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GesetzSind schwarze Rückleuchten am Auto erlaubt?

Sind schwarze Rückleuchten am Auto erlaubt?

verboten ohne roten Reflektor

Das eigene Fahrzeug ist für die meisten mehr als nur ein Alltagsgegenstand. Daher besteht oftmals der Wunsch, den Wagen optisch zu verändern oder mit zusätzlichen Ausstattungen zu versehen. In Deutschland gibt es allerdings strenge Regeln, welche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Denn Tuning ist lediglich in einem bestimmten Maße gesetzmäßig unbedenklich. Vor allem bei Veränderungen an den Scheinwerfern/Rückleuchten bestehen oft Unsicherheiten. Daher ist etwa das Thema „schwarze Rücklichter“ ein wichtiges unter Hobbyschraubern. Sind schwarze oder dunkle Rückleuchten nun zulässig oder nicht?

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FAQ: Schwarze Rückleuchten

beliebt, aber oftmals ohne zusätzlichen Rückstrahler verboten – schwarze Rückleuchten

Sind Rückleuchten in Schwarz zulässig?

  • Nein. Die Rückleuchten von Fahrzeugen müssen generell immer rot sein. Die einheitliche Vorgabe ist der Verkehrssicherheit dienlich.

Wo finde ich die aktuellen Vorschriften für die zulässige Farbe der Beleuchtungseinrichtungen?

  • Die Beleuchtungseinrichtungen sind im § 53 der Straßenverkehrszulassungsordnung definiert.

Ist es okay, die Rückleuchten anders zu färben?

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  • Nein. Das Lackieren oder das Befestigen einer Folie sind kein zulässiges Tuning.

Trotz der vielen Angebote sind Rückleuchten in Schwarz nicht zulässig!

Schwarze Rückleuchten sind normalerweise nicht gestattet. Die Straßenverkehrszulassungsordnung gestattet keine andere als die erforderten Lichtfarben für die Leuchten am Fahrzeug. Generell erklärt die StVZO in § 49a Abs. 1 Satz 1, dass an Kraftfahrzeugen und Anhängern lediglich die vorgeschriebenen und gesondert für erlaubt erklärten lichttechnischen Anlagen verbaut sein dürfen. Zudem ist in § 53 Abs. 4 Satz 1 in Bezug auf die Farbe von Rückstrahlern zu lesen, dass an Kraftfahrzeugen an der Rückseite zwei roten Rückstrahler vorhanden sein müssen. Außerdem sind die Rückfahrscheinwerfer (die Leuchten, die das Zurücksetzen des Fahrzeugs dem Hintermann anzeigen) in Weiß zu halten. Somit wird deutlich, dass Rückleuchten immer rotes Licht abgeben müssen und schwarze Rückleuchten nicht gestattet sind.

Manch einer denkt, er kann die Auflage umgehen, indem er eine rote Glühbirne verbaut oder die Rückleuchte zum Beispiel mit einer Folie nur äußerlich schwarz färbt. Dies ist allerdings auch unzulässig. Generell ist es egal, wie die Verfärbung zustande kommt. Wer Rückleuchten etwa schwarz folieren oder lackieren lässt, ohne die Lampe als solche zu verändern, riskiert dennoch Bußgelder bis hin zur Stilllegung vom Fahrzeug! Obwohl das Verkehrsrecht eindeutige Regelungen aufzeigt, gibt es primär im Netz vielfache Angebote für schwarze Rückleuchten. Dazu gehören Videos mit Ratschlägen zum richtigen Anbau, unterschiedliche Lasuren oder Sprays für diverse Tönungen, die sich mit Beschreibungen wie „Bedingt auf dem Gebiet der StVO zugelassen“ verkaufen sollen. Hier sollten Sie sich aber nicht verwirren lassen. Das Ändern der Leuchtfarbe der Leuchte ist niemals zulässig!

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Diese Strafen können Sie erwarten!

Nehmen Sie durch Tuning am Auto eine unzulässige Veränderung vor, zum Beispiel, indem Sie lasierte Rückleuchten verbauen, so erlischt generell die Betriebserlaubnis. Wer ohne diese auf der Straße unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Zudem können schwarze Rückleuchten eine Gefahr für den Verkehr sein. Die dunkle Farbe sorgt für ein gedimmtes Licht, das nicht so auffällig ist wie eine legale Leuchte in Rot. Wenn es zu einem Unfall kommt, der auf schwarze Rückleuchten zurückgeführt ist – etwa, weil der Hintermann das Fahrzeug vor ihm nicht optimal erkennen konnte –, dann ist es möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt. Außerdem werden in der Regel 90 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig, wenn eine derartige Gefährdung entsteht. Ist dem Fahrer nicht bekannt, welche Änderungen er vornehmen kann, dann sollte er sich in einer örtlichen Werkstatt oder einer Prüfstelle beraten lassen.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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