GesetzWissenswertes zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Wissenswertes zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die in Deutschland geltende Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz StVZO) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung, welche auf dem § 6 des Straßenverkehrsgesetzes beruht und vom Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen geregelt wird. Vereinfacht gesagt regelt die StVZO die allgemeine Zulassung von Kraftfahrzeugen im deutschen Straßenverkehr und sie existiert bereits seit 1937. Obwohl der Titel der Verordnung im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geändert wurde, ist die bekannte Abkürzung StVZO seit 1938 unverändert geblieben. Eine letzte Neufassung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen stammt aus dem Jahr 2012.

Warum verliert die StVZO an Bedeutung?

Bis 1998 regelte die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zusammen mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) fast die Gesamtheit des bundesweit gültigen Straßenverkehrsrechts. Doch seit geraumer Zeit wird daran gearbeitet die StVZO abzubauen und durch teils andere Verordnungen zu ersetzen. In einem ersten Schritt begann das Bundesministerium bereits 1999 mit der Neuregelung der Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Diese wurde aus der StVZO ausgegliedert und durch die neu geschaffene Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ersetzt. In einem weiteren Schritt wurde der Bereich für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr überarbeitet. Zum 1. März 2007 wurde schlussendlich die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr, samt den §§ 24-28, sowie dem Teil IIa und den Anlagen I-VII aus der StVZO gestrichen und durch die neu geschaffene Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt. Zuletzt wurden im Jahr 2011 einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung übertragen.

die StVZO wird irgendwann komplett abgeschafft

Ob und wann die veraltete Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung jedoch schlussendlich komplett abgeschafft wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Angedacht ist es aber die StVZO in naher Zukunft in zwei separate Verordnungen, nämlich in die Fahrzeug-Betriebs-Verordnung und in die Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung, aufzuteilen. Zu welchem Zeitpunkt dieser Schritt jedoch vom Bundesministerium gesetzt wird, kann aktuell noch nicht genau abgeschätzt werden. Das Inkrafttreten dieser beiden Verordnungen würde jedoch das endgültige Ende der StVZO bedeuten. Bis dahin wird die StVZO aber weiterhin alle formalen und technischen Grundlagen für die offizielle Zulassung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehr, sowie auf öffentlichen Wegen und Plätzen regeln.

Lesen Sie auch:  Das Fahrzeug ummelden? Darauf muss man achten!

Wie sieht der genaue Aufbau der StVZO aus?

Die aktuell noch immer gültige StVZO teilt sich in 3 Bereiche auf. Der erste Teil behandelt ausschließlich die allgemeinen Zulassungen von Kraftfahrzeugen. Der zweite Teil der StVZO beschäftigt sich mit Betriebserlaubnissen und Bauartgenehmigungen. Dieser Teil ist aber aufgrund von konkurrierenden EU-Richtlinien nicht von großer Bedeutung und wird zudem auch recht scharf kritisiert, da er sehr ins Detail geht und teilweise den Fortschritt behindert. Der letzte und dritte Teil der StVZO betrifft die Bau- und Betriebsvorschriften. In diesem Teil der StVZO wird beispielsweise die allerseits bekannte TÜV- und Abgasuntersuchung geregelt, ohne die kein Kraftfahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet die StVZO keine Verkehrsregeln, sondern Vorschriften dazu, was für Fahrzeuge unter welchen Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen können.

die wichtigsten Stichpunkte & Eigenschaften der StVZO

  • die StVZO enthält mit den §§ 63-67 wichtige Regeln für Fahrradfahrer / Fahrräder
  • die StVZO regelt alles, was mit der Zulassung der Kraftfahrzeuge zu tun hat
  • die StVZO regelt auch die Zulassung von LKW und anderen Fahrzeugen
  • StVZO schreibt beispielsweise im § 35h einen Verbandskasten vor
  • StVZO regelt die Definition von Ordnungswidrigkeiten
  • die StVZO regelt in § 35 (a) die Motorleistung und die Sitze sowie die Sicherheitsgurte der Fahrzeuge
  • die StVZO regelt Sicherheitsmaßnahmen der Kraftfahrzeuge
  • die StVZO regelt die Bauartgenehmigung für Fahrzeuge und Dinge wie die Kennzeichenbeleuchtung, Frontschutzsysteme, Fahrtenbuchregelung, Anhänger, Beleuchtungseinrichtungen, Warndreieck und –Warnweste, Geschwindigkeitsmessung

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff StVZO (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Bau- und Betriebsvorschriften, Bauartgenehmigung, Betriebserlaubnis, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Betriebs-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung, FeV, FZV, Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, StVO) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat.  PS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:

Zwangsstilllegung! Wann kommt es dazu? Die Kosten!

Zwangsstilllegung Zwangsabmeldung Ordnungsverfügung 3 310x165 Zwangsstilllegung! Wann kommt es dazu? Die Kosten!

Tuning am Kennzeichen? Vorsicht vor Urkundenfälschung!

Kennzeichenspray Blitzer Radarwarner 310x165 Tuning am Kennzeichen? Vorsicht vor Urkundenfälschung!

Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Abstand Abstandsmessungen Sicherheitsabstand Lichthupe 310x165 Abstand & Abstandsmessungen! Das sind die Strafen!

Google News button

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Interessante Themen

Letzte Artikel