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Elektroleichtfahrzeuge und was man wissen sollte!

Lesezeit 4 Min.

Elektroleichtfahrzeuge und was man wissen sollte!

Auf dem alten Kontinent existiert eine spezielle Kategorie für Fahrzeuge, genannt Klasse L, die die Anforderungen für leichte, ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge definiert. Sie finden ihren Ursprung in der speziellen EU-Verordnung 2013/168/EU, die im Januar 2013 verabschiedet wurde. Besonders faszinierend innerhalb dieser Gruppe sind kleinere Fahrzeuge, die hauptsächlich in städtischen Gebieten und ihrer unmittelbaren Umgebung zum Einsatz kommen. Und heute geht es einmal um die Flitzer der Untergruppe L7e. Hierbei handelt es sich um vierrädrige Fahrzeuge, die eine Leermasse von bis zu 450 kg (bis 600 kg für den Transport von Gütern) ohne die Batterien bei Elektrofahrzeugen aufweisen und eine maximale Nutzleistung von bis zu 15 kW erreichen können.

Unterklassen der Kategorie L7e

Kategorie Unter-
Kategorie
Beschreibung
L7e-A L7e-A1 Schweres Straßen-Quad
L7e-A2 Schweres Straßen-Quad
L7e-B L7e-B1 Gelände-Quad
L7e-B2 Side-by-Side-Buggy
L7e-C L7e-CU Schweres Vierradmobil
für Güterbeförderung
L7e-CP Schweres Vierradmobil
für Personenbeförderung

Die Elektroleichtfahrzeuge, in der Kategorie L7e eingruppiert, sind besonders prädestiniert für den elektrischen Antrieb. Manchmal hört man sie auch unter dem Namen Leichtelektromobil, wobei viele weitere Bezeichnungen wie Mopedauto etc. gängig sind. Sie sind ideal für Kurzstrecken! Und angesichts der wachsenden Bedeutung nachhaltiger Mobilität ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach den L7e Elektrofahrzeugen in der nahen Zukunft erheblich zunehmen wird.

Im Gegensatz zu Elektroautos gibt es für Elektroleichtfahrzeuge bisher keinen einheitlichen Namen. Hersteller, Medien und die Automobilbranche verwenden eine Vielzahl von Namen für diese elektrischen L7e-Fahrzeuge. Hier sind einige Beispiele:

City-Stromer, Elektrische City-Mobile, Elektroflitzer, Elektromobile, Elektromobile der Kategorie L7e, Elektrokleinfahrzeuge, Elektromotorroller, Elektroroller, Elektrotretroller, E-Fahrzeuge der Klasse L7e, Elektrische Dreiräder, Elektroquads, Elektrische Leichtfahrzeuge, Elektrische Mikromobile, E-Scooter, LEM (Leicht-Elektro-Mobil), LEV (Light Electric Vehicle), NAFA (Nahverkehrs-Fahrzeug), SDV (Short Distance Vehicle)

Was macht L7e Elektroleichtfahrzeuge so attraktiv?

Im Vergleich zu Elektroautos haben Leichtelektromobile durch ihr geringeres Gewicht klare Vorteile. Sie verbrauchen besonders im Stadtverkehr deutlich weniger Energie. Zudem benötigen Leichtelektrofahrzeuge weniger Stellfläche – auf einen regulären Pkw-Parkplatz können zwischen 2 und 4 von diesen Fahrzeugen passen.

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Leichtelektromobile der L6e-Klasse haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Maximalleistung von 4 kW. In einigen Bundesländern, wie Bayern, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren diese Fahrzeuge bereits fahren. Bei der L7e-Klasse der Leichtelektrofahrzeuge ist die Leistung auf 15 kW begrenzt, dafür gibt es jedoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Aktuell erhalten die in der L7e-Kategorie gelisteten Elektroleichtfahrzeuge aber keinen Umweltbonus. Dieser gilt nur für Fahrzeuge der Kategorie Personenkraftwagen (M1) oder Nutzfahrzeuge (N1 oder N2 bis zur Führerscheinklasse B). Das liegt daran, dass es in Deutschland in den vergangenen Jahren keine Hersteller für diese Fahrzeugkategorie gab. Daher gab es aus kurzfristiger Sicht keinen Anlass für eine Förderung.

Wo findet eine Förderung der Elektroleichtfahrzeuge statt?

  • Die Vorteile von Elektroleichtfahrzeugen und deren Einsatz in urbanen Gebieten haben bereits in einigen Städten zu einer speziellen Förderung geführt. In bestimmten Städten wie Limburg, München und Regensburg gibt es gezielte Fördermaßnahmen. In Teilen von Amsterdam in den Niederlanden sind nur Leichtfahrzeuge erlaubt. Die größten Fortschritte in Bezug auf die Förderung von Leichtfahrzeugen sind jedoch in Japan zu beobachten. Dort existiert eine separate Fahrzeugkategorie, für die der Staat steuerliche Erleichterungen gewährt. Diese sogenannten „Kei-Cars“ erfordern keinen Parkplatznachweis und machen inzwischen 40 Prozent der Neuzulassungen aus.

Was gibt es Neues von den Herstellern von E-Leichtfahrzeugen?

Bei den Herstellern gibt es tatsächlich einige Fortschritte bei den E-Leichtfahrzeugen. Neben dem schon lange erhältlichen Renault Twizy aus Frankreich widmen sich mittlerweile weitere Hersteller dem L7e-Fahrzeugsegment. Zu den Herstellern von Leichtelektromobilen der L6e-Klasse gehören der französische Hersteller AIXAM mit seinen zwei elektrischen Versionen des eCity Mopedautos (bis 45 km/h) sowie das Schweizer Familienunternehmen Microlino.

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Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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