Dieser VW Golf GTI wurde von der Polizei in Lüdenscheid aus dem Verkehr gezogen. Am vergangenen Freitag (15.06.2018) war den Beamten der Fahrer des extrem tiefen MK7 aufgefallen. In erster Linie aber deshalb weil er auf der B229 während der Fahrt sein Smartphone benutzte. Doch dieser Umstand wurde schnell zur Nebensache als die Beamten die Tuningmaßnahmen des Wolfsburgers inspizierten. An der tiefsten Stelle hatte das Fahrzeug keine 4 cm Bodenfreiheit was rechtlich natürlich nicht erlaubt ist. Dazu kam eine nicht eingetragene Rad-Reifen-Kombination die sich durch diverse Schleifspuren im Radhaus bemerkbar machte. Grund genug das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle vorzuführen. Hier entdeckte man unzulässig verbaute Gewindefedern die dank fehlender Vorspannung sogar mit der Hand entnommen werden konnten. Weiter gab es auch noch eine Klappenauspuffanlage ohne Zulassung.
Das Fahrzeug war noch nicht einmal in der Lage die Hebebühne der Prüfstelle zu verlassen ohne das Abreißen diverser Teile des Unterbodens. Dass diese Tieferlegung keine anerkannte Prüforganisation in Deutschland hätte eingetragen versteht sich von selbst und erklärt auch warum in den Fahrzeugpapieren kein Hinweis auf den Umbau vorzufinden war. Ein Bußgeld von ca. 350 € sowie eine Anzeige gegen den Fahrzeughalter (der Vater des Mannes) ist sicher. Unserer Meinung nach sorgen solche Fahrzeuge immer wieder dafür, dass die ganze Szene in Verruf gerät. Schade! ABER: Auf der anderen Seite muss man auch festhalten, dass es einfach unerklärlich ist warum eine Prüforganisation mit Gewalt dieses Fahrzeug auf die Hebebühne fährt und dem GTI dadurch Schaden zufügt. Rechtlich unserer Meinung nach nicht tragbar und ein Grund für den Geschädigten auf Schadenersatz zu klagen.
(Foto/s: Polizei Lüdenscheid)
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