Seit dem 22. August gelten in Deutschland neue, strengere Regeln für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr. Die Änderungen betreffen alle Autofahrer, die mit einem festgelegten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum konfrontiert werden. Wer den Wert überschreitet und dabei hinter dem Steuer erwischt wird, muss mit 500 EUR Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die neue Regelung ist eine deutliche Änderung, da bisher bereits bei einem THC-Wert von 1 Nanogramm Strafen drohten.
THC-Grenzwerte
Besonders hart trifft es diejenigen, die Cannabis und Alkohol kombinieren. Wer zusätzlich zur neuen THC-Grenze auch noch Alkohol trinkt, der riskiert ein Bußgeld von 1.000 EUR. Die Regelung verdeutlicht, dass Mischkonsum als besonders gefährlich eingestuft wird und entsprechend härtere Strafen zur Folge hat.
Strikte Regeln für Fahranfänger
Und für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 gelten weiter besonders strenge Bestimmungen. In der Probezeit ist der Konsum von Cannabis am Steuer komplett verboten, unabhängig der Höhe vom THC-Wert. Hier drohen bei Verstößen 250 EUR Strafe.
ADAC warnt vor Cannabis am Steuer
Trotz der neuen Regelungen bleibt die Botschaft des ADAC klar: „Don’t drive high!“ Auch wenn der Grenzwert angehoben ist, bedeutet das nicht, dass das Fahren unter Cannabiseinfluss sicher ist. Im Gegenteil: Die Auswirkungen auf Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit können verheerend sein. Daher unterstützt der ADAC Initiativen wie #mehrachtung, die gezielt Verkehrsteilnehmende für die Risiken sensibilisieren sollen.
Warum der neue Grenzwert?
Die Diskussion um die richtige Höhe des Grenzwertes hat bereits seit Jahren Fachleute beschäftigt. Der bisherige Wert von 1 Nanogramm wurde oft kritisiert, da er nur den Konsum von Cannabis nachwies, aber keine eindeutige Aussage über die Verkehrstüchtigkeit zuließ. Mit dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm hofft man, eine Balance zwischen Verkehrssicherheit und fairer Behandlung zu finden.
Cannabis ist legal – aber nicht am Steuer
Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und drei Pflanzen zu Hause anbauen. Das bedeutet aber nicht, dass der Konsum hinter dem Steuer erlaubt ist. Wer unter Cannabiseinfluss fährt, riskiert seinen Führerschein – besonders in Bayern, wo der Konsum an öffentlichen Orten wie Volksfesten generell verboten ist.
Fazit
- Die neuen Regelungen machen deutlich, dass Cannabis und Autofahren nicht zusammenpassen. Auch wenn Cannabis jetzt in gewissem Umfang legal ist, bleibt der Konsum im Straßenverkehr ein großes Risiko für den Führerschein und die Sicherheit aller.
FAQ zu den neuen Regeln für Cannabis am Steuer
1. Ab wann gelten die neuen THC-Grenzwerte im Straßenverkehr?
- Die neuen Grenzwerte gelten seit dem 22. August 2024.
2. Was ist der neue THC-Grenzwert im Blutserum für Autofahrer?
- Der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
3. Welche Strafen drohen bei Überschreitung?
- Bei Überschreitung drohen 500 EUR Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
4. Was passiert, wenn ich Cannabis und Alkohol kombiniere?
- Bei Mischkonsum drohen in der Regel 1.000 EUR Bußgeld und ein Fahrverbot.
5. Gilt der THC-Grenzwert auch für Fahranfänger?
- Nein, in der Probezeit und für Fahrer unter 21 ist Cannabis am Steuer generell verboten, unabhängig vom THC-Wert. Bei Verstößen drohen 250 EUR Strafe.
6. Ist es sicher, nach dem Konsum von Cannabis Auto zu fahren, solange ich unter dem Grenzwert bleibe?
- Nein, der ADAC warnt davor, dass Cannabis die Konzentration und Reaktionszeit beeinträchtigt, was das Fahren gefährlich macht.
7. Gilt die Legalisierung von Cannabis auch für den Konsum am Steuer?
- Nein, auch nach der Legalisierung ist das Fahren unter Cannabiseinfluss strafbar und kann den Führerschein kosten.
8. Gibt es Orte, an denen Cannabis-Konsum komplett verboten ist?
- Ja, in Bayern ist das Kiffen auf Volksfesten, in Biergärten und an bestimmten öffentlichen Orten wie dem Englischen Garten in München verboten.