Tuning gefährdet unter Umständen den Versicherungsschutz!

Tuning ist bei vielen Autofahrern ein beliebtes Mittel, um das eigene Fahrzeug zu individualisieren und immer weiter zu verbessern. Aus diesem Grund lassen Autofahrer ihr Fahrzeug zum Beispiel tieferlegen, verbauen ein Chiptuning oder modifizieren die Auspuffanlage. Jedoch gibt es bei solchen Tuningmaßnahmen eine enorm wichtige Sache zu beachten: Den Versicherungsschutz. Dieser kann nämlich unter Umständen zum Teil oder sogar komplett verloren gehen. Vor allem an Wochenenden, wenn auf den Straßen viel los ist, führt die Polizei diesbezüglich gern Kontrollen durch. Dabei kann es auch zu Zwangsstilllegungen bestimmter Fahrzeuge kommen, sofern diese nicht mehr konform mit den Fahrzeugpapieren sind. Die Konsequenzen, die daraus resultieren können, sind in der Regel die Abschleppkosten, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

ohne Betriebserlaubnis keine Versicherung

Jedoch muss nicht immer zwingend ein Verstoß gegen die StVZO & StVO vorliegen. Oft kommt es auch vor, dass Tuner sich durch die Änderungen am Fahrzeug in einer gewissen Grauzone befinden. Doch die Änderungen können das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge haben. Und durch die nicht mehr geltende Betriebserlaubnis geht dann auch der Versicherungsschutz verloren – ganz unabhängig davon, ob es sich um eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung handelt. Um die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz wiederherzustellen, muss das Fahrzeug erst bei einer Prüforganisation vorgeführt und abgenommen werden.

Individuelle Versicherung für Tuning notwendig!

Dinge, die Sie an Ihrem Fahrzeug verändern, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, wenn keine ABE dabei ist oder ein ECE-Prüfzeichen (ECE / Economic Commission-for Europe) auf dem Bauteil zu sehen ist. Das ECE-Prüfzeichen ist ein großes E im Kreis plus ECE-Prüfnummer. Doch häufig sind die Änderungen nicht mittels ABE oder E-Kennung abgedeckt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Leistung des Motors erhöht wird oder Rad- & Reifenkombinationen montiert werden, die nicht vom Hersteller freigegeben sind. Was viele nicht wissen: Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie eine fehlende Batterieabdeckung können im Falle einer Kontrolle zum Problem werden.
Um Ärger zu vermeiden, verfügen viele optionale Bauteile wie zum Beispiel ein Heckspoiler über eine sogenannte EG-Typengenehmigung oder zumindest ein Teilegutachten, welche unbedingt mitgeführt werden sollten, um in einer Kontrolle auf der sicheren Seite zu sein. Letzteres ist allerdings nur geeignet um eine Änderungsabnahme durchführen zu können. Ist das Bauteil montiert, dann muss sofort die Abnahme erfolgen.

Lesen Sie auch:  Die Eintragung einer Abgasanlage & Kat!

Versicherung muss informiert werden

Die Versicherung muss über die Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Wenn Sie Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug durchführen (lassen), entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Fahrzeug, welches der Typenliste der Versicherung entspricht. Das bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz neu ermitteln muss, was viele Versicherungen jedoch ablehnen. Denn nicht jeder Versicherer ist zu diesem Aufwand bereit. Eine Tuningversicherung ist speziell und individuell. Der Versicherer muss im Einzelfall entscheiden, ob und was er an den vorgenommenen Modifikationen zu versichern bereit ist. Lässt man sich beispielsweise die Felgen Vergolden, dann muss die Versicherung längst nicht den Wert der Räder im Falle eines Schadens ersetzen. Es kann also im schlimmsten Fall sein, dass Sie die Versicherung wechseln müssen. Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Tuning-Versicherungen spezialisierten Versicherungsmakler.

Zusammengefasst alles zur Tuning-Versicherung:

  • nicht jede Versicherung versichert getunte Fahrzeuge
  • Tuning kann die Versicherungsprämie erhöhen (angebaute Teile sind dann aber versichert)
  • bauliche Veränderungen müssen der Versicherung gemeldet werden
  • sind Zubehörteile nicht zugelassen, riskiert man die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
  • Änderungen an der Motorleistung können dazu führen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung das Fahrzeug in eine höhere Typklasse einstuft (Versicherungsprämie steigt)
  • ein Risikozuschlag für ein getuntes Fahrzeug ist möglich
  • erhöht sich der Fahrzeugwert, steigt oftmals auch der Beitrag zur Kaskoversicherung
  • Autotuning nicht melden führt unter Umständen zum Erlöschen vom Versicherungsschutz, wenn Tuning eine Unfallursache war (Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar, kann aber den versicherten in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro zurückverlangen), die Kaskoversicherung darf die Leistung kürzen, Vertragskündigung oder Prämiennachforderungen sind möglich
  • Beispiel: illegales Chiptuning (ohne Zulassung und Eintragung) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Versicherung endet automatisch
  • teure Dinge wie eine Hi-Fi-Anlage oder neue Felgen sind oft sogar ohne Beitragszuschlag versichert. Aber es muss vorher gemeldet werden. Sehr teure Tuningteile erhöhen in der Regel die Kaskoprämie
  • Welche Fristen für die Meldung bei einem Unfall gelten, dass kann man in unserem Beitrag „Versicherung wann über einen Schaden informieren?“ nachlesen.

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