Xenon Nachrüsten ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)?

In der Regel spricht man nur noch von der sogenannten SRA – das Wort Scheinwerferreinigungsanlage ist für die meisten unbekannt oder zumindest nicht gebräuchlich. Manche sprechen von der „Dusche„, andere nutzen wiederum den Begriff „Lichtwischer„. Gemeint ist aber ein und dasselbe. Doch besonders ältere Scheinwerferreinigungsanlagen in Verbindung mit kleinen Scheibenwischern sind mittlerweile fast komplett vom Straßenbild verschwunden. Die SRA besteht in ihrer heutigen und aktuellen Form aus einer Hochdruckreinigung ohne die zusätzlichen Wischer.

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Wann ist die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht? Die SRA ist an Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfern Pflicht. Diese Aussage ist weitverbreitet, aber man liegt damit zum Teil falsch. Denn die neueste Xenon-Generation kommt auch ohne SRA aus. Aber nur, wenn es sich dabei um ein 25 Watt Variante handelt. Ist der Xenon-Brenner stärker, dann muss die SRA verbaut werden! Und das gilt sogar für Halogenfunzeln. Denn Halogen- und LED-Scheinwerfer als Abblendlicht benötigen im öffentlichen Straßenverkehr eine SRA, sofern die Lichtquelle eine Leistung von mehr als 2.000 Lumen abgibt. Dies ist eine Zulassungsvorschrift der ECE.

Von Xenon im Speziellen ist dabei nicht ausdrücklich die Rede. Allerdings liegt in der Regel keine zugelassene Halogenlampe oder LED für das Abblendlicht über diesem Grenzwert. Lediglich die bisherigen Xenon-Scheinwerfer, ganz egal, ob ab Werk oder zum Nachrüsten, sind betroffen. Sie geben im Normalfall eine Leistung von etwa 3.000 Lumen ab. In der Praxis sind also meist nur die Xenonscheinwerfer betroffen.

Zugelassene Glühbirnen mit mehr als 2.000 Lumen!

Es gibt natürlich auch Halogenlampen mit einer Leistung von mehr als 2.000 Lumen. Etwa eine zugelassene Halogenlampe H9 mit einer Leistung von 2.100 Lumen fällt darunter. Aber: Sie darf nur als Fernlicht verwendet werden. Die Regelung des ECE bezieht sich dagegen lediglich auf das Abblendlicht.

Xenonlicht für ALLE?

Es gibt zum Beispiel vom Hersteller OSRAM ein 25-Watt-Xenonsystem. Der Brenner heißt D8 und sieht dem D1 Brenner zum Verwechseln ähnlich. Austauschbar ist er aber nicht. Die Technik der bisherigen 35 Watt Varianten und der Version mit 25 Watt ist allerdings weitgehend identisch. Größter Unterschied ist die elektrische Leistung, die beim neuen System 10 Watt pro Seite niedriger ausfällt. Das hat einen geringeren Lichtstrom zur Folge. Er liegt bei etwa 2.000 Lumen. 35-Watt-Xenon dagegen bei +3000 Lumen.

Dank der neuen Technik leidet die Sichtweite unter dem Rückgang aber kaum. Nach vorn scheint die 25-Watt-Version gewissermaßen genauso weit. Lediglich in der Breite tritt ein Verlust der Ausleuchtung ein. Die schwächeren Xenon-Brenner ermöglichen also den Einbau ganz ohne Reinigungsanlage. Das ist natürlich auch deutlich günstiger! Doch man sollte unbedingt bedenken: Die Brenner sind nicht gegeneinander austauschbar. Fahrzeuge mit dem 25-Watt-System sind etwa die letzte Generation vom VW Beetle und der in dieser Zeit gebaute Audi A1. Aber auch aktuelle Fahrzeuge kommen vereinzelt mit 25-Watt-Xenon und ohne SRA direkt ab Werk auf dem Markt. Geläufiger ist aber die 35 Watt Version und natürlich LED.

Leuchtweitenregelung darf nicht fehlen!

IMMER dabei sein muss eine automatische Leuchtweitenregulierung. Doch die bauen die Hersteller ohnehin fast immer ein. Und da die Autofahrer die manuelle Lösung mit einem Regler im Cockpit ohnehin nie verwenden, hoffen wir, dass die Autohersteller das auch weiterhin tun werden.

