GesetzScheinwerfer polieren kann für den Fahrer teuer...

Scheinwerfer polieren kann für den Fahrer teuer werden!

Seit gut 30 Jahren werden in der Automobilbranche Kunststoffscheinwerfer verwendet. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Scheinwerfer aus Kunststoff wird bei einem Steinschlag nicht so schnell spröde oder Bruch-anfällig. Und er ist auch leichter und optisch ansprechender zu gestalten als Leuchten aus Glas. Die Reflektoren der Scheinwerfer werden vom Hersteller so gestaltet, dass der Autobesitzer kein Streuglas mehr benötigt.

Kunststoffscheinwerfer – seit 30 Jahren

Doch Scheinwerfer aus Kunststoff haben auch Nachteile. Die Oberfläche kann nämlich mit der Zeit ermatten und vergilben. Noch schlimmer, sie kann zerkratzen. Das schränkt die Sicherheit für Autofahrer bei Dunkelheit um einiges ein. Denn solche Leuchten haben eine deutlich geringere Leuchtkraft. Sie können andere Verkehrsteilnehmer durch eine falsche Lichtstreuung behindern oder sogar blenden. Was kann man dagegen unternehmen? Einfach mit einem Set die Scheinwerfer bearbeiten, um das Problem zu lösen? So einfach ist das nicht! Das Angebot an solchen Sets ist zwar reichhaltig und verlockend, erlaubt ist es aber längst nicht. Und dauerhaft funktionieren, tut es auch nur in den seltensten Fällen!

Scheinwerfen können vergilben und ermatten

Die Scheinwerfer sind ein typgenehmigtes Autobauteil. Bevor ein Scheinwerfer zugelassen wird, werden alle lichttechnischen Eigenschaften überprüft. In der betreffenden Baurichtlinie ist klar dargelegt, was die Scheinwerferoberfläche aushalten sollte. Die Abdeckung heutiger Scheinwerfer wird aus Polycarbonat hergestellt. Sie ist mit einer dünnen Antikratzschicht überzogen, die transparent ist. Sie soll vor Vergilben und UV-Strahlen schützen. Das kommt aber auf die Ausführung und die Preisgestaltung an. Staub und Salz oder Hagel und Sand, sogar ungeeignete Reinigungsmittel wirken sich negativ auf diese Schutzschicht aus. Die Scheinwerfer werden mit der Zeit spröde oder matt. Ein Vergilben kann auch mit der Zeit auftreten. Hier werden Autobesitzer dann oft zu fleißigen Handwerkern und versuchen, den Mangel auszubügeln. Mit mehr oder weniger Erfolg.

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Scheinwerfer selber aufbereiten ist untersagt

Die handelsüblichen Sets zur Aufbereitung der Scheinwerfer bestehen etwa aus Nassschleifpapier, einer Kunststoffpolitur oder einem speziellen Lack. Der Autobesitzer schleift damit aber die erwähnte Schutzschicht ab. Also verändert er „bautechnisch“ die Autoscheinwerfer. Wenn er die Scheinwerfer dann noch nachträglich mit Klarlack lackiert, entspricht das einer besonders starken Änderung. Aber auch ohne Klarlack ist dieser Umstand gegeben. All diese Arbeiten sind nach der derzeit gültigen Gesetzgebung nicht erlaubt. Solche Änderungen am Scheinwerfer haben zur Folge, dass das Fahrzeug die Zulassung verliert. Das Risiko lohnt sich also für keinen und niemand sollte es deshalb in Kauf nehmen. Bei Problemen mit den Scheinwerfern hilft nur ein neuer Scheinwerfer. Eventuell kann man sich einen gebrauchten Scheinwerfer zulegen, falls es sich noch lohnt. Denn der Kauf und der Einbau von einem Scheinwerfer-Set in der Werkstatt hat schnell einige hundert Euro an Kosten zur Folge. Wenn sich übrigens bei der Hauptuntersuchung herausstellt, dass die Scheinwerfer aufpoliert sind, erhalten Sie vom Prüfer keine neue Plakette. Seit Jahren werden deshalb Stimmen laut, dass die Automobilbranche die Haltbarkeit von Autoscheinwerfern und deren Abdeckscheiben aus Kunststoff deutlich verbessern soll. Ergänzend könnte man bessere Reparaturverfahren anbieten oder preiswerte Ersatzscheinwerfer. Hier ist aber die Autobranche gefordert.

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