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GesetzGesetze und Regelungen für die Zulassung von Tuningfahrzeugen

Gesetze und Regelungen für die Zulassung von Tuningfahrzeugen

Was gibt es bei der Kfz-Zulassung von Tuningfahrzeugen zu beachten? Nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei wichtig, sondern auch vertragliche Regelungen mit der Kfz-Versicherung. Hier erfahrt ihr mehr über die Erlaubniserteilung von Anbauteilen und technischen Komponenten sowie über die Verfahrensweise bei der Zulassung und der Versicherung.

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Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Jedes Auto hat eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Mit dieser Erlaubnis ist es gestattet, am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Normalfall wird sie von dem Hersteller ausgestellt. Laut § 19 StVZO erlischt diese Betriebserlaubnis jedoch für euer Fahrzeug, wenn ihr Änderungen an der bisher genehmigten Fahrzeugart veranlasst habt. Entsprechende Maßnahmen müssen dann erst von einer Prüforganisation genehmigt werden, bevor ihr euren Wagen nutzen oder zulassen dürft.

Abnahme von Anbauteilen

Solltet ihr Autoteile einbauen, die eine gesonderte Überprüfung notwendig machen, müssen die Veränderungen von einem technischen Prüfdienst abgenommen werden. Das heißt, dass etwa der TÜV oder die Dekra ein Gutachten über die Verkehrstauglichkeit des getunten Autos erstellen muss. Wenn ihr euer Tuningauto zulassen möchtet, ist diese Änderungsabnahme je nach Änderungsart vorher erforderlich. In das Gutachten vom Prüfdienst werden die technischen Beschreibungen des Autos und die Vorschriften eingetragen, die im Rahmen einer Kfz-Zulassung relevant sind. Mit dem erstellten Gutachten und diesen Unterlagen für die Kfz-Zulassung geht ihr dann einfach zu eurer Zulassungsstelle und meldet das Auto an.

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Teile ohne Verlust der Betriebserlaubnis

Im Zuge dessen wird dann auch die Eintragung der Änderungen im Fahrzeugschein vorgenommen. Der Nachweis der erteilten Betriebserlaubnis muss entsprechend im Fahrzeug mitgeführt werden. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Betriebserlaubnis nicht gleich verloren geht. Das sind Fahrzeugteile, die von dem Gesetzgeber zum Tunen generell zugelassen sind. Dafür müssen die Teile eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Teile haben eine eigene Betriebserlaubnis (eventuell ist eine Beschränkung auf bestimmte
    Fahrzeugtypen zu prüfen)
  • Vorliegen einer Bauartgenehmigung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugteils ist vorhanden
  • Genehmigung durch einen Prüfdienst
  • Teile haben eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EGTypgenehmigung

Speziellere Bedingungen können außerdem im § 19 Absatz 3 StVZO nachgelesen werden.

Welche Fahrzeugteile benötigen eine amtlich genehmigte Bauart?

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Wichtig beim Tuning ist zudem, dass ihr für bestimmte Fahrzeugteile nur amtlich genehmigte Bauarten in Gebrauch nehmt. Eine umfangreiche Liste findet ihr unter § 22a der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung. Diese Bestandteile dürfen in Deutschland nur angeboten, verkauft, oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Der Grund dafür ist, dass mit dieser Regelung die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll.

Mitteilungspflicht an die Kfz-Versicherung

Muss die Kfz-Versicherung über Anpassungen am Fahrzeug informiert werden? Nach § 23 Versicherungsvertragsgesetz dürfen Versicherungsnehmer ohne Zustimmung der Versicherung keine Gefahrerhöhungen vornehmen. Im Normalfall liegt bereits eine Gefahrerhöhung vor, wenn etwa die Motorleistung erhöht oder die Fahrdynamik sportlicher wird. Wenn die Anzeige ausbleibt, darf der Versicherer die Leistung im Schadensfall je nach Schwere des Verschuldens kürzen.

Es sei denn das Tuning war nicht die Ursache für den Unfall oder der Versicherungsnehmer kann beweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung im Rahmen der Gefahrerhöhung kann die Autoversicherung sogar komplett leistungsfrei sein, wenn die Modifikationen nicht pünktlich angezeigt wurden. Eine Mitteilung an den Versicherer ist deshalb vor der Anmeldung grundsätzlich zu empfehlen. Auch wenn sich dadurch der Versicherungsbeitrag erhöhen kann. Ihr entgeht damit aber möglichen Problemen im Schadensfall und wisst außerdem schon genau, mit welchen Kosten ihr zu rechnen habt.

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Maria Holler
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Maria Holler – Seit 2014 bringt Maria ihre Expertise im Bereich "Gesetze & Recht" auf tuningblog.eu ein. Als Juristin mit einer Leidenschaft für die Automobilwelt kombiniert sie ihre Fachkenntnisse mit ihrem Interesse an Tuning und Fahrzeuganpassungen. Sie sorgt dafür, dass die Leser stets über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informiert sind. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich intensiv mit rechtlichen Vorschriften im Straßenverkehr, was sie zu einer unverzichtbaren Ressource für die Tuning-Community macht.

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