Es kann Jedem passieren: Der Führerschein geht verloren oder wird sogar geklaut. In diesen Fällen muss schnell gehandelt werden. Ohne Führerschein zu fahren, wird bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Um einen neuen Führerschein zu erhalten, gehen Sie zur Führerscheinstelle Ihres Wohnortes, wo Sie einen neuen beantragen können. Hier müssen Sie entweder den Ausweis oder den Reisepass vorlegen, sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei Bedarf verlangt die Behörde von Ihnen noch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Folgende Punkte sollte die EV beinhalten:
- Information zum Verlust des Führerscheins
- Zusicherung, dass eine Zurückgabe des Führerscheins an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt, wenn dieser doch noch auftauchen sollte
- Die Eid-Formel: „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.„
Eine sogenannte Karteikartenabschrift sollte mitgebracht werden, wenn ihr Führerschein schon älter ist (grauer bzw. rosa „Lappen“) und nicht von der Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnortes ausgestellt wurde. Anfordern können Sie diese etwa telefonisch bei der Behörde, welchen ihren Führerschein ausgestellt hat.
Gebühren für einen neuen Führerschein
Nach Einreichung aller Dokumente wird Ihnen ein vorläufiger Führerschein mitgegeben. Dieser hat eine begrenzte Gültigkeit bis zur Ausstellung ihres neuen Führerscheins. Die Bearbeitungsdauer beläuft sich je nach Behörde zwischen 2 und 6 Wochen. Die Kosten belaufen sich auf um die 100 Euro. Je nach Bundesland und Ort können die Preise aber variieren. Folgend ein paar grobe Schätzungen:
- Ersatzführerschein: ca. 40 Euro
- Nachweis über „Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht„: ca. 10 Euro
- eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde): ca. 30 Euro
- schnellere Bearbeitung zzgl. ca. 20 Euro
Den alten Führerschein wiedergefunden?
- Sobald der verlorengeglaubte Führerschein wieder auftaucht, muss dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, wo er vernichtet wird. Andernfalls droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Bei Diebstahl des Führerscheins!
- Sollte der Führerschein gestohlen worden sein, gehen sie umgehend zur Polizei und melden dies. Dort wird Ihnen eine sogenannte Diebstahlbescheinigung mitgegeben. Damit können Sie in der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen beantragen.
Verlust des Führerscheins im Ausland!
- Ihnen wurde im Urlaub der Führerschein gestohlen? In diesem Falle heißt es ebenfalls: direkt zur Polizei. Diese stellt Ihnen eine Diebstahlsanzeige aus, welche bei der Rückreise mitzuführen ist. Nur so können Sie Missverständnisse oder sogar Bußgelder vermeiden. Andernfalls müssen Sie mit Geldstrafen rechnen wegen Nichtmitführens vom Führerschein. Beispielsweise kosten diese in Österreich 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 86 Euro. Sobald Sie wieder in Deutschland sind, betragen Sie Ihren neuen Führerschein, wie oben beschrieben.