraum weg und der Fahrzeughalter zahlt nur für die 6 Monate, in denen das Auto zugelassen war. Dies lohnt sich beispielsweise für alle, die im Winter mit ihrem Auto und im Sommer lieber mit dem Motorrad unterwegs sind. In diesem Fall benötigt der Besitzer sogar zwei Saisonkennzeichen: Eins für das Auto und eins für das Motorrad. Der zugelassene Zeitraum wird dabei auf dem Saisonkennzeichen geprägt.

Im oberen Bereich befindet sich die Monatsangabe für den Beginn und im unteren Bereich die Monatsangabe für das Ende des zugelassenen Zeitraumes. Allerdings sollte der Halter den zugelassenen Zeitraum exakt beachten und keinen Tag länger fahren, da andernfalls Geldbußen anstehen. Dies gilt übrigens auch für das Parken. Ein nicht zugelassenes Auto darf nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden, sondern nur auf einem privaten Gelände. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen benötigen übrigens keine stetige An- und Abmeldung. Eine erneute Beantragung ist nur dann erforderlich, wenn der Gültigkeitszeitraum geändert werden muss. In diesem Fall müssen auch neue Nummernschilder erstellt werden.

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Saisonkennzeichen einfach beantragen

Ein Saisonkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Praktischerweise kann man die Beantragung auch via Internet per e-Zulassung durchführen. Allerdings ist der Gang zur Zulassungsstelle nach Erhalt der Saisonkennzeichen dennoch nötig, da vor Ort die Plaketten auf dem Kennzeichen angebracht werden. Doch welche Unterlagen sind für die Beantragung des Saisonkennzeichens überhaupt nötig? Sie sind eigentlich schnell zusammengesucht und die folgende Übersicht kann behilflich sein:

  • Bescheinigung der Zulassung (Teil I + II)
  • Reisepass od. Personalausweis des Kfz-Besitzers und die Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer einziehen zu können
  • Bestätigung der Daten des Herstellers bei erstmaliger Zulassung des Kfz
  • Versicherungsnummer
  • Angaben bzgl. des Saisonzeitraums
  • TÜV-Bericht bzw. HU- und AU-Bericht
  • Bestätigung der Reservierung oder das alte Kennzeichen.

Wesentliche Sonderregeln bei der Beantragung des Saisonkennzeichens

Autofahrer wissen, dass jedes Fahrzeug ein aktuelles TÜV-Gutachten vorweisen muss. Aber was ist mit Fahrzeugen mit einem Saisonkennzeichen? Und was passiert, wenn man ein Saisonkennzeichen beantragen möchte, der Halter aber nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen kann? In diesem Fall unterscheiden sich die Regelungen etwas im Vergleich zu den anderen Kennzeichen.

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  • Saisonkennzeichen und der Technischer Überwachungsverein (TÜV)

Liegt der nächste TÜV-Termin in einem Zeitraum, in dem das Saisonkennzeichen noch nicht oder nicht mehr gültig ist, muss die Inspektion verschoben werden, bis die Zulassungssaison wieder startet. Solange das Saisonkennzeichen nicht gilt, wird die Hauptuntersuchung nicht durchgeführt.

  • Saisonkennzeichen durch Dritte zulassen

Es ist nicht unüblich, dass jemand anderes, als der Fahrzeugbesitzer, das Fahrzeug zulässt. Selbstverständlich ist dies auch bei einem Saisonkennzeichen möglich. Beachten sollte man allerdings, dass der Vertreter eine Vollmacht für die Zulassung des Saisonkennzeichens dabei hat. Außerdem muss er seinen Pass oder Ausweis vorzeigen.

  • Saisonkennzeichen und Autobesitzer unter 18 Jahren

Es kann vorkommen, dass der Kfz-Halter noch keine 18 Jahre alt ist und bereits im Besitz eines Führerscheins ist. Wenn ein minderjähriger Kfz-Halter ein Saisonkennzeichen erhalten soll, muss eine schriftlich verfasste Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder eines Sorgeberechtigten vorgezeigt werden. Zusätzlich sind auch hier der Personalausweis des Inhabers und des Erziehungsberechtigten notwendig.

  • Kfz-Zulassung auf Unternehmen oder Vereine

Bei der Neuzulassung eines Firmenwagens muss der Firmenvertreter einen Handelsregisterauszug vorweisen können. Dabei sollte der Auszug nicht älter als drei Jahre sein. Zugleich muss der Geschäftsführer eine Vollmacht für die Zulassung des Firmenwagens mitgeben oder muss persönlich anwesend sein. Bei der Zulassung einer GbR, benötigt die Zulassungsstelle abgesehen von der Vollmacht auch den Gesellschaftsvertrag und eine von allen Anteilseignern unterschriebene Erklärung, aus welcher hervorgeht, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird. Wenn für ein Fahrzeug eines Vereines ein Saisonkennzeichen beantragt werden soll, ist ein Vereinsregisterauszug vorzulegen. Auch hier benötigt der Vereinsvertreter eine Vollmacht des Vereinsgründers.

Das Saisonkennzeichen schnell online beantragen

Das Saisonkennzeichen und die Reservierung des gewünschten Kennzeichens müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Kauf der Saisonkennzeichen, auch online zu tätigen. In diesem Fall müssen Sie nur Ihre gewünschte Kombination von Buchstaben und Zahlen des Kennzeichens und den Zeitraum dem Online-Anbieter mitteilen. Ihr neues Saisonkennzeichen erhalten Sie oft schon nach nur einem Werktag. Auf der Zulassungsstelle werden dann die zusätzlichen Kosten für die Zulassung und die Reservierung des Saisonkennzeichens (ca. 40 Euro) entrichtet.

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