Was ist eigentlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Sie sind im Besitz eines zulassungsfreien Fahrzeuges? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis um an ein amtlich gültiges Verkehrskennzeichen zu kommen. Sollte keine Betriebserlaubnis vorhanden sein, müssen Sie sich beim Hersteller des Fahrzeuges um eine Ersatzbescheinigung kümmern. Sonst bekommen Sie kein Kennzeichen. Ein solches Ersatzdokument wird vom Hersteller aber nur ausgestellt, wenn Sie über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde verfügen. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nämlich belegt, dass das Fahrzeug über keine gravierenden Mängel verfügt und die Betriebserlaubnis nicht eingezogen wurde.

die Beantragung

Die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung – folgendes sollten Sie beachten: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Auftrag gegeben werden. Dazu benötigen Sie unbedingt einen Eigentumsnachweis, wie die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeuges, sowie eine formlose Verlusterklärung in schriftlicher Form. Sollte es den Hersteller des Fahrzeuges allerdings nicht mehr geben, sollten Sie folgendermaßen vorgehen: Wenn der Fahrzeughersteller nicht mehr existiert benötigen Sie ein Baurat Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Um ein solches Gutachten zu bekommen, benötigen Sie einen Termin beim Landesbetrieb Verkehr.

Unterschiede in den Städten

Die Ar und Weise der Beantragung kann unterschiedlich sein. In Hamburg geht es beispielsweise nur digital. Die Terminbuchung erfolgt dort immer online. Auf der Homepage wählen Sie unter dem Menüpunkt „Zulassung für private Kunden“ als Dienstleistung den Verlust bzw. den Diebstahl der Fahrzeugpapiere aus. Mittels Standortauswahl können Sie einen freien Termin an einem bestimmten Standort vereinbaren. Nachdem Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse online eingeben haben, bekommen Sie per Mail eine Terminbestätigung zugeschickt, welche Sie unbedingt zum vereinbarten Termin mitbringen müssen. Die Art und Weise kann je nach Bezirk/Stadt abweichen.

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Auch für Tuning-Zwecke wird manchmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend benötigt!

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird aber nicht nur beim Verlust oder dem Diebstahl der Fahrzeugpapiere benötigt. Wenn Sie an Ihrem Auto oder Motorrad nicht offiziell zugelassene Reifen oder Felgen montieren möchten, wird ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller der Komponenten benötigt. Mit dieser bestätigt der Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller, dass die Fahrsicherheit mit den neuen Reifen oder Felgen auch weiterhin gewährleistet ist. Dies gilt auch für alle Umbauten oder Umrüstungen am Fahrzeug, welche eine Auswirkung auf die Fahrsicherheit haben könnten. Sollten alle Auflagen durch die Umrüstung erfüllt werden und hat der Prüfer selbst keine Einwände gegen die Änderungen am Fahrzeug, so können diese ohne Probleme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann daher für den Großteil der Fahrzeugteile in Auftrag gegeben werden. Viele Ersatzteile wie beispielsweise Auspufftöpfe werden vom TÜV bereits inklusiver einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Eintragung geliefert.

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