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V-max Aufhebung

Lesezeit 2 Min.

Kürzlich aktualisiert am 30. April 2020 um 10:52 Uhr

Unsere langjährige Erfahrung und unser Erfolg im Bereich der Softwareentwicklung und Softwareoptimierung für Benzin sowie auch Diesel Motoren sichern höchste Qualität.

Mehr V-max. = Mehr Fahrspass

Höchstgeschwindigkeitsaufhebung (V-max )

Bei vielen Herstellern wird heutzutage mittels einer elektronischen Sperre die Höchstgeschwindigkeit (V-max) auf oftmals 250, 270, 305km/h usw. begrenzt.
Eine der bekanntesten Sperren ist aber sicherlich die 250km/h Begrenzung die heutzutage nicht nur von Fahrzeugen der Kategorie „BMW M, Mercedes AMG, Audi RS etc.“ erreicht wird sondern auch gern von ganz normalen Serienfahrzeugen ab gut 200PS.

Generell haben viele leistungsschwächere Fahrzeuge diese Sperre seit langem als Standard in die Motorensoftware integriert.
VW, BMW, und sogar ein Smart, (hier mit anderer Wirkung), hat neben vielen anderen Herstellern diese Sperre verbaut.

Ein Fahrzeug das aus den USA importiert wird wie z.B. ein VW Passat, ein Chrysler PT Cruiser, ein Chrysler 300C usw. sind teilweise ebenfalls begrenzt.

Sogar Kleintransporter in Form ein Mercedes Sprinter oder eines Opel Movano haben teils eine V-max Begrenzung die
teilweise bei 120km/h einen „Riegel vorschiebt“ (Mietwagen etc.)

Natürlich können wir auch diese Sperren problemlos entfernen.

V-max Aufhebung

Der Ursprung der 250km/h Höchstgeschwindigkeit

Es war in den 80er Jahren, als die großen Deutschen Automobilkonzerne Mercedes-Benz, VW,  BMW und Audi sich zusammentaten und etwas beschlossen das seit vielen Jahren wieder „bröckelt“ aber noch immer vorhanden ist. Wir sprechen davon dass die Fahrzeuge dieser Hersteller maximal 250km/h fahren sollen. Gemeinhin ist das ganze eine freiwillige Selbstbeschränkung oder auch als „Gentleman’s Agreement“ bekannt denn eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Ziel der Automobilkonzerne war es damals ein Wettrüsten zu verhindern und der Diskussion über Tempolimits auf den deutschen Autobahnen entgegenzuwirken. Das weltweit erste Fahrzeug, das dieser Selbstbeschränkung unterlag, war der im Jahre 1987 eingeführte BMW 750i (E32) mit damals noch fettem V12 Motor. Lediglich der Sportwagenhersteller Porsche beteiligte sich aus offensichtlichen Gründen nicht an dieser Vereinbarung denn genau darin lag der Reiz eines Porsche. Wer würde einen Sportler kaufen der nicht schneller als eine normale Limousine ist? Aktuell bieten aber immer mehr Hersteller eine Aufhebung dieser Beschränkung (oder zumindest eine Anhebung) meist gegen deutliche Mehrkosten an.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas