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Corona Lockdown! Wie lange darf mein Auto am selben Ort parken?

Lesezeit 3 Min.

Kürzlich aktualisiert am 9. Dezember 2021 um 06:46 Uhr

Corona Lockdown! Wie lange darf mein Auto am selben Ort parken?

Am gleichen Ort parken, wie lange darf man das eigentlich? Eine Frage, die sich ohne Covid-19 wohl nur die wenigsten schon einmal gestellt hätten. Doch seitdem das Coronavirus die Welt im Griff hat und es viele Einschränkungen im Alltag gibt, angefangen von Quarantäne, über Kurzarbeit bis hin zu Home-Office, ändert sich auch das Bewegungsverhalten. So gibt es jetzt eine Vielzahl an Gründen das Auto zu nutzen nicht mehr. Glück hat da, wer über einen festen Stellplatz, ein eigenes Grundstück oder eine Garage verfügt. Doch gerade, wenn man sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum parkt, kann sich schnell die Frage nach der maximalen Dauer vom Parken stellen.

Parken im öffentlichen Verkehrsraum?

Ob man sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt parken darf, kann man mit einem JA beantworten. Vorausgesetzt das Parken ist erlaubt, das Auto ist amtlich zugelassen und verfügt letztlich auch über eine gültige TÜV-Plakette. Aufpassen sollte man bei sogenannten temporären Halteverboten, hier sollte man immer wieder mal nach seinem Auto sehen und es nach Möglichkeit umstellen.

Corona Lockdown! Wie lange darf mein Auto am selben Ort parken?

Wie häufig sollte man sein Auto umstellen

Damit man beim Parken vom Auto keine Probleme bekommt, sollte man nach dem Auto regelmäßig sehen und dieses auch in Abständen von 3 Tagen umstellen. Wichtig! Gerade die Drei-Tage Frist muss man immer einhalten, wenn man sein Auto in Halte- oder aber auch in Parkverbotszonen parkt, die erst während dem Parken errichtet werden. Wird diese Frist überschritten, kann es zum Abschleppen kommen.

Darauf sollte man achten!

Wenn man nicht selber nach seinem Auto sehen und die Drei-Tage Frist einhalten kann, sollte man eine vertraute Person damit beauftragten. Dazu muss man der Person neben den Autoschlüsseln, auch die Autopapiere überlassen, damit ein Umparken vom Auto möglich ist. In diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis: Das Hinterlegen einer Telefonnummer, zum Beispiel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Niemand ist verpflichtet anzurufen, wenn das eigene Auto falsch geparkt ist. Stattdessen ist ein sofortiges Abschleppen erlaubt.

Gerade, wenn man länger sein Auto nicht nutzt, sollte man vorher prüfen, wann die nächste HU, die Hauptuntersuchung vom Auto ansteht. Schließlich ist die Zulassung die Voraussetzung, wenn es um das Parken im öffentlichen Verkehrsraum geht. Damit man auf der sicheren Seite ist, ein Tipp: Sollte die Hauptuntersuchung bald ablaufen, so sollte man die HU vorziehen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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