GesetzTuning-Autos benötigen keine Kennzeichnungspflicht!

Tuning-Autos benötigen keine Kennzeichnungspflicht!

Seit dem Jahr 2004 muss an jedem Neuwagen auf einer Automesse etc. der Verbrauchswert zu erkennen sein. Gerade bei Spritschluckern gibt es jedoch eine Ausnahme. Ein getuntes Auto muss keine geänderten Verbrauchswerte angeben. Laut OLG Frankfurt wäre dies für die Tuner „zu aufwendig“. Grund war eine Klage eines Herstellers gegen einen Tuner der sein Fahrzeug auf der IAA in Frankfurt ausgestellt hatte.

Tuning_keine_KennzeichnungspflichtWeder auf dem Werbeschild noch in einer Fachzeitschrift hatte der Tuner Angaben zum Verbrauch gemacht. Auf die erhöhte Motorleistung jedoch schon. Der Hersteller sah darin einen Verstoß und klagte. Laut OLG ist ein getuntes Auto jedoch ein „Sonderfall“ und somit greift die Regel nicht. (Wie wir finden, GUT SO) Für die genaue Ermittlung der Verbrauchswerte ist ein Typgenehmigungsverfahren nach EU-Richtlinien notwendig bei dem standardmäßig auch Verbrauch und CO2-Ausstoß ermittelt werden, dieses Verfahren ist laut OLG für den Tuner zu „aufwendig“, insbesondere finanziell. Ein Tuner begnügt sich im Normalfall ganz legal mit der günstigeren, aber langwierigen Einzelabnahme beim TÜV oder der Dekra, dort werden keine offiziellen Verbrauchsdaten im Sinne der Pkw-EnVKV erhoben.

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