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Umfahren von Staus: Rechte & Pflichten von Bikern in Österreich!

Lesezeit 4 Min.

Umfahren von Staus: Rechte & Pflichten von Bikern in Österreich!

Einer der größten Vorteile für Motorradfahrer in der Stadt ist die Möglichkeit, an stehenden Autos vorbeizufahren (Lane Splitting, Filtering), um bei grüner Ampel als Erster loszulegen. In Österreich ist es seit 1998 grundsätzlich erlaubt, dass Motorrad- und Mopedfahrer an haltenden Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, aber es gibt einige Regeln zu beachten. Prinzipiell dürfen Motorrad-, Moped- und Radfahrer durch eine stehende Kolonne fahren. Dabei ist es gestattet, zwischen den Fahrzeugreihen und auch quer durch die Fahrzeuge zu fahren.

Autos müssen stoppen

Damit das Umfahren erlaubt ist, müssen die Autos aber tatsächlich stehen. Wenn sich die Kolonne wieder in Bewegung setzt, müssen Zweiradfahrer eine Lücke suchen, um sich erneut einzuordnen. Das Durchfahren zwischen den Autos ist ebenfalls zulässig, solange ein angemessener Seitenabstand eingehalten wird. Was als angemessen gilt, ist nicht genau festgelegt. Erfahrene Fahrer können daher auch schmale Wege zwischen den Autos nutzen.

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Wo man vorbeifahren darf!

Beim Umfahren dürfen Sperrlinien nicht überfahren werden. Radwege und Mehrzweckstreifen sind ebenfalls tabu. Erlaubt ist hingegen das Vorbeifahren auf der Abbiegespur. Das ist zulässig, solange man sich anschließend wieder ordnungsgemäß in die Kolonne einreiht. Motorradfahrer dürfen jedoch nicht die Busspur zum Vorbeifahren nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. Viele Städte, wie Wien, haben bereits einige Busspuren für Zweiradfahrer freigegeben. Solche Busspuren sind durch ein Zusatzschild gekennzeichnet.

Haltelinie einhalten

Nachdem man an der Fahrzeugkolonne vorbeigefahren ist und die Ampel erreicht hat, sollte man darauf achten, vor der Haltelinie anzuhalten. Die Haltelinie darf bei roter Ampel nicht überfahren werden.

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Verboten: Wheelies und Lärmbelästigung

Viele Motorradfahrer zeigen gerne ihr Können mit akrobatischen Manövern. Dies sollte im Straßenverkehr jedoch vermieden werden. Wheelies können als unsachgemäße Nutzung eines Fahrzeugs gelten und sind daher verboten. Ähnliches gilt für eine Lärmbelästigung, etwa durch das Aufheulen des Motors in einem Tunnel. Auch das ist eine unsachgemäße Nutzung des Motorrads und somit verboten.

Helmwahl und Schutzkleidung

Bei der Ausrüstung ist die Wahl des Helms eine Frage des persönlichen Geschmacks. Wichtig ist, dass der Helm den Sicherheitsanforderungen entspricht, erkennbar am Prüfzeichen (ECE 22.05 oder das neuere ECE 22.06). Gut ist etwa ein Vollvisierhelm für einen optimalen Schutz, obwohl er vielleicht nicht so modisch aussieht. In puncto Kleidung sollte die Sicherheit ebenfalls Vorrang haben. Obwohl gesetzlich nur ein Schutzhelm vorgeschrieben ist, sind Flipflops und kurze Hosen dennoch keine gute Idee. Biker sollten kein Risiko eingehen und stattdessen auf Schutzkleidung wie Jacke, Hose und festes Schuhwerk setzen. So sind sie besser vor möglichen Verletzungen im Falle eines Unfalls geschützt.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Great info. Thanks!

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