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Es muss nicht neu sein – so kauft man sicher einen Gebrauchten!

Lesezeit 2 Min.

Kürzlich aktualisiert am 19. November 2020 um 12:01 Uhr

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Gewährleistung beim privaten Autokauf – Vorsicht ist geboten

Manchmal sind die Schnäppchen einfach zu verführerisch! Wer sich beim Autokauf auf einen privaten Verkäufer einlässt, kann einen Gebrauchten oft billiger als vom Händler ergattern. Doch auch das Risiko ist höher. Gut zu wissen, dass es auch beim privaten Autokauf Rechte für den Käufer in Sachen Gewährleistung gibt oder geben kann.

Eine Frage der Gewährleistung

Es muss nicht neu sein – so kauft man sicher einen Gebrauchten!
© istock.com/Geber86

Als Gewährleistung oder Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, ein Auto zu verkaufen, dass frei von Mängeln ist, zumindest von solchen, die nicht im Kaufvertrag erwähnt sind. Das heißt, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet, die bereits beim Verkauf vorhanden waren und die er dem Käufer aber nicht mitgeteilt hat. Private Autoverkäufer dürfen diese Mängelhaftung ausschließen, allerdings muss das ausdrücklich im Vertrag stehen bzw. bei einem mündlichen Vertrag klar und beweisbar belegt werden. Hat der Verkäufer dies vergessen oder ist der Haftungsausschluss ungültig formuliert, dann haftet er – ganz so wie ein gewerblicher Autoverkäufer auch.

Der sichere Autokauf von Privat

Einige Schritte sind beim Autokauf stets die Gleichen. So sollte vor den ersten Besichtigungen die Finanzierung stehen, zum Beispiel über einen Kredit. Dabei ist es wichtig, genau zu prüfen, welcher Anbieter die besten Konditionen liefert. Ist das Fahrzeug der Wahl gefunden und gründlich begutachtet, dann geht es an die Preisverhandlungen und die Vertragsbedingungen. Meist nutzen private Autoverkäufer Verträge, die aus dem Internet bezogen werden können. Dort ist der Haftungsausschluss bereits als Passus miteingefügt und in vielen Fällen auch gültig. Doch es gibt auch Ausnahmen. Der BGH hat im Jahr 2014 festgelegt, dass auch private Verkäufer die Haftung nicht vollständig ausschließen können. Dies insbesondere Körper- und Gesundheitsschäden sowie grobes Verschulden. Steht das im Kaufvertrag, dann stehen die Chancen gut, dass der ganze Vertrag als ungültig erklärt und rückabgewickelt werden kann, falls ein Mangel auftritt.

Kommt es soweit, dass ein Kaufvertrag angefochten werden muss, dann kann das aus verschiedenen Gründen geschehen. Dazu gehören das Verschweigen von Unfallschäden, die (fälschliche) Versicherung von Unfallfreiheit, falsche Angaben zum Fahrzeug oder eine fehlerhafte Gesamtlaufleistung. Wie die Erfolgschancen stehen und ob eine Vertragsanfechtung sinnvoll ist, entscheidet immer der Einzelfall.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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