Donnerstag , 25. April 2024
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Verbot: Rolls-Royce Spirit of Ecstasy bleibt ab sofort dunkel!

Lesezeit 3 Min.

Verbot: Rolls-Royce Spirit of Ecstasy bleibt ab sofort dunkel!

Und wieder einmal gibt es eine lächerliche und kleinliche Entscheidung in der bereits sehr langen Liste von kaum nachvollziehbaren Regulierungen in Europa. Dem Hersteller Rolls-Royce wurde es untersagt die Spirit of Ecstasy genannte Kühlerfigur innerhalb der EU zu beleuchten. Und dieser Umstand ist sogar rückwirkend gültig. Soll heißen jedes bereits zugelassene Fahrzeug mit beleuchteter Emily muss zurückgerüstet werden. Also Grundlage für die schwachsinnige Entscheidung sind neue Regelungen zu „Lichtemissionen“ und „Lichtverschmutzungen“ verantwortlich. Die Regelungen untersagen beleuchtete Kühlerfiguren in Zukunft deshalb, weil sie eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr sein können. Aha! Die gläserne und beleuchtete Spirit of Ecstasy feierte ihre Premiere mit der Studie 103EX und ist seit gut 4 Jahren als reguläre Option für 3.500 Britische Pfund Aufpreis erhältlich. Die bereits sehr exklusiven Luxus-Automobile sollten damit bei Nacht noch stärker aus der Masse herausstechen.

Lampe aus und Geld zurück…

Verbot: Rolls-Royce Spirit of Ecstasy bleibt ab sofort dunkel!

Doch wurde ein Rolls-Royce entsprechend konfiguriert, dann muss er nun tatsächlich zum Service um die Beleuchtungsfunktion der gläsernen “Flying Lady” dauerhaft deaktivieren zu lassen. Laut Rolls-Royce wird der umsonst gezahlte Aufpreis anstandslos zurückerstattet und auch die „dunkle“ Spirit of Ecstasy, als Ersatz, wird kostenfrei verbaut. Ist man bisher Rolls-Royce gefahren mit leuchtender Spirit of Ecstasy auf der Motorhaube, dann dürfte der ab sofort verdunkelte Anblick auf jeder Fahrt durch die Nacht für Unmut sorgen. Ob Rolls-Royce eventuell die Funktion nur im Stand beim Ver- und Entriegeln verfügbar machen wird und wie es mit anderen Beleuchtungs-Trends wie den Iconic Glow-Nieren von BMW & Co. aussieht ist aktuell unklar. Da die Beleuchtung aber während der Fahrt nicht aktiv ist, gehen wir davon aus, dass diese Option ganz legal auch weiterhin genutzt werden kann. Fazit: Die EU macht sich weiter lächerlich und der Rest der Welt lacht darüber!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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