Kürzlich aktualisiert am 21. Dezember 2023 um 02:41 Uhr
Ein grüner, kräftiger Rasen ist das Herzstück vieler Gärten und erfordert regelmäßige Pflege, zu der das Mähen gehört. Insbesondere bei größeren Flächen kann ein Aufsitzrasenmäher die Arbeit erheblich erleichtern. Doch neueste Pläne der Bundesregierung könnten die Annehmlichkeit künftig deutlich teurer machen. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit„. Ab dem 23.12.2023 soll für diese, inklusive Aufsitzrasenmäher, eine Versicherungspflicht eingeführt werden. Die Halter der Gefährte werden dann aufgefordert, für ihr Gerät eine spezielle allgemeine Haftpflichtpolice abzuschließen. Eine Nichtbeachtung der Regelung kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit gelten, sondern im Extremfall sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Rasenmähen nur noch mit Versicherung?
Doch stellt sich die Frage: Ist eine zusätzliche Versicherung für den Rasenmäher wirklich notwendig? Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) argumentiert dagegen. Laut GDV sind solche Arbeitsmaschinen meist bereits durch die allgemeine private Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont, dass die aktuelle Versicherungslösung „klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend“ sei. Es sei kein Fall bekannt, bei dem der Schutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte. Mit dieser Entwicklung könnten einige Hobbygärtner vor der Entscheidung stehen, ob sie trotz der potenziellen Zusatzkosten weiterhin auf ihre Aufsitzrasenmäher setzen oder doch wieder zum handbetriebenen E- oder Benzin-Rasenmäher oder gar zum Roboter greifen. Bilder sind KI-generierte Beispielbilder.
- Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher geplant.
- Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
- Aktuell keine Versicherungspflicht für Fahrzeuge unter 20 km/h.
- Änderung ab Dezember 2023 geplant.
- Umsetzung einer EU-Richtlinie als Grund für die Regelung.
- Neuregelung betrifft Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde.
- Versicherungspflicht soll einheitlich geregelt sein.
- Haftpflichtversicherungen müssen höhere Summen haben: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,5 Millionen für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden.
- Private Haftpflicht wird dann nicht ausreichen.
- Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält neue Regelung für überflüssig.
- Versicherung nur Pflicht bei Einsatz auf öffentlich zugänglichem Gelände.
- Bei Missachtung der Pflicht: Strafbarkeit, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, mögliches Einziehen des Fahrzeugs.
- Ursprüngliche Regelung: Abdeckung durch allgemeine Haftpflichtversicherungen der Halter.
- Hauptantrieb für Änderung: Umsetzung EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
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