Immer mehr Menschen besitzen eine Smartwatch. Der Hauptgrund für den Kauf einer solchen intelligenten Uhr ist aber sicherlich nur im seltensten Fall, dass man auf ihr die Uhrzeit ablesen kann. Je nach Modell sind die Funktionen teilweise mit einem richtigen Smartphone gleichzusetzen, dessen Benutzung während der Fahrt, wie jeder weiß, verboten ist. Wer sein Handy während der Fahrt benutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie es eigentlich mit der Smartwatch aussieht – darf diese benutzt werden? In diesem Artikel geben wir Ihnen Antwort auf die gängigsten Fragen und liefern Ihnen außerdem noch weitere nützliche Informationen rund ums Thema.
mit der Smartwatch am Steuer
- Ist die Nutzung am Steuer erlaubt? Hier kommt es darauf an, zu welchem Zweck die Verwendung erfolgt, aber: Nachrichten dürfen hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenso wenig gelesen werden.
- Worin liegt die Gefahr der Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr? Der Grund hierfür ist die entstehende Ablenkung – der Blick ist nicht konstant auf die Straße gerichtet.
- Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Bei einem Verstoß werden 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
- Gibt es eine entsprechende Regelung für Smartwatches in der StVO? Nein, nicht konkret für Smartwatches. Im § 23 der StVO heißt es nur, dass das Telefonieren mit dem Smartphone oder Mobiltelefon untersagt ist.
Der genaue Wortlaut ist:
- „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
wichtig ist auch der §1 der StVO
Zwar wird eine Smartwatch nur am Handgelenk getragen, dennoch könnte die Regelung hier greifen. Schlussendlich bleibt also zu sagen, dass die Benutzung einer Smartwatch eingeschränkt erlaubt ist. Während ein Blick auf die Uhr, etwa um die Uhrzeit abzulesen, kein Problem darstellen sollte, sollte vom Lesen längerer Nachrichten abgesehen werden. Eine wichtige Rolle spielt hier auch §1 der StVO, in welchem es heißt:
„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wenn Sie aufgrund von Ablenkung durch technische Geräte einen Unfall verursachen, so wird dies mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.
Inwiefern beeinträchtigt eine Smartwatch die Sicherheit im Straßenverkehr?
Wie bereits erwähnt liegt das an der Ablenkung, die durch entsprechende Objekte hervorgerufen wird. Ein solches Objekt muss übrigens nicht zwingend verboten sein, um für eine Ablenkung zu sorgen: Zigaretten oder MP3-Player sind zum Beispiel nicht verboten, können aber dennoch zur Unachtsamkeit führen. Bei der Smartwatch ist das ebenso der Fall.
2,5 Sekunden verlängerte Reaktionszeit
Um die hieraus resultierende Gefahr zu veranschaulichen, veröffentlichte ein britisches Institut eine Studie im Bezug auf die Nutzung von Smartwatches während der Fahrt. Aus dieser ging hervor, dass die Verwendung der Smartwatch zu einer Verlängerung der Reaktionszeit um ganze 2,5 Sekunden steigert. Beim Smartphone sind es hingegen „nur“ 1,85 Sekunden – man könnte eine Smartwatch also rein theoretisch gefährlicher einschätzen als ein Smartphone, dessen Nutzung ja bereits verboten ist. Hierbei handelt es sich um wertvolle Sekunden, die über Leben und Tod bestimmen können! Aus diesem Grund sollten Sie zum eigenen und zum Schutze anderer auf unnötige Ablenkungen während der Fahrt verzichten. Auch, wenn die Nutzung mancher Gegenstände nicht wirklich verboten ist.