Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur der Windschutzscheibe kann der TÜV bei einem Fahrzeug die Ausstellung der neuen Plakette verweigern. Darauf sollten Sie als Fahrer achten. Nicht immer ist es nötig, dass eine beschädigte Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss. Vor allem bei kleineren Schäden reicht es oft aus, dass diese repariert wird. Wenn diese Reparatur aber nicht richtig durchgeführt wird, kann der Prüfer von Tüv, Dekra & Co. die Ausstellung der neuen Plakette verweigern. Und solche Mängel kommen durchaus vor!
Flecken auf der Scheibe als Zeichen!
Oft zeichnen sich trübe Flecken um die defekten Bereiche der Windschutzscheibe ab und sie sind letztendlich dafür verantwortlich, dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Sicht durch die reparierten Stellen klar, für Licht durchlässig und möglichst ohne Verzerrung sein sollen. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte der Fahrzeughalter die Reparatur bei der verantwortlichen Werkstatt unbedingt beanstanden. Wenn der behobene Schaden die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt, muss die komplette Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Das kann aber teuer werden. Die Kosten können bis weit in den vierstelligen Bereich gehen. Der Grund dafür ist häufig, dass sich bei moderneren Autos Kameras für Assistenzsysteme hinter der Windschutzscheibe befinden, die nach dem Austausch der Scheibe wieder genau kalibriert werden müssen.
Die Kaskoversicherung zahlt bei Schäden
Abhängig von Hersteller und der Fahrzeugart liegen die Kosten für den Austausch der Scheibe zwischen 500 bis zu 1.500 Euro. Die Reparatur der Scheibe kostet dagegen in der Regel nur circa 120 Euro und ist somit deutlich günstiger als der komplette Austausch. Für diese Kosten kommt die Versicherung auch auf. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung dafür nicht ausreichend. Der TÜV-Rheinland rät generell dazu, dass bei einer beschädigten Windschutzscheibe möglichst schnell gehandelt wird. Immerhin können schon kleinere Schäden die Durchsicht durch die Scheibe deutlich beeinträchtigen oder zu großen Rissen in der Scheibe führen.
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Auf diese Fehler sollten Sie beim Reißverschlussverfahren achten! |
Maria Holler
Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.