In der Region rund um Hannover hat es in den letzten Jahren scheinbar jede Menge Missbrauch bei der Reservierung und Zuteilung der beliebten Kurz-Kennzeichen gegeben. An solch ein Kennzeichen kamen zum Teil wohl nur Personen die einen persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter in der Zulassungsstelle hatten. Da wurden für die eigenen Zwecke die Kennzeichen reserviert oder für Freunde und Bekannte in der Tuningszene. Doch dies hat nun ein Ende! Nummernschilder wie „H-VW 1“ sind besonders beliebt gegenüber normalen Kennzeichen mit 520 Millimetern Länge. Historische Autos, viele US-Fahrzeuge und natürlich Motorräder haben oft nur kleine Aussparungen und genau für diese haben die Zulassungsbezirke die kurzen Kombinationen gedacht. Ein solches Kennzeichen soll nur dann an ein Fahrzeug kommen wenn es bauartbedingt nicht anders machbar ist.
2016 hatte man diese Regel im Raum Hannover und Umland leicht entschärft und vertraute auf den verantwortungsvollen Umgang durch die Mitarbeiter. Funktioniert hat das scheinbar nicht! Nun hat man die Kriterien wieder verschärft und zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Kurzkennzeichen unbedingt nötig ist. (z.B. Vorführung des Fahrzeugs) Darüber hinaus werden diese Kennzeichen nur noch über die Zentrale der Region einzeln freigegeben. Betroffen ist ein umfangreicher Bereich rund um Hannover. Eine Art Bestandsschutz scheint es dabei auch nicht zu geben. Ist das Fahrzeug mit einem kurzen Kennzeichen unterwegs obwohl die Aussparung für ein normales Kennzeichen genügt wird dieses Kennzeichen entzogen wenn ein neues Fahrzeug damit zugelassen werden soll.
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