GesetzAutokauf, HU, Überführung? Das Tageskennzeichen!

Autokauf, HU, Überführung? Das Tageskennzeichen!

Tageskennzeichen werden für die Fahrzeugüberführung und für Tagesfahrten in Deutschland eingesetzt. Die Kennzeichen werden auch als Kurzzeitkennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen bezeichnet. Das Tageskennzeichen behält nicht nur für einen Tag seine Gültigkeit. Die Maße des Tageskennzeichens stimmen mit denen des ganz normalen Standardkennzeichens überein. Das Eurofeld am linken Rand fehlt allerdings und die Tageskennzeichen besitzen am rechten Rand ein gelbes Feld, in das der Gültigkeitszeitraum eingetragen wird. Im oberen Feldbereich ist der Tag angegeben, in der Mitte wird der Monat genannt und der untere Feldbereich zeigt das Jahr. Die Angaben zur Gültigkeit erfolgen jeweils zweistellig (Tag, Monat, Jahr). Nachfolgend wird das Tageskennzeichen näher vorgestellt.

Tageskennzeichen – Gültigkeit und Maße

Tageskennzeichen besitzen, wie Standardkennzeichen auch, eine Höhe von maximal 130 mm und eine Breite von maximal 520 mm. Tageskennzeichen sind Kurzzeitkennzeichen, die eine Gültigkeit von 5 Tagen besitzen. Kurzzeitkennzeichen sind in Deutschland notwendig, wenn Probefahrten oder Fahrten zu DEKRA oder TÜV unternommen werden und noch kein reguläres Kennzeichen für das Fahrzeug vergeben wurde. Auch für die Fahrzeugüberführung wird das Tageskennzeichen genutzt. Die Nachbarländer Dänemark, Italien und Österreich akzeptieren das Tageskennzeichen aus Deutschland. Eine Duldung in anderen Nachbarländern von Deutschland ist möglich, aber ein Rechtsanspruch ist dort nicht vorhanden. Man sollte in jedem Fall vorab prüfen, ob man im gewünschten Land ein Tageskennzeichen aus Deutschland verwenden darf.

Einsatzbereiche von Tageskennzeichen

Tageskennzeichen werden zur Überführung genutzt. Wer ein Auto kauft, dass der Verkäufer nicht liefert, der benötigt ein Tageskennzeichen zur ordentlichen Überführung, wenn das Auto nicht noch angemeldet sein sollte. Das Tageskennzeichen muss immer vom Käufer beantragt werden. Das Tageskennzeichen ist, so sieht es das Gesetz vor, für definierte Fahrten zugelassen. Das Tageskennzeichen ist beispielsweise für Probefahrten in Deutschland gedacht. Ein Tageskennzeichen ist bei einer Probefahrt notwendig, wenn es sich um ein abgemeldetes oder stillgelegtes Fahrzeug handelt. Eine Probefahrt, so definiert es das Gesetz, ist eine Fahrt, die zum Nachweis und zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des jeweiligen Fahrzeugs dient. Tageskennzeichen werden auch genutzt, wenn das Auto  keine gültige HU (TÜV-Plakette) besitzt und zur Prüfstelle gefahren werden soll. Das Auto darf mit einem Tageskennzeichen also einer TÜV- oder Dekra-Stelle zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Wird ein Überführungskennzeichen für nicht zulässige Fahrten eingesetzt, dann kann die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften ein Bußgeld nach sich ziehen. Das gilt sowohl für Tageskennzeichen bei Autos als auch bei Motorrädern oder anderen Fahrzeugen. Folgend eine kurze Übersicht der Bußgelder die verhängt werden können, wenn das Kurzzeitkennzeichen (KZK) entgegen den Vorschriften genutzt wird.

Tageskennzeichen – wie kann es beantragt werden?

Um ein Tageskennzeichen zu beantragen, sind mehrere Dokumente notwendig, die der Antragssteller zur Hand haben sollte. Ohne bestimmte Dokumente kann kein Tageskennzeichen erfolgreich beantragt werden. Zunächst ist für die Beantragung eines Tageskennzeichens eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurze eVB, notwendig. Ohne einen eVB Nachweis, also den Nachweis, dass das Kraftfahrzeug haftpflichtversichert ist, kann kein Tageskennzeichen genehmigt werden. Eine eVB wird von Versicherungsunternehmen als siebenstellige Zahlenfolge vergeben. Eine elektronische Versicherungsbestätigung, die gültig ist, muss vorliegen, damit ein Fahrzeug für den Straßenbetrieb in Deutschland zugelassen werden kann. Das bedeutet, dass eine Versicherung auch für Tageskennzeichen unerlässlich ist und nicht nur für reguläre Kennzeichen vorhanden sein muss.

Personalausweis ist unerlässlich

Ein gültiger Personalausweis ist ebenfalls notwendig, um ein Tageskennzeichen zu erhalten. Es kann auch ein gültiger Reisepass vorgelegt werden, wenn eine Meldebescheinigung zusätzlich vorhanden ist. Des Weiteren sollte, neben dem Personalausweis und der gültigen eVB, auch der Fahrzeugbrief oder der Fahrzeugschein vorhanden sein. Liegen die genannten Dokumente in gültiger Form vor, dann kann ein Tageskennzeichen bzw. ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, um beispielsweise eine Fahrt zu TÜV oder Dekra durchzuführen, damit eine Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erfolgen kann.

Wo wird ein Tageskennzeichen beantragt?

Tageskennzeichen können bei jeder Zulassungsstelle am Wohnort des Fahrzeugkäufers beantragt werden. Bei einer Bezirks-Zulassungsstelle kann das Kurzzeitkennzeichen ebenfalls beantragt werden. Vorausgesetzt, das Fahrzeug, das überführt werden soll, war in dem betreffenden Bezirk bisher zugelassen. Weiterführende Informationen zu Tageskennzeichen sind beispielsweise bei Kfz-Zulassungsstellen, TÜV oder Dekra erhältlich. Vor der Beantragung eines Tageskennzeichens sollten die rechtlichen Modalitäten genau abgeklärt werden.

zusammenfassen die Infos zum Tageskennzeichen:

  • zur Nutzung für eine Probefahrt, zur Überführung, zum TÜV oder zur DEKRA, für stillgelegte oder abgemeldete Fahrzeuge (bis zu 5 Tage gültig)
  • Tageskennzeichen sind nicht nur 1 Tag gültig
  • Tageskennzeichen Maße von maximal 520 mm x 130 mm
  • kein Eurofeld am linken Rand
  • gelbes Feld am rechten Rand (gibt Zeitraum der Gültigkeit an -> Tag, Monat, Jahr)
  • Tageskennzeichen dürfen im Ausland verwendet werden (Österreich, Italien, Dänemark)
  • Tageskennzeichen in anderen Nachbarländern oftmals toleriert (kein Rechtsanspruch)
  • Tageskennzeichen wird ohne TÜV (Hauptuntersuchung) vergeben
  • zur Beantragung eines Überführungskennzeichens nötig:
    – elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    – gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit beiliegender Meldebescheinigung
    – Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sollten vorliegen (zumindest in Kopie)
  • Beantragung bei der Zulassungsstelle des Wohnortes, oder der Zulassungsstelle des Bezirks vom zu überführenden Fahrzeug
  • Kosten Tageskennzeichen: Anmeldung kostet Verwaltungsgebühr von ca. 13 €, Kosten für die Nummernschilder, Kosten für die Versicherung

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