Achtung – jetzt kommt trockene Theorie! Eine Teilegenehmigung ist für Fahrzeugteile erforderlich, durch deren Einbau (Anbau) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann. Die Genehmigung kann durch ein Teilegutachten erlangt werden. Nötig ist sie für Teile, die technisch eine Einheit bilden, die sich im Verfahren für sich behandeln lässt. INFO: Ein Materialgutachten und ein Teilegutachten beurteilen unterschiedliche Bereiche. Ein Materialgutachten sagt NUR etwas über das verwendete Material und dessen Verhalten aus. Es ist nicht zur Eintragung gedacht! Und mit dem sogenannten Prüfbericht wird der Vorgänger der Teilegenehmigung beschrieben. Ein Prüfbericht kann in der Regel NICHT MEHR zur Eintragung genutzt werden.
Was ist eine Teilegenehmigung?
Damit ist die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile gemeint. Sie kann in Form der EG-Typgenehmigung, der EWG-Betriebserlaubnis, der EWG-Bauartgenehmigung und in Form von übernationalen Genehmigungen wie der ECE-Regelung vorliegen. Teilegenehmigungen für Fahrzeugteile werden von staatlichen Behörden erteilt, in Deutschland nimmt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) diese Aufgabe wahr. Ihnen kann im Einzelfall ein Teilegutachten vorausgehen, das staatliche anerkannte technische Dienste oder Prüfstellen erstellen, die vom KBA akkreditiert sind. Das sind in Deutschland anerkannte Sachverständige unter anderem vom TÜV, der DEKRA, der GTÜ, der KÜS oder ähnlichen Organisationen. Ein Teilegutachten kann nur dann zur Teilegenehmigung führen, wenn das Fahrzeugteil von einem Hersteller stammt, der ein Qualitätssicherungssystem nachweisen kann. Im Teilegutachten muss der Verwendungsbereich der Teile genannt werden.
Das Teilegutachten
Das Teilegutachten stellt die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugteils fest. Im Gutachten werden Anbauvorschriften, Bedingungen und Einschränkungen genannt. Auch gibt es Hinweise für die Änderungsabnahme laut § 19 StVZO, die nach dem Einbau durchgeführt wird. Das Teilegutachten ist nötig, wenn
- sich die genehmigte Fahrzeugart laut Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Anbau ändert,
- das Teil eine Gefährdung verursachen könnte oder
- das Teil die Abgas- und/oder Geräuschemissionen verändert.
Die Teilegenehmigung kann als ABG (Amtliche Bauartgenehmigung) oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegen, dann ist keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich. Der Fahrer muss aber die ABG oder ABE mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Auch Prüfzeichen benötigen keine Eintragung. Es wird sich meistens um das ECE-Zeichen handeln. Gängig sind derzeit noch folgende Prüfzeichen:
- EWG-Betriebserlaubnis
- ECE-Genehmigung
- EG-Typgenehmigung
- EWG-Bauartgenehmigung
ABE oder Teilegutachten? Was ist eigentlich der Unterschied? Mit diesem Thema haben wir uns auch beschäftigt. Alles dazu findet Ihr HIER.
Wichtig um legal zu bleiben – was ist die EG-Typgenehmigung? |