E-Scooter sind aus unseren Städten kaum noch wegzudenken. Besonders die Mietmodelle erfreuen sich großer Beliebtheit bei Jung und Alt. Doch es gibt Pläne seitens der Regierung, die Nutzung der praktischen Flitzer strenger zu regulieren. Eine der geplanten Neuerungen könnte viele nun teuer zu stehen kommen.
Strafen für E-Scooter
Die genauen Regelungen sind zwar bisher nicht final beschlossen, aber das Bundesverkehrsministerium plant, E-Scooter in vielen Bereichen den Fahrrädern gleichzustellen. Das hätte Folgen für die Vorschriften, die für E-Scooter gelten. Ein Verbot bleibt jedoch bestehen und wird sogar verschärft: Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter bleibt weiterhin untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss in Zukunft mit einer höheren Strafe rechnen.
Statt wie bisher 10 EUR, sollen künftig 25 EUR Strafe fällig werden. Das geht aus einem Entwurf des Verkehrsministeriums hervor. Der Grund für das Verbot ist klar: E-Scooter sind nicht für die Beförderung mehrerer Personen ausgelegt. Das Thema Überladung führt zu längeren Bremswegen und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Neue Regelungen für E-Scooter: Noch nicht in Kraft
Das geplante Bußgeld könnte eine der wichtigsten Änderungen für E-Scooter-Nutzer sein. Ein Blick auf die Straßen zeigt aber, dass das Verbot des Mitfahrens oft ignoriert wird. Ob das geplante Bußgeld von 25 EUR daran etwas ändern wird, hängt davon ab, wie konsequent es kontrolliert wird. Besonders jüngere Fahrer könnten von der Erhöhung getroffen werden. Und neben der härteren Strafe gibt es noch weitere Neuerungen: E-Scooter sollen beim Parken grundsätzlich wie Fahrräder behandelt werden.
Das bedeutet, dass sie überall abgestellt werden dürfen, wo es auch für Fahrräder erlaubt ist. Der Entwurf zu den neuen Regelungen betrifft mehrere Gesetze und ist noch nicht endgültig beschlossen. Besonders aus Städten und Gemeinden gibt es nämlich Kritik an den Vorschlägen, was zeigt, dass noch viel Diskussionsbedarf besteht.
Neben dem Verbot, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, gibt es in Deutschland noch weitere Regeln, deren Missachtung hohe Strafen nach sich ziehen kann. Alkohol am Lenker ist ein großes Thema: Für E-Scooter-Fahrer gelten ähnliche Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 500 EUR, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei höheren Werten oder Fahrten unter Drogeneinfluss drohen höhere Strafen und der Verlust der Fahrerlaubnis.
Ein weiterer Verstoß, der teuer werden kann, ist das Fahren auf Gehwegen. E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen genutzt werden. Wer trotzdem auf dem Gehweg fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 EUR. Und auch das Missachten von Ampeln und Verkehrszeichen wird geahndet, genauso wie das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette, was sogar eine Straftat darstellt und mit Geldstrafen bis zu 1.000 EUR oder mehr geahndet werden kann.
weitere Punkte, die man kennen sollte:
- E-Scooter mit Betriebserlaubnis: Nur E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis dürfen legal im Straßenverkehr genutzt werden.
- Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Versicherungsplakette.
- Geplante Blinker-Pflicht: Künftig sollen neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein.
- Fahrbereiche: E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen, und in Fahrradstraßen genutzt werden; Gehwege und Fußgängerzonen sind in der Regel tabu.
- Promillegrenzen: Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten; Bußgelder ab 500 EUR bei Verstößen.
- Personenbeförderung: Nur eine Person pro E-Scooter erlaubt, unabhängig vom Gesamtgewicht.
- Bußgelder bei Verstößen: Bußgelder reichen von 15 bis 180 EUR, je nach Verstoß, z. B. 100 EUR bei Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
- Ampelregelung: Für E-Scooter gelten Fahrradampeln, falls vorhanden, sonst die Ampeln für den fließenden Verkehr.
- Neuregelungen geplant: Anpassung der Verhaltensregeln in der StVO, stärkere Gleichstellung mit Fahrrädern, Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen in bestimmten Zonen, Blinkerpflicht und getrennte Bremsen.
Maria Holler
Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.