GesetzSkurril - Gefälschte TÜV-Plaketten angeboten

Skurril – Gefälschte TÜV-Plaketten angeboten

[Update: 26.09.2023] Über Facebook erreichen uns täglich die skurrilsten Nachrichten. Während wir im Normalfall den größten Schwachsinn kommentarlos löschen, gibt es auch immer wieder sogenannte „Highlights“. Ein solches Highlight erreichte uns gestern über ein scheinbar gefälschtes Facebook-Profil, als uns ein „Max“ eine Vielzahl von TÜV-Plaketten anbot. Hier konkret der Wortlaut: „Hey, wir als Autotuner stehen immer vor folgendem Problem: Zulassung. Ich mache gern was ich will, vor allem an meinem Auto, also hab ich keine Müh und Kosten gescheut Aufkleber herzustellen, die einer Tüv Plakette zufälligerweise zum Verwechseln ähnlich sehen. Vielleicht hättest du Interesse dieses Problem auch für dich und deine Community zu lösen, mache dir natürlich auch ein gutes Angebot:) Beste Grüße, Tim

Gefälschte TÜV-Plaketten

„Max“, aus dem plötzlich „Tim“ wurde, wollte tatsächlich gefälschte TÜV-Plaketten „verkaufen“ und damit sogar noch Geld verdienen. Was ist nur los auf dieser Welt? Man stelle sich eine Person vor, die voller Begeisterung eine viel zu kleine Bremsanlage in ihr übermotorisiertes Gefährt gebaut habe. Nachdem diese Person bei der zuständigen TÜV-Stelle deswegen keine Eintragung erhalte, kaufe sie sich eben die gefälschte Plakette von Tim.

ein verkehrssicheres Auto erhält die Plakette auch so

Überschwänglich und mit überhöhter Geschwindigkeit krache dieses Fahrzeug dann in eine Menschengruppe, die gerade die Straße überqueren möchte, überfahre eventuell eine Familie, die in den Urlaub wollte, oder baue irgendeinen anderen Mist, nur aufgrund der illegalen Bremsen! Was wäre dann? Nachdem wir dies unserem Max-Tim in ähnlicher Form mitgeteilt haben, erhielten wir die folgende Antwort.

„hast rech, so hab ich das noch nicht gesehen…damit kann man ja auch schaden anrichten, habs nur für Tuning bestimmt. Dann lass ichs, sorry für die Störung“

Wir sind uns ziemlich sicher, dass er durch unsere Mahnung nicht zum Umdenken gebracht wurde. Wir glauben eher, dass „kalte Füße“ das Problem waren und seine Anfrage schon an diverse weitere Firmen gegangen ist. LEUTE – wer so etwas kauft/verkauft oder nur darüber nachdenkt, bringt eine ganze Branche in Verruf! Hört auf mit so einem Blödsinn!

Infos

  • eine TÜV-HU-Plakette ist aufgrund ihrer festen Verbindung mit dem Kfz-Kennzeichen eine (zusammengesetzte) Urkunde
  • farbliche Abweichungen der RAL-Töne sind ein Anzeichen für eine Fälschung
  • es gibt 6 Grundfarben für die TÜV Plakette
  • echte Plaketten habe eine spezielle Struktur und Beschriftung
  • Durchmesser, Höhe der Schrift etc. sind genau festgelegt
  • Original-Plaketten können nicht mehr entfernt werden
Konsequenzen

  • Strafanzeige wegen Urkundenfälschung
  • Strafanzeige wegen Betrug
  • Nummernschilder werden sichergestellt
  • Auto wird beschlagnahmt
  • Geldstrafe, Tagessätze, Bewährungsstrafe, Haftstrafe usw.
  • bei einem Unfall kann sich die Versicherung weigern zu zahlen
  • Punkte in Flensburg
  • beim Verkauf der Plaketten (wie Tim es machen wollte) Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges

Farben der TÜV-Plaketten

Kann man TÜV Plaketten stehlen?

Die TÜV-Plakette ist für viele Diebe ein begehrtes Objekt. Einige nutzen gestohlene Kennzeichen, um sich unerkannt an Tanksäulen zu bedienen, ohne zu bezahlen. In nur sechs Monaten verzeichnete die Berliner Polizei etwa 3300 Diebstähle von Auto-Kennzeichen. Es mag überraschend klingen, aber selbst wenn ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück geparkt ist, darf die Polizei die TÜV-Plakette überprüfen.

Rechtsprechung zu gefälschten TÜV-Plaketten

  • Beschluss des BayOLG – 207 StRR 2737/19 – 10.01.2020:
    • Der Beschluss behandelt die Urkundenqualität von TÜV-Plaketten in Bezug auf Versuchsstrafbarkeit und mögliche Irrtümer.
    • Sachverhalt: Ein Angeklagter, Eigentümer eines PKWs mit ausländischem Kennzeichen, verwendete gefälschte deutsche Prüfplaketten und fuhr damit auf einer inländischen Straße.
    • Die Vorinstanz (LG Kempten) sah eine Strafbarkeit wegen versuchter Urkundenfälschung.
    • Das Gericht bestätigte, dass ohne die korrespondierende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die TÜV-Plakette keine Urkunde darstellt.
    • Es wurde festgestellt, dass eine gefälschte TÜV-Plakette nur in Verbindung mit der entsprechenden Eintragung als Urkundenfälschung gilt.
    • Das BayOLG sah das Verhalten des Angeklagten nicht als untauglichen Versuch, sondern als strafloses Wahndelikt.
    • Der Angeklagte wurde freigesprochen, da keine Straftatbestände nach StVG oder StVZO zutrafen.

Fazit: Die Entscheidung beleuchtet die Urkundeneigenschaft und die Unterscheidung zwischen untauglichem Versuch und Wahndelikt. Es zeigt, dass Irrtumsfragen in einer klaren Abgrenzung zwischen § 16 und § 17 StGB beantwortet werden können. Ein „umgekehrter“ Irrtum kann entweder auf tatsächlichen Umständen (§ 16) oder auf einer rechtlichen Bewertung (§ 17) basieren. In diesem Fall führte der rechtliche Irrtum des Angeklagten zu einem Freispruch.

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8 Kommentare

  1. Hätten wir in Dummland nicht diese völlig überzogen TÜV Kultur, gäbe es so ein Angebot garnicht.
    Ein Fahrzeug auf Sicherheit zu prüfen macht Sinn, diese Gängelungen bis hin zur Unmöglichkeit ein Fahrzeug in Deutschland zu zulassen ist einfach nur lächerlich.

    Wenn man gesehen hat wieviele Jobs in den USA im Aftermarket und Tuning über die letzten Jahrzehnte entstanden sind ist es auch wirtschaftlich für ein Land wie Deutschland einfach nur kurzsichtig an dieser bornierten TÜV Kultur festzuhalten.

    Aber wir Deutsche müssen ja immer schön der Autorität folgeleisten und ggü Kritik den moralischen Zeigefinger heben.

    z z z

  2. TÜV sagt schon alles – ist nur ein Verein ohne hoheitliche Befugnisse und die hat hierzulande sowieso keiner mehr. Gez ist der selbe Schwachsinn.

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