Umrüsten / Nachrüsten von 25-Watt-Xenon

Für einige Fahrzeugtypen gibt es komplette Scheinwerfer mit 25 Watt Vorschaltgerät. Man sollte natürlich immer darauf achten, dass ein solcher Umrüstsatz eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder zumindest ein entsprechendes Teilegutachten zur Abnahme bei einer Prüforganisation mitbringt. Sind keinerlei Unterlagen dabei, dann ist eine legale Eintragung entweder komplett aussichtslos, oder es wird ein teures lichttechnisches Gutachten bei einem Prüfinstitut vorausgesetzt. Und ebenfalls aussichtslos ist es, einen vorhandenen Halogen oder 35-Watt-Xenon-Scheinwerfer mit der 25 Watt Version zu bestücken. Für die Halogen-Variante kann man aber eventuell auf die zugelassene Osram Night Breaker LED (nicht für jedes Fahrzeug verfügbar) setzen, der 35-Watt-Xenonscheinwerfer ist dagegen nur mit 35 Watt Brennern zulässig und darf bautechnisch nicht verändert werden.

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Beispiel: OSRAM D8S Xenon für den VW Golf MK6

Das OSRAM D8S Xenon Abblend- und Fernlicht für einen VW Golf 6 (MK6, Limousine, Variant, Cabriolet) kostet neu ca. 700 Euro zzgl. Versand. Dabei handelt es sich um den sogenannten LEDriving XENARC Scheinwerfer. Er ist eine Möglichkeit, einem Fahrzeug mit werksseitig verbauten Halogen Scheinwerfern das beliebte Xenonlicht zu verpassen ganz ohne SRA. Es muss bei Verwendung von diesem Scheinwerfer KEINE WEITERE VERÄNDERUNG AM FAHRZEUG vorgenommen werden. Weder muss die automatische Leuchtweitenregulierung noch die Scheinwerferreinigungsanlage an Bord sein. Alle Leuchteinrichtungen in dem Scheinwerfer sind in LED Technik ausgeführt. Die Scheinwerfer werden ganz simpel gegen die Originalen ausgetauscht (Plug-and-play) und fertig. Das Resultat mündet in bis zu 70 % mehr und bis zu 40 % weißerem Licht im Vergleich zu Standard-Halogenlampen. Der Scheinwerfer ist eintragungsfrei und mit E-Prüfzeichen sowie R87 Zulassung für das Tagfahrlicht ausgerüstet.

Welchen Nutzen bringt die Scheinwerferreinigungsanlage?

Eine häufige Antwort lautet: damit kein Schmutz die Leuchtkraft schwächen kann. Dies stimmt jedoch nur zum Teil und wäre bei Xenon aufgrund der hohen Leuchtkraft eigentlich erst nicht wirklich erforderlich. Der Hauptgrund der Vorschrift ist, dass der Schmutz in Verbindung mit den optischen Leuchteigenschaften des Scheinwerfers steht und dieser in der Folge blenden kann. Der Effekt ist bei der geringsten Verschmutzung am stärksten. Zudem auch umso höher, je mehr Licht er abgibt. Die SRA kommt übrigens aus Skandinavien. Vom Jahr 1972 bis Anfang der 90er-Jahre galt die SRA in Schweden als eine Vorschrift. Noch heute werden dort die meisten Autos damit ausgeliefert – sogar bei Halogenleuchten. In Deutschland muss an einem Auto, dass eine SRA hat, diese auch einwandfrei funktionieren. Doch manche fühlen sich vom hohen Wasserverbrauch der SRA gestört, die Deaktivierung ist somit oft die Folge. Aber Achtung: Dies lässt bei Fahrzeugen mit Xenonlicht die Betriebserlaubnis erlöschen und zieht böse Folgen nach sich.

Fazit: Wenige Liter Wasser und im Winter etwas Frostschutz sind eine gute Investition. Das Wasser wird von den Düsen der Hochdruckwaschanlage mit einer Kraft von bis zu 50 Bar auf die Scheinwerfergläser/Abdeckungen gespritzt und reinigt diese zuverlässig. So kann ein Blenden vom Gegenverkehr vermieden werden und freie Sicht ist auch garantiert. Schaden kann aber ein ungeeigneter Frostschutz oder auch ein sommerlicher Insektenlöser. Die Folge: die bei neueren Fahrzeugen aus Kunststoff bestehenden Abschlussscheiben werden vorzeitig trüb. Und neue Scheinwerfer sind teuer – viel teurer als Frostschutz & Co. von Markenherstellern.

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