GesetzRegeln und Möglichkeiten zum Wunschkennzeichen!

Regeln und Möglichkeiten zum Wunschkennzeichen!

Viele legen Wert auf ein Wunschkennzeichen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Oftmals besteht etwa der Wunsch nach Initialen mit besonderen Lebensereignissen, wie den Geburts- oder Hochzeitsdaten. Auch beliebt sind Buchstabenkombinationen, die sich aus dem Vor- und Nachnamen des Fahrzeughalters zusammensetzen. In Kombination mit dem Kürzel des Landkreises ergeben sich dadurch häufig interessante Konstellationen. Ein personalisiertes Kfz-Kennzeichen sollte dann reserviert werden. Mit diversen Anbietern im Netz ist das schnell und einfach möglich. Das Wunschkennzeichen wird von den Dienstleistern bei der örtlichen Zulassungsstelle reserviert, hergestellt und schlussendlich auch an den Kunden ausgeliefert. Für E-Autos, Oldtimer und Motorräder gelten dabei ebenso wie für Saisonkennzeichen und steuerbefreite Fahrzeuge gesonderte Vorgaben. Die jeweiligen Dienstleister beraten und unterstützen beim Thema An-, Um- und Abmeldung.

Richtlinien für das Kfz-Kennzeichen!

Kennzeichen in Carbon Optik

Damit eine Anmeldung des Fahrzeugs möglich ist, müssen die geltenden Vorgaben zwingend eingehalten werden. Es gibt neben Richtlinien für die Zeichenfolgen auch Vorgaben hinsichtlich der Farbgebung und Maße. So müssen Schrift und Rand schwarz sein, der Hintergrund dagegen weiß und reflektierend. Von einigen Dienstleistern wird für die Schriftzeichen sogar eine schicke Carbon-Optik angeboten oder eine Oberfläche der Buchstaben in Mattschwarz. Nummernschilder sind hierzulande vorn und hinten am Fahrzeug verbaut. Sie verfügen über dieselben Zeichenfolgen an beiden Enden. Bei Krafträdern und Anhängern gibt es Ausnahmen, diese haben nur hinten ein Nummernschild.

Unzulässige Dinge am Kennzeichen!

Beim Kfz-Kennzeichen sind keine Verschmutzungen oder anderweitige Verdeckungen erlaubt. Ebenso darf das Kennzeichen nicht spiegeln und auch keine spiegelnden Materialien tragen. Eine bewusste Veränderung des Kfz-Kennzeichens ist strafbar. Auch das Montieren an ein anderes Fahrzeug steht unter Strafe, wenn es sich nicht um ein Wechselkennzeichen handelt.

Zeichenfolge – Kfz-Kennzeichen!

Jedes Fahrzeug trägt ein Kennzeichen, welches nur einmal vergeben ist, um den Fahrzeughalter sowie die Fahrgestellnummer einwandfrei identifizieren zu können. Dies gilt stets bis zur Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs. Und die Nummernschilder sind grundsätzlich alle gleich aufgebaut. Auf der linken Seite befindet sich ein blaues Feld, welches für Deutschland als Mitglied der EU steht. Seit Anfang der 2000er-Jahre werden keine „alten“ Kennzeichen ohne Eurofeld mehr vergeben. Danach folgt ein Kürzel für die Stadt oder den Landkreis. Anschließend reiht sich der ein- oder zweiteilige Buchstabenblock an. Kfz-Kennzeichen bestehen nur aus Großbuchstaben. Schließlich folgt eine Ziffernreihe. Jede Stadt oder jeder Landkreis legt selbstständig fest, ob die Zahlen maximal dreistellig oder auch vierstellig sein dürfen.

Kennzeichen reservieren und wie?

Ein Wunschkennzeichen kann reserviert werden, allerdings darf es im Zulassungsbezirk nur einmal vorkommen. Viele Städte und Landkreise bieten daher Online-Portale an, mit denen Bürger kostenlos die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens überprüfen können. Sollte das gewünschte Kennzeichen nicht mehr verfügbar sein, kann man eine andere Kombination, die den Wünschen entspricht, reservieren. Sofern das gewünschte Kennzeichen verfügbar ist, kann der Fahrzeughalter es gleich online reservieren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit durch Kommunikation mit der Behörde schriftlich oder telefonisch die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens abzufragen und ggf. die Reservierung vorzunehmen.

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Für die Reservierung des Kennzeichens erhält man einen Reservierungscode. Daneben fällt eine Gebühr an. Diese beträgt für die Online-Reservierung zwischen 10,20 € und 12,80 € und sie wird beim An- oder Ummelden des Fahrzeugs zusammen mit den weiteren Kosten für die Anmeldung fällig. Der Fahrzeughalter kann übrigens bei der Abmeldung des Kfz durch Absprache mit der Zulassungsbehörde sein Wunschkennzeichen behalten und mit diesem ein neues Fahrzeug zulassen. Üblicherweise wird das Wunschkennzeichen durch die Behörde für vier Wochen reserviert. Nach Rücksprache mit den Beamten kann die Reservierung allerdings auch auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Spielraum zur Gestaltung vom Kennzeichen?

Fahrzeughalter können im Rahmen einiger Richtlinien ihr Wunschkennzeichen wählen. So können der Buchstabenteil nach dem Kürzel der Stadt bzw. des Landkreises und die Zahlen vom Halter ausgewählt werden. Durch die Zulassungsstelle werden allerdings keine Kleinbuchstaben, Umlaute oder Sonderzeichen vergeben.

Kennzeichenreservierung – das geht nicht!

Manche Kombinationen stellen einen Verstoß gegen die guten Sitten dar. Hierzu gehören etwa Anspielungen und Andeutungen auf das Dritte Reich. Deutsche Zulassungsstellen akzeptieren daher Buchstabenreihen wie „N-PD“, „N-SU“, „SS“ oder „SA“ nicht. Dasselbe gilt für Kombinationen, die Adolf Hitler bzw. die Zahlen eins und acht ins Gedächtnis rufen. Die Buchstaben „A“ und „H“ befinden sich an erster bzw. achter Stelle im Alphabet. Daneben wird auch durch die Kürzel mancher Städte bzw. Landkreise zu Missbrauch eingeladen, weshalb es hier die Entscheidung der Behörden ist, welche Kombinationen zulässig sind. Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Wunschkennzeichen? Es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen. Die Reservierung ist lediglich ein Angebot der Zulassungsstellen.

Fazit

  • Ein Wunschkennzeichen ist mit Regeln verbunden. Deutsche Zulassungsbehörden stellen ihren Bürgern diesen Dienst zur Verfügung, damit diese ihre Wünsche äußern und ihren Fahrzeugen Individualität schenken können. Verboten sind nur Zeichenfolgen, die verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen können.

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