GesetzUnfall mit anfahrendem Bus! Wer ist schuld?

Unfall mit anfahrendem Bus! Wer ist schuld?

Ein Auto überholt einen anfahrenden Bus und kollidiert mit diesem, wer übernimmt in diesem Fall die Haftung? Eine Frage, die berechtigt ist. Dass alle Teilnehmer im Straßenverkehr aufeinander achten, das sollte selbstverständlich sein. Doch wer haftet bei solch einem Unfall? Hier geht es darum, wurde ein Signal gesetzt und wer hat es vielleicht übersehen? Nehmen wir folgendes Beispiel: Ein Auto startet ein Überholmanöver bei Abfahrt eines Linienbus an der Haltestelle, wodurch es zu einem Zusammenstoß kommt. Um herauszufinden, wer haftet, muss der Busfahrer beweisen, dass er vor dem Losfahren den Blinker nach links gesetzt hat. Auf dieses Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 96/21) hat der ADAC kürzlich hingewiesen.

Überholmanöver führt zum Zusammenstoß

Im eingetretenen Fall stand der Linienbus zunächst am rechten Fahrbahnrand an einer Bushaltestelle. Vom Busfahrer wurde dazu der rechte Blinker gesetzt. Nachdem ein Autofahrer den Bus von hinten überholt hatte, fuhr der Bus in Richtung Fahrbahnmitte los und es kam zum Unfall. Es musste nun geklärt werden, ob der Blinker vom Busfahrer vor dem Losfahren betätigt wurde oder nicht. Während der Busfahrer dies behauptete, wurde es vom Autofahrer bestritten. Das Urteil der ersten Instanz lautete, dass beide Parteien den Schaden jeweils zur Hälfte tragen müssen. Daraufhin legte der Pkw-Fahrer Berufung ein.

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Die Beweislast liegt beim Busfahrer!

Daraufhin wurde die Haftungsquote vom Oberlandesgericht Celle insofern geändert, dass der Busfahrer jetzt 75 Prozent des Schadens übernehmen sollte. Grundsätzlich gilt, dass der fließende Verkehr Vorrang hat. Zum Zeitpunkt, wo der Busfahrer, dessen Linienbus an einer Haltestelle steht, seinen Blinker aber nach links setzt, endet dieser Umstand. Wenn sich der Linienbusfahrer allerdings auf das Vorrecht der Straßenverkehrsordnung beruft, muss er nach Auffassung des Gerichts auch die Beweislast übernehmen. Das liegt daran, dass nur die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anzeige der Anfahrt den Vorrang des fließenden Verkehrs beenden kann. Trotzdem ist allgemein vorgeschrieben, dass Pkws Linienbusse nur mit sehr viel Vorsicht passieren dürfen. Demzufolge trifft den Pkw-Fahrer eine Mithaftung mit einem Anteil von 25 Prozent. Eine Dashcam hätte die Schuldfrage wahrscheinlich schnell geklärt.

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