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GesetzUnfallfahrzeug verkaufen: darauf sollten Sie achten!

Unfallfahrzeug verkaufen: darauf sollten Sie achten!

Wer sein Auto verkaufen oder zumindest den Wert dessen bestimmen lassen will, wird sich fragen, wann von einem Unfallwagen gesprochen wird. Immerhin ist dies nicht immer so offensichtlich – primär dann nicht, wenn keine äußerlichen Mängel erkennbar sind. Tatsächlich ist die Frage, wann ein Auto als Unfallwagen gilt, nicht immer leicht zu beantworten. Dann, wenn ein Schaden entstanden ist, ist ein Auto nicht mehr unfallfrei. Das bedeutet aber nicht, dass es sich dabei auch automatisch um einen Unfallwagen handelt. Ob Unfallwagen oder nicht, entscheidet sich letzten Endes nach der Höhe des Schadens. Schäden in Höhe von bis zu 200 € gelten als Bagatellschäden und damit genaugenommen nicht als Unfall. Soll ein solches Auto wieder verkauft werden, muss der Schaden nicht als Unfall deklariert werden. Entsprechende Schäden sollten unabhängig davon dennoch immer der Versicherung und gegebenenfalls auch dem Leasinggeber gemeldet werden.

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Wie ein Unfallauto verkaufen?

Je größer der Schaden, desto schwerer ist es in der Regel auch, das Fahrzeug zu verkaufen. Immerhin sinkt der Verkaufswert, je größer der Schaden ist. Wer Glück hat, findet jedoch auch für stark beschädigte Fahrzeuge einen Abnehmer und entgeht der Verschrottung. Besteht ein Schaden im Zuge eines Unfalls, der demzufolge mehr als 200 € beträgt, ist der Verkäufer verpflichtet, diesen anzugeben. Anderenfalls macht er sich strafbar!

Wie signifikant sinkt der Wert eines Unfallwagens?

Ein Unfall bringt automatisch immer eine Wertminderung des Fahrzeugs mit sich. Wer einen Unfall bei einem Wiederverkauf verschweigt, macht sich schon allein deshalb wegen Betrugs strafbar, weil anzunehmen ist, dass der Verkaufspreis nicht angepasst wurde. Auch dann, wenn das Fahrzeug so aufbereitet und repariert wurde, dass nichts mehr vom Schaden erkennbar ist, ist es nicht mehr so viel wert, wie ein vergleichbares Fahrzeug, das unfallfrei ist/war. Wer einen Unfall baut, der erhält in aller Regel ein Gutachten von seiner Versicherung, in dem über die Minderung des Fahrzeugwerts informiert wird. Dieses Gutachten muss im Falle eines Verkaufs immer vorgelegt werden.

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Fall für den Schrottplatz – oder doch nicht?

Im Normalfall ist ein Fahrzeug mit einem Totalschaden ein Fall für den Schrottplatz. Schließlich ist der Wiederverkaufswert meist so gering, dass sich ein Verkauf nicht lohnt. Dennoch gibt es Käufer, die genau diese Art von Fahrzeugen suchen, um sie für wenig Geld aufzubereiten, als Ersatzteillager zu nutzen oder ins Ausland exportieren. Da eine Verschrottung in der Regel nicht umsonst ist, lohnt es sich, über den Verkauf nachzudenken – auch dann, wenn ein Auto nach einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Sinnvoll ist es dabei, das Auto vorher abzumelden und ein Gutachten über die Wertminderung anzufordern. Wer keinen Erfolg dabei hat, das Fahrzeug privat loszuwerden, kann sich an einen entsprechend dafür spezialisierten Händler wenden.

Reparatur steigert die Chancen für einen Wiederverkauf

Ein reparierter Unfallwagen lässt sich in aller Regel deutlich einfacher verkaufen, als ein Wagen, der erst noch aufbereitet werden muss. Schließlich spart das dem Käufer nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Aufwand ein. Viele Käufer sind dabei gerade reparierten Unfallfahrzeugen nicht abgeneigt. Schließlich sind diese häufig technisch und optisch einwandfrei, dafür jedoch um einiges günstiger als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge. Verkäufer müssen wiederum nur mit vergleichsweise kleinen Einbußen rechnen.

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Wer einen Unfall gebaut hat und das Fahrzeug anschließend reparieren lässt, muss im Falle eines Weiterverkaufs jedoch dazu in der Lage sein, alle erforderlichen Dokumente vorzulegen. Dazu zählen ein Gutachten, Rechnungen über die Reparatur und Belege der Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert wurde. Kommt ein Kauf zustande, ist es sinnvoll, einen Kaufvertrag aufzusetzen, in dem der neue Käufer zustimmt, über den Zustand des Fahrzeugs exakt Bescheid zu wissen.

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Wann lohnt sich die Reparatur eines Unfallwagens?

Ob sich eine Reparatur lohnt oder nicht, muss immer individuell betrachtet werden und richtet sich am aktuellen Wert des Fahrzeugs, aber auch nach den Kosten der Reparatur. Je älter ein Fahrzeug ist und je aufwendiger und teurer die Reparatur, desto weniger ist diese in aller Regel auch lohnend. Bei neuen und sehr gefragten Fahrzeugen mit einem ohnehin hohen Wiederverkaufswert und kleinen Reparaturarbeiten lohnt sich diese Investition hingegen in den meisten Fällen. Hilfe bei der Entscheidung bietet ein Gutachten der Versicherung, das über die Höhe des Schadens und die Wertminderung informiert. Wer sich gegen eine Reparatur entscheidend und das Fahrzeug verkaufen will, wird nicht umhinkommen, den Schaden in der Annonce zu erwähnen und diesen auch fotografisch festzuhalten. So können Käufer auf den ersten Blick erkennen, womit sie es zu tun haben.

So gelingt der Verkauf eines Unfallfahrzeugs!

Während Schäden unter 200 € verschwiegen werden dürfen, trifft das nicht auf höhere Schäden zu. Hier ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer darüber zu unterrichten. Die Erwähnung und genaue Beschreibung des Schadens sowie Bilder in der Annonce, aber auch das entsprechende Gutachten sollten nicht fehlen. Wer ein Auto privat verkaufen möchte, muss dem Käufer übrigens nicht zwangsläufig eine Probefahrt gewähren. Allerdings steigert diese die Chance auf einen Verkauf maßgeblich. Schließlich will so gut wie niemand die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen.

Sollte sich bei einem privaten Verkauf kein Erfolg einstellen, helfen darauf spezialisierte Händler, den Unfallwagen zu verkaufen. Häufig gibt es dann nicht nur mehr Geld, sondern auch ein professionelles Gutachten. Wie bei nahezu allem anderen im Leben auch, entscheidet häufig der erste Eindruck, wenn es darum geht, ein Auto zu kaufen oder zu verkaufen. Wer einen Unfallwagen verkaufen will, sollte diesen also sowohl von innen als auch von außen reinigen und unter Umständen auch den Lack polieren (wenn möglich und wenn es Sinn ergibt). Ein rundum glänzendes Auto verkauft sich meist deutlich besser, als ein ramponierter Wagen, der dringend eine Fahrt durch die Waschanlage nötig hätte.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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