- Werbung -
GesetzVorfahrt auf Parkplätzen: diese Regeln sollten Sie kennen!

Vorfahrt auf Parkplätzen: diese Regeln sollten Sie kennen!

Die Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten und Parkhäusern unterscheiden sich oft von den auf öffentlichen Straßen. Einige der Parkplätze weisen ein Schild „StVO gültig“ auf, was bedeutet, dass die allgemeinen Straßenverkehrsordnungen zu beachten sind, sofern es dazu Beschilderungen gibt. Während auf manchen Parkplätzen übliche Straßenregeln gelten, sind die Fahrspuren meist dazu da, um die Parkbereiche zu trennen und den fließenden Verkehr zu leiten. Die Spuren sind nicht bindend in Bezug auf die Fahrtrichtung und weisen keine Vorfahrtsstraßen aus, sondern dienen nur als Empfehlungsrichtung. Wenn ein Schild „StVO gültig“ am Eingang eines Supermarkt-Parkplatzes angebracht ist, bezieht es sich im Wesentlichen nur auf den ersten Paragrafen der StVO, welcher das allgemeine Verhalten auf der Straße regelt.

- Werbung -

Vorfahrt auf Parkplätzen

Obwohl viele Supermarktparkplätze unter die StVO fallen, sind sie in der Regel im Privatbesitz. Der Besitzer kann daher eigene Regeln definieren, solange sie mit der StVO konform gehen. Diese speziellen Regeln werden durch Verkehrsschilder oder Hinweise gekennzeichnet. Daher können sich die Verkehrsregeln von einem Supermarktparkplatz zum anderen unterscheiden. Es ist daher immer ratsam, auf die Beschilderung zu achten und ihr zu folgen, um Strafen zu vermeiden. Die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ ist in Fahrgassen nicht zwingend gültig. Selbst wenn der Eigentümer des Parkplatzes die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung betont, ist die Regel „rechts vor links“ in Fahrgassen, die primär der Parkplatzsuche dienen, nicht bindend.

Die Regel findet nur auf Fahrspuren Anwendung, die klar einen Straßencharakter aufweisen, wie bei breiteren Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes. In anderen Gassen, die von Parkplätzen flankiert sind und nicht den Anschein eines fließenden Verkehrs haben, dominiert das Prinzip der beidseitigen Rücksicht gemäß Paragraf 1 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung. Somit ist die Regel „rechts vor links“ nicht automatisch beim Verlassen eines Parkplatzes oder beim Überqueren markierter Flächen gültig. Wegen der variablen Verkehrslage auf Parkplätzen sollte zudem stets langsam und bremsbereit gefahren werden. Der vorfahrtsberechtigte Fahrer sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass die „rechts vor links“ Regelung eingehalten wird. Im Zweifel sollte man sich mit dem anderen Fahrer abstimmen.

die „rechts vor links“ Regelung

Ein Verkehrsunfall auf einem Parkplatz unterstreicht die Wichtigkeit, die Verkehrsvorschriften auf Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern genau zu befolgen und vorausschauend zu agieren. In einem spezifischen Fall kollidierten zwei Fahrzeuge an einem Schnittpunkt zweier kleiner Fahrgassen. Danach debattierten sie über Schadenersatzforderungen. Ein Beteiligter argumentierte, sein Vorfahrtsrecht sei ignoriert worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte jedoch, dass beide Fahrer den Schaden gleichermaßen teilen müssen, da beide in gleichem Maße zum Unfall beigetragen haben.

- Werbung -

Das Wohnmobil am Straßenrand Parken? Unsere Infos!

 

- Werbung -

Tachostopper: Funktionsweise, Installation und Rechtslage!

 

Anforderungen und Einschränkungen für die Hauptuntersuchung für getunte Fahrzeuge

Autoscheiben-Tönung – Achtung, nicht alles ist erlaubt!

Google News button

Interessante Themen

Follow us

Werde ein Teil des Teams von tuningblog

Bei tuningblog.eu sind wir stets auf der Suche nach engagierten und motivierten Menschen, die unsere Begeisterung für Autos und Tuning teilen und Freude am Schreiben haben.

Beliebte Artikel

- Werbung -